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  • Mein Weg zum Pflegekind - damals und heute

    Vaju schrieb: »
    @Ines83 sry, meine Frage war an dich gerichtet wegen dem Erben. Und ja, es war genauso gemeint wie es @Kaffeelöffel geschildert hat. Wie stellt man im Falle eines Pflegekindes sicher,dass diese gleichberechtigt erben. Das wäre für mich der klare Vorteil einer Adoption.

    Ich gehe zb davon aus, dass, wenn zb
    Mein Onkel stirbt- es erben im 2. Rang glaub ich, Neffen und Nichten. (Wenn es im 1. Rang niemanden gibt) Jetzt würden die leiblichen Kinder meiner Geschwister Vorrang vor einem Pflegekind von mir haben. Wenn dieses adoptiert wäre, dann wäre es gleichgestellt. Sowas kann ich ja nicht in meinem Testament klären.

    Kann es sein, dass dir da Pflichtteilsrecht und gesetzliche Erbfolge durcheinander gekommen sind? 🤔

    Anspruch auf einen Pflichtteil haben meines Wissens nach nur Ehepartner und Kinder. D.h. Die müssen immer einen bestimmten Prozentsatz vom Erbe bekommen. Aber alles andere kannst du mit einem Testament regeln.

    Wenn du nicht willst, dass Nichten und Neffen was erben, kannst du auch alles (wenn niemand Anspruch auf einen Pflichtteil hat) jemand anderem (zB Pflegekind) vererben.

    Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn’s kein Testament gibt.
    Kaffeelöffel

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