sodala - wir impfen heute (14 tage vor 1.geb) mmr-v.
dann in 4 wo zecken und 2-3 wo später die 2. mmr-v.
kosten mmr-v: 108,80€ in unserer apotheke (wurde über die internationale apotheke bestellt)
mein mann hat im dienst momentan do viele röteln-fälle, dass wir uns sicherer fühlen so. und unser kirschlorbeer im garten ist die heimat einer zeckenkollonie... zumindest sind die katzen beide immer stark betroffen im sommer/herbst.
mexalen, parkemed und nureflex haben wir daheim und werd ab 38,5 grad spätestens dazu greifen. gerade in der nacht, wo er gewöhnlich durchschläft stevk ich ihm nicht den thermometer in den hintern...
@mIcHeLlE90 das haben wir beim aller ersten besuch beim kia bekommen. bekommst ausgehändigt, wenn du es verlangst, sonst behaltet es sich der kia, weil er ja den impfstoff auch abrechnen muss.
ist vom land oö (bei uns) - die zahlen uch die gratisimpfungen.
@Lilie82 wir haben heute im impfplan nachgeschaut: nach dem vollendeten 11.Lebensmonat kann geimpft werden. empfohlen wird es insbesondere vor dem besuch von gruppeneinrichtungen
@hendlpo90 boar du hast die masterfrage.... keine ahnung ob ich das hinbekomme - bitte um unterstützung der anderen:
wogeld wenn vorher 3 mo voll gearbeitet wird: wie gehabt, durschnitt 3 nettomonatsgehälter : tatsächliche kalendertage + 17% bei 2 sonderzahlungen jährlich
wenn sie die 6 mo nicht zusammen hat, dann auch kein eakbg, weil ja im 2. jahr karenz kein geld geflossen ist - daher kommt auch bei der günstigkeitsberechnung nichts raus und grundsätzlich anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt
wenn sie vor den 3 mo in den muschu geht: kein wogeld, weil sie ja wirklich gar keine bezüge hatte, daher keine rechengrundlage?
spekulation bei frühzeitigem muschu mit eindeutiger diagnose laut verordnungsblatt vor der 3-monatsfrist und keinem geld im 2.karenzjahr:
kein wogeldanspruch?
also FALLS man es timen könnte: erst ab arbeitsbeginn versuchen schwanger zu werden, dann wenns gar nicht geht in den krankenstand gehen, dass man KEIN krankengeld sondern entgeltfortzahlung bezieht und dann ab der 16.ssw (frühester zeitpunkt) in den frühzeitigen muschu gehen. dann sollte es mit dem wogeld kein problem sein.
@melisse wenn ihr beide studiert habt, dann wäre es ja perfekt ein paar unabhängige unikurse zu belegen! zb eine sprache oder andere seminare, wo eine mündliche prüfung, referat oder kurze arbeit abgegeben werden muss. es geht ja da um ects sammeln - ich glaub bei bildungsteilzeit waren es damals 9 ects? oder sogar weniger?
das wäre definitiv eine option! denn eine lva dauert meistens nicht länger als 1,5 std.
also irgendeine studienrichtung einschreiben und ein paar kurse machen, die für euch sinn ergeben + weiterbildungsgeld vom ams bekommen.
@melisse ich hab selbst nach der matura als rezeptionistin gearbeitet und kann mir gut vorstellen, dass es im hotel- und gastgewerbe teilzeitbeachäftigungen bzw geringfügige beschäftigungen gibt. gerade im Sommer... Samstage etc. Vor allem bekommt man in diesem Bereich auch relativ flott etwas Neues.
Wäre zb Bildungskarenz für deinen Mann eine Option? Oder Bildungsteilzeit? In dem Gewerbe gibt es glaub ich Sonderregelungen.
Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz=Höhe ALG; es müssen halt die entsprechenden Kurse/Erfolge nachgewiesen werden
(Bsp: Lehrlingsausbildner, Meister-Kurs,.... Umschulung zu etwas ganz anderem, ...? Matura nachholen oder Studienberechtigung oder Uni Kurse)
@Shadowlinchen also wochengeld wird bei mir eine Mischberechnung durchgeführt, soweit ich verstanden habe:
(Nettogehalt vom 2.3.-26.3.2017:25 Kalendertage)+17% für Sonderzahlungen
+
80% von etwas über 2 Monate eakbg
:
Kalendertage von 3 Monaten
Weil sie eben bei mir keine 3 Nettomonatsgehälter haben UND wäre ich nahtlos übergegangen vom eakbg Bezug in den Muschu hätte ich 80% vom eakbg als Wochengeld bekommen. Würde ich in den 25 Kalendertagen nicht arbeiten, würde ich gar kein Wochengeld bekommen. Da ich aber arbeite, habe ich Anspruch darauf und sie müssen für die Berechnung das eakbg heranziehen. Das wurde mir von 2 Beraterinnen am Telefon an 2 verschiedenen Tagen an denen ich angerufen habe versichert und nochmals rückgefragt beim Abteilungsleiter - also dem schenke ich schon Glauben.
Also Wochengeld erhalte ich definitiv.
Was das eakbg betrifft:
Es müssen 182 Tage kranken- und pensionspflichtige Einkommens"tage" vor Eintritt des Versicherungsfalles sein.
Bsp 1: nahtloser Übergang vom eakbg zum Wochengeld:
Ja, es besteht Anspruch auf Wochengeld iHv 80% des eakbg und dann auch wieder eakbg in der Höhe des vorherigen kbg, weil kbg als kranken- und pensionspflichtige Beiträge gezählt werden.
Wie es aber bei mir konkret ausschaut wg 3 Wo arbeiten, wird spannend.
1. Auskunft der gkk: ja, kann ich wieder wählen (vor 2 Wo)
2. Auskunft: sie können es mir erst im Feb sagen, weil sie noch keine Schulung hatten (gestern)