@mydreamcametrue Ich vermute auch so etwas wie @Kaffeelöffel – also dass sein visueller "Kanal" einfach offener ist bei gleichzeitig persönlicher Vorliebe/Persönlichkeitsstruktur (zusätzlich zum eh reizoffenen Kindergehirn). Ich kenne das von meinem Neffen. Der ist inzwischen 10 Jahre alt und es nicht mehr so ausgeprägt, aber im Alter von 5, 6, 7 konnte man mit der Hand vor ihm fuchteln und man war trotzdem wie Luft, wenn der Fernseher gelaufen ist.
Mein Sohn ist 3,5 Jahre alt und darf auch seit einigen Monaten an den Wochenendtagen jeweils 30 min. schauen. Ansonsten ist er komplett medienfrei (Ausnahmen wie Krankheit oder weite Autofahrten/Langstreckenflüge bestätigen die Regel). Und dennoch haben wir 0 Probleme mit Ausschalten, Bildschirmen in der Öffentlichkeit o.ä. – so wie du es eh auch bei deiner Tochter beobachtest.
Wollte das nur mal allgemein schreiben, weil es immer heißt: Die, die wenig schauen dürfen, die schauen dann exzessiv, sobald sich die Gelegenheit ergibt und umgekehrt (was ja auch @fraudachs entkräftet).
Ich verwende Fremdbetreuung ebenso nicht @Klumpenstein , danke fürs Aufmerksam-machen! Sprache macht so viel aus.
Mein Sohn hat(te) zu seiner Tagesmutter eine innigere/intensivere Beziehung als zu seiner Oma. So viel zum Thema fremd vs. Familie.
Muss ich echt den Duden zitieren?
fremd = unbekannt; nicht vertraut
(... und eben nicht: fremd = nicht der Familie zugehörig)
@Kaffeelöffel ich mag außerfamiliäre Betreuung, das ist fein neutral und wertet weder auf noch ab. It is what it is. Ich glaube, Nora Imlau hat noch mehr Alternativen gefunden.
@mama1990s Ist ja nur das (gesetzlich verpflichtende) MINDESThaltbarkeitsdatum. Ich mache den Sichttest (Farbe, Konsistenz), Geruchstest (riecht es ungewöhnlich) und wenn mir da nichts auffällt - ab damit in den Bauch. 😊 Spätestens beim ersten (kleinen) Bissen würde dir dann auffallen, falls etwas anders als üblich wäre.
Mir (selbst) hat auch ein Arzt einmal eine homöopathische Salbe verschrieben, ohne weitere Erklärung dazu. Ich habe mich dann geärgert, als ich es erst nach Kauf in der Apotheke zuhause auf der Verpackung gelesen habe. Zum Kühlen hätte ich mir nämlich genauso ein Coolpack aus dem Kühlschrank auflegen können, for free.
@sabsie4517@vonni7 Finde schon, dass man da ganz kurz darauf hinweisen kann und auch soll. Und dann ist's eh einem selbst überlassen, was man davon hält bzw. draus macht. Und "pflanzliche Inhaltsstoffe" und "homöopathisch" sind immer noch zwei Paar Schuhe. Die Wirkung von ersterem ist wissenschaftlich nachgewiesen, von letzterem nicht (abgesehen vom Placebo – der, nur um es nicht unerwähnt zu lassen – gerade bei Kindern toll ist, sofern es sich um Kleinigkeiten handelt).
Aschaffenburg 🕯️ für den zweijährigen Jungen, den einundvierzigjährigen Retter - und alle restlichen Kinder und Pädagoginnen. Ich weiß nicht, wie Eltern so etwas überleben können. Mein Herz ist gebrochen.
@pinkstrawberry Das ist eine falsche Auskunft. Es gibt einen gewissen Betrag, den du sogar als Gewinn pro Jahr steuerfrei erzielen dürftest (ich meinte, es waren 400€, kann sich aber auch geändert haben).
Aber solange du deine privaten Sachen ohne Gewinn verkaufst (was ja im Normalfall so ist bei gebrauchten Artikeln), ist das dem Finanzamt wurscht. Sie prüfen eben nur ab einer gewissen Umsatzsumme oder Anzahl an Transaktionen, ob du gewerblich handelst oder nicht.
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Hier ein Auszug aus Willhaben.
Private Verkäufer:innen können als gewerblich eingestuft werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind Graubereiche, die von Finanzämtern und Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden können. In der Regel gilt jemand als gewerbliche:r Anbieter:in
Wenn jemand wiederholt bzw. regelmäßig mit Gewinnabsicht verkauft.
(z.B. gewinnbringender Verkauf von vielen gleichartigen Dingen, Neuware oder selbst hergestellte Artikel)
Wenn jemand ein Produkt gezielt kauft und dieses innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht weiterverkauft (z.B. Schmuck, Silber-Besteck).
Vielleicht können folgende Beispiele helfen, um die eigene Steuerehrlichkeit einschätzen zu können:
Eine Person, welche die zu klein gewordenen Kleidungsstücke des Nachwuchs einzeln über willhaben PayLivery verkauft, wird leicht auf 30 Transaktionen im Kalenderjahr kommen. In der Regel sollten in diesem Fall keine steuerlichen Verpflichtungen anfallen, da dies keine gewerblichen Verkäufe darstellen.
Eine Person, die Kinderkleidung näht und diese mittels willhaben PayLivery regelmäßig verkauft, um sich ein kleines Nebeneinkommen zu verschaffen, wird höchstwahrscheinlich eher als Gewerbe anzusehen sein.
Eine Person, die neben ein paar Kleinigkeiten auch ihren gebrauchten High-End Gaming-PC per willhaben PayLivery verkauft, wird womöglich auch die 2.000 EUR Schwelle erreichen. In der Regel sollten hier keine steuerlichen Verpflichtungen anfallen, da hier weder gewinnbringend noch regelmäßig verkauft wurde.
Eine Person, die regelmäßig Smartphones und andere Technik über willhaben PayLivery verkauft, wird bestimmt auch die 2.000 EUR Schwelle erreichen. Nachdem es für Privatpersonen eher unüblich ist, regelmäßig mehrere Smartphones zu verkaufen, ist es vorstellbar, dass dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird.
Die angeführten Beispiele sollen eine erste grobe Hilfestellung geben und können eine Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen. Die Beurteilung, ob eine Verkaufstätigkeit über PayLivery zu steuerpflichtigen Einkünften führt, hat im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen. Seitens willhaben wird für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernommen.