@hibby Werden Zeiten der Kindererziehung angerechnet?
Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie für bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 1.452,33 Euro (12 x 1.694,39) Euro (…
@2mädls ich kann dir nur sagen wie ichs anfang jänner auf meinem Arbeitsrecht Seminar gelernt hab ... da hieß es für Vereinbarungen ab 1.1.2016
Da ich aber aktuell keine Praxis Erfahrungen dazu habe war eben mein Tipp bei wko oder ak nachfragen - d…
@2mädls bezüglich der Neuregelung der elternteilzeit - da gibt es aktuell 2 Infos im Umlauf : einmal dass die Neuregelung für Geburten ab 1.1.2016 gilt und ein anderer Text besagt für alle Vereinbarungen ab 1.1.2016
Derzeit halte ich eher die aussag…
Mein Fa sagt immer bei wohnungskatzen ist toxo kein Thema. Wenn mans bis jetzt nicht hat wird mans auch in der schwangerschaft nicht von ihnen kriegen.
Ich hab trotz schwangerschaft meine Katzen also weiter gekuschelt und das katzenkistl gesäubert. …
@Nicole_ dann bist du schon allein wegen dem Bezug vom krankengeld automatisch pflichtveranlagt. Das heißt du musst deinen steuerausgleich auf jeden Fall machen! Egal ob du was zurück bekommst oder nachzahlen musst ...
@Nicole_ warst du ab 1.1. Im krankenstand? Oder noch arbeiten? Hast du Bezug von der gkk gehabt im krankenstand (also kein volles Entgelt mehr vom arbeitgeber)? Dann bist du sowieso pflichtveranlagt und musst ihn machen.
@ifmamkl89 Urlaub darf während der karenz nicht verfallen. Also auf jeden Fall mit Chef oder personalbüro klären ob der Mutterschutz als urlaubsanspruch mitberechnet wurde oder nicht! Und notfalls vorrechnen lassen :-)
@manu genau richtig. Wenn du nichts mehr von deinem Chef hörst kannst du so wie dein Vorschlag war zu arbeiten beginnen.
Er kann dann frühestens an deinem ersten Arbeitstag einen Änderungsantrag machen der frühestens 3 Monate später beginnen darf.
@valerie kind1 und kind2 sind unabhängig von einander. Dein mann kann also für Kind1 in Karenz gehen und du bist für Kind2 im Mutterschutz. Kein Problem.
Melden muss es dein mann mindestens 3 Monate vor antritt!
@HappyMum der Mutterschutz wird immer zum urlaubsanspruch gezählt!
In deinem Fall kriegst du aliquoten Urlaub von 15.4. Bis etwa Ende Oktober (also Ende vom Mutterschutz)
@manu was steht denn in deinem Dienstvertrag?
Wenn da zb drin steht dass der ag das recht hat dich deinen Qualifikationen entsprechend auch wo anders einsetzen stehen deine Chancen schlecht.
Grundsätzlich heißt es:
Recht auf die gleichen Arbeitsbedi…
@sternchen04 wenn du von einer karenz in die nächste kommst (also innerhalb der 2 jahre) bleibt der Kündigungsschutz aufrecht.
Melden musst du die schwangerschaft - wie immer - sobald du es weißt.