Außer es ist ein Mutterschaftsaustritt dann die Hälfte von den erworbenen Ansprüchen - zb 1,5 statt 3 Monate etc max aber 5 Monate..
Ich glaube seit 2002 gibt des das neue... Angenommen du bist 2001 eingestiegen, dann hast 12 Jahre.... Ab 10 Jahre …
hier bekommt man nix bezahlt, aber wenn es interessiert, sich freiwillig zu engagieren (jede Altersgruppe- nach oben hin offen, nicht nur 18-24 wie bei sozialen Jahr (laut Homepage fsj.at)
der Link für ganz Österreich und dann die einzelnen Organisa…
ausgenommen ENTBINDUNG+10 Tage - da reduzieren sich schon mal einige Kostentage..
in Österreich haben sogar die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKK, BVA, SVA, Bauern, ganz unterschiedliche Selbstbehalte);
falls jemand eine bestehenden private…
neugierig die Firma....
die Höhe?
das Ende der Schutzfrist ist für die Firma relevant - du könntest ja NICHT in arre Karenz gehen... dann wissen die, wann du zurückkommst.
hol dir am besten dann eine neue Bestätigung bei der GKK und frag die, was…
den ersten Teil hat @claudsch1980 auch schon beantwortet (ja - auch nur bei dir)
bin mir nicht sicher: kann man Kinderbetreuungsgeld über finanzonline betragen? - dann geht es - sonst vielleicht auf der Homepage der zuständigen GG nachsehen, ob es …
nein, nicht ganz:
die 20 (oder die 30) Monate laufen ab Geburt, man bekommt dann KBG ODER Wochengeld ab der Geburt und nach der Schutzfrist KBG;
solange man KBG bezieht ist Frau und Kind krankenversichert;
arbeitsrechtliche Karenz geht bis zum 2.…
@Nici2 nimm die 30 Monate Kinderbetreuungsgeld-Variante, wenn du das möchtest (der DG kann dir nicht vorschreiben, welche Variante du nimmst.. - es ist ihm auch quasi egal, wie lange du KBG erhältst) - hat nix mit der arbeitsrechtlichen Karenz zu tu…
@Stephans_mum
Ja, ist am besten, du fragst nach.
Ich kann mir nur noch vorstellen, dass sie dir nicht alle Tage eines Monats gezahlt haben:
a) weil das Baby mitten im Monat zur Welt gekommen ist (und daher nicht die volle Kalenderzahl eines Monats…
@Stephans_mum
Bist du vom Wochengeld ins KBG gerutscht und hast auch nur 22 Tage Kinderbetreungsgeld erhalten- und halt einige Tage Wochengeld? Den "Zuschuss" gibt nur gleichzeitig zum KBG und nicht zum Wochengeld.
das ist der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
6,06 * 28 = 169,68
6,06 * 30 = 181,8
6,06 * 31 = 187,86
einer dieser Beträge wurde ausbezahlt - abhängig wieviele Tage das betreffende Monat hat
ZB:
für den Juni: 181,80
für den Juli: 187,86
(net mis…
sehe ich auch so wie @Malinarco - auch wenn man alleinerziehend ist, kann man die beantragen (bis zum 1.LJ des Kindes)- das hast wahrscheinlich gemeinsam mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gemacht
das sind 6,06 pro Tag (mal Anzahl der Kalende…
nun, jetzt ist da ja auch eine Änderung gekommen:
ab Jänner 2013 gilt der (neu ausgestellte) Führerschein nur mehr 15 Jahre....
die alten, bisher unbefristeten Führerscheine gelten bis 2033 (20 Jahre)...
falls jemand einen neuen Führerschein sich…
@Bianca
wenn da ein Betrag über Null rauskommt, dann kannst den betragen...
um bösen Überraschungen vorzubeugen: noch dieser Artikel - auf die Steiermark bezogen - Krone - Ombudsfrau
http://www.krone.at/Ombudsfrau/Steirer_soll_fuer_Mindestsicheru…
@miKkii
und wenn der Bescheid nicht mehr in der DataBox sein sollte (warum auch immer, wird die nach einer gewissen Zeit gelehrt), dann geh in das entsprechende Jahr, für den du den Ausgleich gemacht hast, und dann siehst, dass neben den Lohnzettel…
Deutschland hat da in manchen Bereichen andere Regeln, die max. 3 Jahre Alimentenachforderung gibt es dort nicht, dort dürfte es unbegrenzt sein ...war mal im Fernsehen...
Von beiden?
beim Finanzamt - beim Jahresausgleich als außergewöhnliche Belastung? - dann wird da aber ca. ein Bruttomonatsgehalt als Selbstbehalt gerechnet...(und wenn man überhaupt keine Lohnsteuer zahlt, dann wirken sich auch die ag Belastungen ü…
Am besten Antrag beim Finanzamt stellen - vielleicht gilt das als erhebliche Behinderung, Befunde und Gutachten hast du? -
und uns hier weiterberichten, wie das weiterläuft...
nein, nein, jeder bringt auf seine Art und Weise die Leistung, die für das gesamte Ergebnis wichtig ist - und das sollte man immer bedenken!!!... - das kleinste Glied in der Kette ist auch wichtig - nur wird oft halt gerne darauf ganz vergessen...
wurde dir das Wochengeld für das zweite Baby (also vor der Geburt) und das Kinderbetreuungsgeld für das erste Baby parallel, also gleichzeitig ausbezahlt ? - Es geht um die 8 Wochen vor der Geburt des 2.Babys..
kann schon sein, dass du kein Wochengeld bekommst (wenn du 12 Monate einkommensabhängige KBG bezogen hast, aber 24 Monate arbeitsrechtliche Karenz genommen hast)
dann bekommst du aber ab Geburt das Kinderbetreuungsgeld für das zweite Baby..
Nein, Elternteilzeit ist normale Teilzeit (normales Dienstverhältnis), nur wenn du unter die Elternteilzeitregelung fällst, dann muss der DG sich bereiterklären, dir auch Teilzeit-Arbeit zu geben und das auch tun, wenn du es möchtest, und du hast ei…
Sprich mit der AK:
aber: wenn du keine Klauseln drin hast (dass dann irgendwas an die alte Firma "zahlen" musst;)
was kann sonst passieren:
du hast noch Kinderbetreuungsgeld - dann gilt diese Zuverdienstgrenze - KBG bleibt
und wenn du vollversi…
Ja, sehe ich auch so, und nach der arre Karenz, wenn du dann zb keine Elternteilzeit hast, kann der DG dich unter Einhaltung gewisser Fristen kündigen (Wenn du deinen Dienst am 2. Geburtstag wieder antrittst muss er dich eine Zeitlang zwar noch beha…
Bei der Gkk - Arbeiter und Angestellte:
Wenn ein Kind da ist, kostet das Mitversichern beim Partner nix..
Wenn KEIN Kind da ist, dann schon (abhängig was der Partner verdient)
Gute Frage!
Wenn die 10 h gerade noch Geringfügigkeit sind, dann sicher nicht (kein Wochengeld aufgrund der Geringfügigkeit)... und Selbstversichern in der Krankenversicherung bei Geringfügigkeit kann man sich auch nicht, wenn man noch Kbg bezieht,…
der Zettel ist wahrscheinlich die "Buchungsmitteilung"
ein Datum würde im Bescheid stehen
wenn aber überall "0" steht, (auch nicht Nachforderungen von anderen Jahren etc) dann ist nix einzuzahlen ;)
Dh das es keinen Sinn macht, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen - du bekommst nix raus - und hinschreiben tun sie, dass du nix zahlen musst (keine Nachforderung)
Die -60 sind nur der Pauschalbetrag von den Sonderausgaben.
Du hattest 2010 wahr…
nur wenn sich das Baby länger Zeit läßt, dann bekommt man auch VOR EGT weiter Wochengeld - und rechnerisch kann dann auch dann mehr Wochen (9 oder 10 werden..) - nur die werden dann NICHT abgezogen
Bsp: 9 Wochen vor Geburt - 8 Wochen nach Geburt...…
Grundsatz;
normal heißt es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem EGT. (Summe 16 Wochen): wenn das Baby früher kommt: dann wird das, was vorher (vor EGT) nicht verbraucht worden ist, draufgeschlagen. zb 6 Wochen verbraucht (2 halt noch "offen"), dann w…
das Wochengeld ab der Geburt wird in das Kinderbetreuungsgeld eingerechnet bzw. wenn es höher ist, dass "ruht" das Kinderbetreuungsgeld - also wenn eine ca. 9 Euro Wochengeld hat (wenn eine zb bei der Geringfügigkeit selbstversichert war), bekommt s…
Eure Praktikanten sind angemeldet bei der Sozialversicherung und bekommen auch ein Entgelt nehme ich an... - dann darf auch ein Dz ausgestellt werden...
Der Praxisnachweis bei den unbezahlten zählt ja meist nicht mal bei der Einstufung im jeweilige…
Ich habe nicht das Gefühl, dir bisher einen Ratschlag gegeben zu haben.
Ich habe nur meine jetzige Meinung dazu gepostet.
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Aber ich würde es unbedingt erwähnen, dass ich schwanger sei.
Ich wünsche dir alles Gute.
Nur aus eigener Erfahrung weiß ich nun, das kostenfreie Praktika für Unternehmen zwar aktuell gern gesehen wurden (Mitarbeiter kostet ja aktuell nix, bringt jedoch volle Leistung) - nur kommen dann immer wieder kostenfre…
Ich finde das aber eher eine Zumutung: schwanger sein, nix verdienen, aber volle Arbeitspflicht, und Wochengeld bekommst auch keines...
Und selbst um deine eigene Krankenversicherung musst du dich auch kümmern.. - ist meist so..
Sinn der Elternteilzeit mit Kündigungsschutz:
überall sind Mamas mit Kleinkindern nicht gern gesehen.... Brauchen vielleicht Pflegefreistellung, können nicht so flexibel arbeiten,........ Etc..... Vielleicht kommen da manche auf die Idee, dass ma…