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Nein, sicher nicht in Österreich - für die Allgemeinheit. Vielleicht bei Bund, Land und Gemeinden als Sonderbestimmung?... Der Dienstgeber darf dir halt bei Elternteilzeit nicht den "Weisel" geben, sondern muss dir mit den Dienstzeiten entgegen kom…
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Wie meinst du das? Elternteilzeit heißt quasi übersetzt, dass dir der DG eine Teilzeitstelle anbieten muss, mit Kündigungsschutz - unter gewissen Voraussetzungen... Aber das heißt nicht: du machst Teilzeit und bekommst Vollzeit bezahlt....
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kommt darauf an, wenn man zB zu Vermögen kommt - dann eventuell... oder ich habe auch schon gehört: wer eine Eigentumswohnung hat, da wollen die sofort ins Grundbuch bzw. kommt auch auf das Bundesland an: zB die Steiermark gibt Mindestsicherung u…
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Nein. AMS zahlt entweder Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe aus - wenn die Voraussetzungen vorliegen BH/Magistrat zahlt die Mindestsicherung - die frühere Sozialhilfe aus - falls die Voraussetzungen vorliegen
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Meinte ich...@gnuggi sprach von Mindestsicherung, dann von Ams und dann von Sozialamt...
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"Sozialamt" ist doch Mindestsicherung
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Aber bitte alles handschriftlich auf Papier Ein Blatt mit Schreibprogramm und gedruckt und nur mit Unterschrift - ist UNGÜLTIG!
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Anzeige der Geburt - innerhalb einer Woche... Und das wird die Klinik doch gemacht haben... Ist bei dir vom Standesamt jemand ins Spital gekommen - wegen der Geburtsurkunde.... ? Oft ist das eine Serviceleistung der Gemeinden.
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Und wenn du auch die Zustimmung des DG hättest, und mehr als 13 Wochen Teilzeit arbeiten würdest, ist dann das keine Entscheidung deines DG, ob er dich in arre Karenz behält oder nicht. Du hättest dann einfach die Voraussetzungen für die arre Karenz…
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@mama_201304 Und geringfügig beim eigenen Dienstgeber darf man dazuverdienen - und der Kündigungsschutz bleibt
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@mama_201304 Zum ersten Post: 15-20 h sind nie Geringfügigkeit. Je nach Stundenlohn: max 10 h / Woche - da ist der Stundenlohn aber ziemlich niedrig
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@mama_201304 Für die Geringfügigkeit (für die Beibehaltung der arre Karenz) brauchst im Grunde keine Zustimmung des DG Für die Geringfügigkeit brauchst du nur die Erlaubnis vom DG, wenn in deinem Vertrag was anderes drinsteht. Im Zweifel: Dienstv…
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@mama_201304 Wenn dir die arbeitsrechtliche Karenz wichtig ist: am besten nur geringfügig! - sonst wird die arre Karenz vorzeitig beendet (Überschreitung der Geringfügigkeit nur mit Zustimmung des DG für max 13 Wochen)- dh Kündigungsschutz etc. ist …
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Heutzutage: durch den Bezug von Kinderbetreuungsgeld und wenn das nächste da ist: durch den Bezug des KBG für das neue Kind...
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Kommunikationsprobleme - auf vielen verschiedenen Seiten....
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@_sabsii Vielleicht wurde statt 24.12 der 24.02 eingetippt - dann kommt es mit den 14 Wochen hin...
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Und die Ex-en haben keinen Genier, ihren Ex in der Wohnung seiner Frau, mit der er auch ein Kind hat zu besuchen, gerade dann auch wenn die Frau nicht daheim ist... Ehrlich gesagt, da versteh ich auch die Ex-en nicht....
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sicher kannst, trag deine Lebensversicherungen, die abschreibfähig sind ein - bei 3 Kindern gibt es einen höheren maximalen Abschreibbetrag....
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am besten bei der PVA nachfragen... meiner Meinung nach muss der Vater aber so gut verdienen und so viele Pensionsmonate haben, dass ihm das freiwillige Pensionssplitting rechnerisch für seine eigene Pension nix "ausmacht" - das "Verschenken" fehlt…
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@sabrinalove18 wenn es sich bei dir das Wochengeld der geringfüg. Selbstversicherung in der Nachfrist ausgegangen ist, erhältst du je nachdem wie viele Tage ein Monat hat (für 2013): Betrag x Tage =Auszahlung in Euro: 8,45 x 28 = 236,6 8,45 x …
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Karenzgeld gibt es nicht mehr - das ist das Kinderbetreuungsgeld mit den verschiedenen Varianten - Karenz ist im Grund nur die arbeitsrechtliche Auszeit, die du vom Arbeitgeber hast, mit den ganzen Vorteilen wie zb Kündigungsschutz. Und es gibt Zu…
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ich nehme an, auch alle 28 Tage
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Da kann man nur sagen: Gut, dass es das dieses Forum mit ihren Mitgliedern gibt und diese Infos weiterverbreitet werden....
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Nein, er bleibt stehen, außer du trittst sofort nach der Schutzfrist (nach dem Wochengeld) aus Wurde dir vielleicht nahegelegt, dass du nach der Schutzfrist aussteigen sollst?
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Nein, er bleibt stehen, außer du trittst sofort nach der Schutzfrist (nach dem Wochengeld) aus
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Wann ist das Baby denn gekommen? Eine gewisse Frist wird man wohl jeder Mama zugestehen, das Formale bei Dg zu erledigen. - der dg weiss ja zunächst sicher, dass du 8 Wochen nach EGT im Wochenschutz bist - bei dir sind es jetzt 12 Wochen bzw noch de…
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Wenn EGT draufsteht, kann sich theoretisch jeder Dg ausrechnen, wann die Schutz beginnt. Den konkreten Geburtstermin würde ich jetzt schon melden, auch das Kaiserschnittgeburt (wegen der 12 Wochen)
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Info-Verstaltungen sind sicher gut! nur, KBG und Karenz sind zwei verschiedene "Paar Schuhe". wenn ihr das +4 beim KBG haben möchtet - muss er mindestens 2 Monate KBG-Bezug haben; sonst gibt es keine 20+4 Variante; sondern nur 20 Monate; dann bist…
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wenn du doch Wochengeld aufgrund deiner Selbstversicherung bekommst (rund 8 Euro pro Tag) - dann bist versichert; wenn du mit zb mit deiner Mutter mitversichert bist, und kein Wochengeld bekommst, dann ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld - und dann b…
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wenn dein Partner mit dir dir gleich gleichzeitig in Karenz ist (dieses 1 Monat) - ist einer NICHT durch das KBG versichert (weil der eine ja keinen Bezug hat), sondern eventuell durch den Dienstgeber???? - das gilt es es dann abzuklären
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arbeitsrechtliche Karenz: da geht schon die Überschneidung mit 1 Monat gleichzeitig Kindergeldbezug: bei Kindergeldbezug müssen es mindestens 2 Monate beim Partner sein, damit die +4 Variante zum Tragen kommt (halt 20 + 4), insgesamt werden dann m…
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ja, "Karenzgeld" heißt Kinderbetreungsgeld, die Kinder sind jetzt mit dir mitversichert, und dann aber der Geburt des neuen Babys, ist dieses auch mit dir mitversichert - durch das Kinderbetreuungsgeld - durch den Bezug - auch auch alle anderen be…
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entweder aus Boshaftigkeit oder wenn das vielleicht Mütter sind, die vor 2002 ihre Kinder bekommen haben, weil es da nicht das Kinderbetreuungsgeld für (fast) jede gab, nur sondern nur das "Karenzgeld", das mit der Erwerbtätigkeit zusammenhing und …
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Du meinst Tiroler Gkk? Ja, und nach der Geburt auch - über Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld...
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das sehe ich auch so; wenn du KBG beziehen willst, bist du die Antragsstellerin; wenn dein Mann das KBG beziehen will, ist er der Antragssteller
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die Zuverdienstgrenze gilt auch hier, vielleicht bei der GKK nachfragen
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Bei Lebensgefährten noch wichtig: es muss ein Hauptwohnsitz sein, Nebenwohnsitz reicht für Mitversicherung nicht aus
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stimmt, dann solltest du beim Dazuverdienen nur die Grenze vom KBG beachten ;)
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@JMarionL wie claudsch1980 bereits geschrieben hat: KBG ist das Kinderbetreuungsgeld, das man von der GKK bekommt (die verschiedenen Varianten), "Karenzgeld" war der Vorgänger vom KBG bis 2001; arbeitsrechtliche Karenz ist so zu sagen der Kündigungs…
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ja, nach Kinderbetreuungsgeld sind es 16.200 aber nach arbeitsrechtlicher Karenz nur Geringfügigkeit (mit Ausnahmen) - falls dir der Kündigungsschutz wichtig ist...
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das stimmt, weil Du mit einem Österreicher verheiratet bist - das Kind war daher ehelich bzw. durch die Heirat dann nachträglich ehelich - und bekommt daher die Staatsbürgerschaft des Papas
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dein Satz passt, wenn du zb zum 1. Geburtstag des 1. Kindes schwanger wirst - dann geht sofort eine arbeitsrechtliche Karenz in die andere rüber (vorausgesetzt, dass ingesamt 2 Jahre arbeitsrechtliche Karenz beim 1. Kind gewählt worden waren.)
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die arbeitsrechtliche Karenz endet 1 Tag vor dem 2. Geburtstag; ab dem 2. Geburtstag ist die Arbeit wieder anzutreten bis zur Schutzfrist des 2. Kindes; kündigungsgeschützt ist man seit Beginn der 2. Schwangerschaft
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Kommt das Kind denn in Österreich zur Welt? - weil das Touristenvisum nur noch 2 Wochen gültig ist... am besten bei den Ämtern informieren...
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Frohe Ostern!
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@xxxisabellaxxx : alles Gute, dass es klappt! Frist: keine, die AK empfiehlt, spätestens diesen Antrag zu stellen, wie Du selbst halt Kündigungsfrist hast (1 Monat bzw. 6 Wochen oder mehr) - 3 Monate gelten hier nicht mehr; "Eine Karenz nach Mutte…
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@Favole nach den 2 Jahren ist das eine Kulanzsache mit dem Dienstgeber... "da muss er einen nicht mehr nehmen...."
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das mit dem "Verlängern" der arbeitsrechtlichen Karenz nach den 2 Jahren ist doch nur auf freiwilliger Basis vom Dienstgeber - und so auch keine Pflicht und auch keine arre Karenz mehr und somit auch kein wirkliches Verlängern - ohne Kündigungsschu…
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Der DG hat da wahrscheinlich Fehler - und wahrscheinlich nicht nur bei ihm - gemacht - wenn sie dir schon sagen, dass die Bemessungsgrundlage nicht passt. Klar, wenn es dann Änderungen geben sollte, kannst das jetzige Ergebnis von Finanzonline auch…
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@sabrinalove18 Wenn du jetzt mit der Mama mitversichert bist (geht, weil du so jung bist), gibt es kein Wochengeld. Aber wie schon gesagt, frag nach, ob sich durch deine Selbstversicherung-Geringfügigkeit, die zwar aus ist, aber vielleicht geht si…
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Ja, und falls er doch mal nach Österreich kommt, kannst ihn ja zum Vaterschaftstest vorladen lassen - er wird dann unter Umständen sogar dafür abgeholt...
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Was sagt denn das Familiengericht dazu? Gibt es eine gerichtliche Hilfe aus seinen Heimatstaat?- wenn die aber nicht kooperieren.... ist Österreich sicherlich die Hände gebunden
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kann sein, dass du nicht nur als "Arbeitnehmer" bist, sondern auch "Selbständiger" - dann musst du sehr wohl einen Antrag auf Rückzahlung stellen - nur bei der Arbeitnehmerveranlagung geht die Rückzahlung automatisch
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was meinst Du genau? "Lohnsteuerausgleich" und "Arbeitnehmerveranlagung" ist das selbe - und da werden diese Freibeträge berücksichtigt. und eine Arbeitnehmerveranlagung ist immer auch eine "Einkommenssteuererklärung"
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stimmt, das klingt ziemlich unfair: dh der Kindsvater und seine Eltern ziehen sich quasi "zurück" und deine Eltern sollen nun diesen fehlenden Geld-Anteil übernehmen, obwohl du deine Verpflichtungen durch KBG, Familienbeihilfe und persönliche Betreu…






