Ich kann selbst nicht aus Erfahrung sprechen aber ich kenne einen ähnlichen Fall.
Man kann auch im Nachhinein (nach oben genannten Urteil) Einspruch erheben!
Wenn du das Jugendamt auf deiner Seite hast und die von den Vorfällen in Kenntnis gesetzt wurden ist das schon eine riesen Hilfe.
Es gibt auch Einrichtungen (weiß jz den Namen grad nicht) wo man übers Familiengericht das Besuchsrecht regelt. Sprich der Kindsvater darf das Kind zwar regelmäßig sehen ABER nur unter Aufsicht eines Pädagogen.