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  • Außer es ist ein Mutterschaftsaustritt dann die Hälfte von den erworbenen Ansprüchen - zb 1,5 statt 3 Monate etc max aber 5 Monate.. Ich glaube seit 2002 gibt des das neue... Angenommen du bist 2001 eingestiegen, dann hast 12 Jahre.... Ab 10 Jahre …
  • hier bekommt man nix bezahlt, aber wenn es interessiert, sich freiwillig zu engagieren (jede Altersgruppe- nach oben hin offen, nicht nur 18-24 wie bei sozialen Jahr (laut Homepage fsj.at) der Link für ganz Österreich und dann die einzelnen Organisa…
  • Berufsreifeprüfung/Lehrgänge sind beim BFI und beim Wifi möglich.
  • ausgenommen ENTBINDUNG+10 Tage - da reduzieren sich schon mal einige Kostentage.. in Österreich haben sogar die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKK, BVA, SVA, Bauern, ganz unterschiedliche Selbstbehalte); falls jemand eine bestehenden private…
  • neugierig die Firma.... die Höhe? das Ende der Schutzfrist ist für die Firma relevant - du könntest ja NICHT in arre Karenz gehen... dann wissen die, wann du zurückkommst. hol dir am besten dann eine neue Bestätigung bei der GKK und frag die, was…
  • den ersten Teil hat @claudsch1980 auch schon beantwortet (ja - auch nur bei dir) bin mir nicht sicher: kann man Kinderbetreuungsgeld über finanzonline betragen? - dann geht es - sonst vielleicht auf der Homepage der zuständigen GG nachsehen, ob es …
  • Bei beiden Mama und Papa, bei dir durch das kbg und auch beim Papa - er muss das halt seiner gkk melden
  • Eine Errungenschaft der letzten Jahrzehnte - damit die neue Mama Ruhe hat und finanziell nicht ganz leer dasteht
  • Bei Gkk muss zumindest 10 Monate gemeinsamer Haushalt bei Lebensgemeinschaften vorliegen, kostet nix, weil ja nun ein Kind da ist
  • nein, nicht ganz: die 20 (oder die 30) Monate laufen ab Geburt, man bekommt dann KBG ODER Wochengeld ab der Geburt und nach der Schutzfrist KBG; solange man KBG bezieht ist Frau und Kind krankenversichert; arbeitsrechtliche Karenz geht bis zum 2.…
  • Das Leben ist oft komplizierter, als es sein dürfte.......
  • @Nici2 nimm die 30 Monate Kinderbetreuungsgeld-Variante, wenn du das möchtest (der DG kann dir nicht vorschreiben, welche Variante du nimmst.. - es ist ihm auch quasi egal, wie lange du KBG erhältst) - hat nix mit der arbeitsrechtlichen Karenz zu tu…
  • @Stephans_mum Ja, ist am besten, du fragst nach. Ich kann mir nur noch vorstellen, dass sie dir nicht alle Tage eines Monats gezahlt haben: a) weil das Baby mitten im Monat zur Welt gekommen ist (und daher nicht die volle Kalenderzahl eines Monats…
  • @Stephans_mum Bist du vom Wochengeld ins KBG gerutscht und hast auch nur 22 Tage Kinderbetreungsgeld erhalten- und halt einige Tage Wochengeld? Den "Zuschuss" gibt nur gleichzeitig zum KBG und nicht zum Wochengeld.
  • nein, das ist nicht der Kinderabsetzbetrag; der wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
  • das ist der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld 6,06 * 28 = 169,68 6,06 * 30 = 181,8 6,06 * 31 = 187,86 einer dieser Beträge wurde ausbezahlt - abhängig wieviele Tage das betreffende Monat hat ZB: für den Juni: 181,80 für den Juli: 187,86 (net mis…
  • nein, nix umschreiben, dafür hast ja die Heiratsurkunde...
  • sehe ich auch so wie @Malinarco - auch wenn man alleinerziehend ist, kann man die beantragen (bis zum 1.LJ des Kindes)- das hast wahrscheinlich gemeinsam mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gemacht das sind 6,06 pro Tag (mal Anzahl der Kalende…
  • Ein KFZ (dh Zulassungsschein) muss aber auf den neuen Namen umgeschrieben werden (auch wenn man nicht umzieht).
  • nun, jetzt ist da ja auch eine Änderung gekommen: ab Jänner 2013 gilt der (neu ausgestellte) Führerschein nur mehr 15 Jahre.... die alten, bisher unbefristeten Führerscheine gelten bis 2033 (20 Jahre)... falls jemand einen neuen Führerschein sich…
  • dein Mann sollte dann auch Meldung bei der GKK machen - falls du jemals die Mitversicherung der GKK über ihn brauchst, ist das dann schon vermerkt.
  • mache es lieber vor der Geburt.... ;-)
  • @Bianca wenn da ein Betrag über Null rauskommt, dann kannst den betragen... um bösen Überraschungen vorzubeugen: noch dieser Artikel - auf die Steiermark bezogen - Krone - Ombudsfrau http://www.krone.at/Ombudsfrau/Steirer_soll_fuer_Mindestsicheru…
  • @miKkii und wenn der Bescheid nicht mehr in der DataBox sein sollte (warum auch immer, wird die nach einer gewissen Zeit gelehrt), dann geh in das entsprechende Jahr, für den du den Ausgleich gemacht hast, und dann siehst, dass neben den Lohnzettel…
  • Deutschland hat da in manchen Bereichen andere Regeln, die max. 3 Jahre Alimentenachforderung gibt es dort nicht, dort dürfte es unbegrenzt sein ...war mal im Fernsehen...
  • Von beiden? beim Finanzamt - beim Jahresausgleich als außergewöhnliche Belastung? - dann wird da aber ca. ein Bruttomonatsgehalt als Selbstbehalt gerechnet...(und wenn man überhaupt keine Lohnsteuer zahlt, dann wirken sich auch die ag Belastungen ü…
  • Am besten Antrag beim Finanzamt stellen - vielleicht gilt das als erhebliche Behinderung, Befunde und Gutachten hast du? - und uns hier weiterberichten, wie das weiterläuft...
  • Seit April 2013 ist das jetzt leichter, dass das Kind sofort den Vaternachnamen bekommt - Info an besten beim zuständigen Standesamt
  • nein, nein, jeder bringt auf seine Art und Weise die Leistung, die für das gesamte Ergebnis wichtig ist - und das sollte man immer bedenken!!!... - das kleinste Glied in der Kette ist auch wichtig - nur wird oft halt gerne darauf ganz vergessen...
  • @chily Und was würde dein Mann sagen, wenn er in gehobener Position ist und du zB als Abwäscherin gehst?
  • wurde dir das Wochengeld für das zweite Baby (also vor der Geburt) und das Kinderbetreuungsgeld für das erste Baby parallel, also gleichzeitig ausbezahlt ? - Es geht um die 8 Wochen vor der Geburt des 2.Babys..
  • kann schon sein, dass du kein Wochengeld bekommst (wenn du 12 Monate einkommensabhängige KBG bezogen hast, aber 24 Monate arbeitsrechtliche Karenz genommen hast) dann bekommst du aber ab Geburt das Kinderbetreuungsgeld für das zweite Baby..
  • wenn solche Dinge nicht einen solchen ernsten Hintergrund hätten, könnte man fast meinen, das ist ein Kabarett....
  • Nein, Elternteilzeit ist normale Teilzeit (normales Dienstverhältnis), nur wenn du unter die Elternteilzeitregelung fällst, dann muss der DG sich bereiterklären, dir auch Teilzeit-Arbeit zu geben und das auch tun, wenn du es möchtest, und du hast ei…
  • Kündigen ist grundsätzlich nicht nötig - vielleicht hat der mögliche neue Arbeitgeber Angst, dass du dich wieder umorientierst....
  • Sprich mit der AK: aber: wenn du keine Klauseln drin hast (dass dann irgendwas an die alte Firma "zahlen" musst;) was kann sonst passieren: du hast noch Kinderbetreuungsgeld - dann gilt diese Zuverdienstgrenze - KBG bleibt und wenn du vollversi…
  • ja, außer in deinem Dienstvertrag steht was anders - am besten bei der AK prüfen lassen (Konkurrenzverbotsklausel etc...)
  • Ja, sehe ich auch so, und nach der arre Karenz, wenn du dann zb keine Elternteilzeit hast, kann der DG dich unter Einhaltung gewisser Fristen kündigen (Wenn du deinen Dienst am 2. Geburtstag wieder antrittst muss er dich eine Zeitlang zwar noch beha…
  • Bei der Gkk - Arbeiter und Angestellte: Wenn ein Kind da ist, kostet das Mitversichern beim Partner nix.. Wenn KEIN Kind da ist, dann schon (abhängig was der Partner verdient)
  • Weil das Kbg-Gesetz so vorsieht: in der Zeit wo das Wochengeld höher ist, als das Kbg ruht das Kbg und verfällt dann quasi
  • Gute Frage! Wenn die 10 h gerade noch Geringfügigkeit sind, dann sicher nicht (kein Wochengeld aufgrund der Geringfügigkeit)... und Selbstversichern in der Krankenversicherung bei Geringfügigkeit kann man sich auch nicht, wenn man noch Kbg bezieht,…
  • der Zettel ist wahrscheinlich die "Buchungsmitteilung" ein Datum würde im Bescheid stehen wenn aber überall "0" steht, (auch nicht Nachforderungen von anderen Jahren etc) dann ist nix einzuzahlen ;)
  • Dh das es keinen Sinn macht, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen - du bekommst nix raus - und hinschreiben tun sie, dass du nix zahlen musst (keine Nachforderung) Die -60 sind nur der Pauschalbetrag von den Sonderausgaben. Du hattest 2010 wahr…
  • nur wenn sich das Baby länger Zeit läßt, dann bekommt man auch VOR EGT weiter Wochengeld - und rechnerisch kann dann auch dann mehr Wochen (9 oder 10 werden..) - nur die werden dann NICHT abgezogen Bsp: 9 Wochen vor Geburt - 8 Wochen nach Geburt...…
  • Grundsatz; normal heißt es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem EGT. (Summe 16 Wochen): wenn das Baby früher kommt: dann wird das, was vorher (vor EGT) nicht verbraucht worden ist, draufgeschlagen. zb 6 Wochen verbraucht (2 halt noch "offen"), dann w…
  • das Wochengeld ab der Geburt wird in das Kinderbetreuungsgeld eingerechnet bzw. wenn es höher ist, dass "ruht" das Kinderbetreuungsgeld - also wenn eine ca. 9 Euro Wochengeld hat (wenn eine zb bei der Geringfügigkeit selbstversichert war), bekommt s…
  • Eure Praktikanten sind angemeldet bei der Sozialversicherung und bekommen auch ein Entgelt nehme ich an... - dann darf auch ein Dz ausgestellt werden... Der Praxisnachweis bei den unbezahlten zählt ja meist nicht mal bei der Einstufung im jeweilige…
  • Ich habe nicht das Gefühl, dir bisher einen Ratschlag gegeben zu haben. Ich habe nur meine jetzige Meinung dazu gepostet. - Aber ich würde es unbedingt erwähnen, dass ich schwanger sei.
  • Ich wünsche dir alles Gute. Nur aus eigener Erfahrung weiß ich nun, das kostenfreie Praktika für Unternehmen zwar aktuell gern gesehen wurden (Mitarbeiter kostet ja aktuell nix, bringt jedoch volle Leistung) - nur kommen dann immer wieder kostenfre…
  • Ich finde das aber eher eine Zumutung: schwanger sein, nix verdienen, aber volle Arbeitspflicht, und Wochengeld bekommst auch keines... Und selbst um deine eigene Krankenversicherung musst du dich auch kümmern.. - ist meist so..
  • Nun,ich denke, wenn du sie nichts kostet, wird es ihnen egal sein, ob du schwanger bist oder nicht...
  • aus Interesse: Bezahltes oder unbezahltes Praktikum?
  • für den Krankenstand - ja im Wochengeld ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitberücksichtigt.
  • Kein Antrag.. Du hast ja eh keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Überlegen, wieviele Stunden möglich sind und sich für diese Anzahl bewerben...
  • Sinn der Elternteilzeit mit Kündigungsschutz: überall sind Mamas mit Kleinkindern nicht gern gesehen.... Brauchen vielleicht Pflegefreistellung, können nicht so flexibel arbeiten,........ Etc..... Vielleicht kommen da manche auf die Idee, dass ma…

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