carry

Über mich

carry
carry
User
Beigetreten
Besuche
2,293
Zuletzt aktiv
Beiträge
653
Auszeichnungen
9

Kommentare

  • am besten gehst am Amtstag (dienstags immer, bei manchen auch freitags) aufs Familiengericht und fragst dort genau nach, wie es bei deiner Lage jetzt genau aussieht (Unterhaltspflicht der Großeltern) und im Falle des Falles kannst dort auch sofort A…
  • Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt denke ich auch bei ihr, und Familienbehilfe für das Kind...- geht zur Gebietskrankenkasse und lasst euch in eurem speziellen Fall beraten.. - voraussetzt ihr lebt in Österreich, sonst kann auch Deutschland zuständi…
  • wenn dein Mann bei der GKK versichert ist, und wenn du dann bei ihm mitversichert bist, dann ist die Mitversicherung beim Partner für dich kostenfrei - weil ihr ja zumindest ein Kind habt....
  • bei pauschalen KBG darfst 16.200 pro Jahr zuverdienen, außer deine persönliche errechnete Grenze ist höher, dann gilt diese...
  • schaut so aus, als ob vergessen worden ist, die Sonderzahlungen miteinzurechnen.... - wenn du jetzt ungefähr das bekommst, was sonst als Gehalt (die rechnen halt tageweise..) bekommen hast...
  • wenn die Mutter wo anders als Gkk versichert ist, kann es natürlich Sonderbestimmungen, die günstiger sind, geben
  • Welche Krankenkasse hat Dein Partner? - da werden sogar bei den Muki-Pass Untersuchungen Selbstbehalte eingehoben..., auch wenn bereits ein Kind vorhanden ist.... - hier gibt es so viele verschiedene Modelle, wie man sieht.. Bei der Gkk ist die Mit…
  • @sabrinalove18 Bist jetzt schon weg, weil jetzt schon März ist? Wenn die Gkk das gemeint hat... dann wird das schon ok sein - hast vorher, vor der Geringfügigkeit eine Ausbildung abgeschlossen - dann gibt es auch das eine Art Nachversicherung. No…
  • Was heisst denn das? "Firma hat mich genehmigt bekommen" Wenn ein Unternehmer Leasingpersonal will, geht er zu einer Leasingfirma und lässt sich welche kommen... Aber genehmigen lassen.... Oder ist das gar eine "Gemeinnützige Leasingfirma"? Und d…
  • Er meint vielleicht, wenn man Ams-Bezug hat und gleichzeitig geringfügig arbeitet, dann bekommt man auch das Ams-Geld - und dann auch Wochengeld. Hier geht es aber um was anders: Sie hat nur die geringfügige Beschäftigung, keinen gleichzeitigen Ams…
  • Im Juni kommt das Kind - 8 Wochen vorher hast du absolutes Beschäftigungsverbot - auch wenn du kein Wochengeld bekommt....
  • Ich habe an folgendes gedacht: später, wenn das Kind schon längst da ist, müssen gewisse Untersuchungen gemacht werden, damit man weiterhin das volle Kinderbetreuungsgeld erhält.. Was wäre nun, wenn eine nicht krankenversichert ist, und daher den e…
  • @sabrinalove18 Automatisch ist Frau während einer Schwangerschaft nie versichert. Wir alle haben dir in diesem Diskussionspunkt verschiedene Hinweise und Möglichkeiten gezeigt.
  • Im schllimmsten Fall: steigst mit März aus, Ams bietet dir keinen Kurs; du hast keinen Ams-Bezug, musst dann dich selbstversichern in der Krankenversicherung - kostet dann monatlich 400 Euro, kannst dich dann mäßigen lassen auf ca 100 Euro pro Monat…
  • Nein, nur wenn dir das Ams einen AMS-Kurs anbietet, der meist um die 5 Wochen (so um die 20 h / Woche) dauert, da bist du dann während dieser Zeit krankenversichert - aber ob das alleine wirklich für das Wochengeld zählt, ist eine andere Frage... U…
  • Stimmt, bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung zahlt man einen Betrag - weil man ein kinderloses Paar ist (wenn dann ein Kind da ist, und man wieder die Mitversicherung braucht, zahlt man nix mehr) - zählt aber nicht als Krankenversicher…
  • Mitversicherung in der Krankenversicherung bei Partner etc. um Wochengeld zu erlangen -reicht nicht aus, zählt im Grunde nicht Es gibt viele die KEIN Wochengeld bekommen. - Kinderbetreuungsgeld dann für jede ab Geburt
  • @sabrinalove18 Dann melde jetzt die Schwangerschaft, dann tritt es so ein wie claudsch1980 gesagt hat, dann bleibt die Krankenversicherung - und das Wochengeld bekommst von der Gkk durch deine Selbstversicherung in der Krankenversicherung
  • @sabrinalove18 Wie bist du derzeit krankenversichert? Als Geringfügige ist man ja NICHT automatisch krankenversichert.
  • @sabrinalove18 Aber noch ist nicht bei dir alles verloren.... Du bist doch noch in der Geringfügigkeit - Meldung an den Dienstgeber, dass du schwanger bist, vorher Kontakt mit Gkk wegen dieser freiwilligen Krankenversicherung (da kriegt man dann Woc…
  • Hast du die freiwillige Selbstversicherung bei der geringfügigen Beschäftigung gewählt, dh zahlst du monatlich ca. 54 Euro bei der gkk ein?
  • Ab sofort moglich
  • Wenn du Ams-Geld bekommen würdest, aber doch nicht, weil dein Partner zu viel verdient, dann bist dennoch krankenversichert.. Aber wenn du nur arbeitssuchend gemeldest bist, ohne Anspruch auf Ams-Geld dann nicht, dh KEINE Krankenversicherung.
  • @georgia Bei der Gkk gibt es Karenzberatungen, die dann auf deine eigene Situation eingehen.
  • @sabrinalove18 hast du noch einen Restanspruch beim Ams von früher? - dann kann es was mit dem Wochengeld werden... Denn wenn man nur geringfügig beschäftigt war, ist man NICHT arbeitslosenversichert. Also kein AMS-Geld und kein Wochengeld..
  • @TabbyMew mein Tipp war, dass du bzw. in diesem Fall deine Mutter das ganze mit frühzeitigen Mutterschutz und Co JETZT schriftlich machst - dann liegt das auf - die Meldung ist gemacht (ich meine nicht Anträge auf Familienbeihilfe) - eine Meldung a…
  • @TabbyMew Familienbeihilfe für dich und Familienbeihilfe für dein Kind, sobald es geboren ist, sind zwei Paar Schuhe mach es am besten schriftlich (persönlich mit Eingangstempel auf Kopie ist am besten). im Grunde muß deine Mutter es machen, weil s…
  • dann passt das schon so, du zahlt so wenig Lohnsteuer und dann auf das Jahr verteilt gerechnet, kriegst dann den Rest wieder raus .... da bringen Abschreibposten nix mehr... aber das Guthaben stimmt dann so.. bzw. bei den außergewöhnlichen Belastun…
  • stimmt genau, wenn alle Meldungen schon da sind, du so viele Abschreibposten hast, dass eine Gutschrift rauskommt (und die natürlich dann vom Finanzamt anerkannt werden und belegt werden können)
  • ja, alles normal, GKK berechnet das alles aufgrund ihrer vorliegenden Daten, was dein Dienstgeber gemeldet hat...
  • AMS-Geld wurde da quasi "mitbesteuert" - ist mir auch schon passiert... AMS-Geld ist zwar "steuerfrei" und wird so ausbezahlt, aber beim Jahresausgleich wird es doch bei der Steuerberechnung mitberücksichtigt (Progressionsvorbehalt nennt sich das..…
  • Ich bin schon mehrfach in manche Fallen getappt bzw. gerutscht... Und habe mich daher dann irgendwie weiterbeschäftigt mit solchen Dingen, um weitere Fehler zu vermeiden....
  • Nur aufgrund des Kbg bist du krankenversichert - nicht aufgrund der arre Karenz - darum musst du dich mitversichern lassen....
  • Nein, wird nicht mehr...... Die Kosten wirken bei dir nicht mehr aus.... Wie so oft...theoretisch und praktisch hat man Anspruch, nur wenn die Lohnsteuer schon so niedrig ist oder schon so gegen Null, dann wirkt sich das Ganze nicht mehr aus.. ]
  • Da waren eure Arbeitgeber ganz flink und haben die Lohnzetteln bereits übermittelt gehabt, und daher werden schon bearbeitet worden sein...
  • schwierig,....... wenn überhaupt, dann eine Einkommenssteuererklärung (Vermietung und Verpachtung).... beim zuständigen Finanzamt nachfragen - jedenfalls keine Arbeitnehmerveranlagung...du bekommst sicher mehr als 60 Euro Vermietung und Verpachtung…
  • verheiratet? Lebensgemeinschaft? - dann kann Partner "Alleinverdiener" ankreuzen, da muss man aber im Vorjahr aber bereits mindenstens 7 Monate Familienbeihilfe fürs Kind erhalten haben und du max. 6000 Euro im Vorjahr verdient haben.. sonst geht da…
  • was meinst du genau? verdienst du dazu neben dem KBG? zahlst du Lohnsteuer? dann ganz "normaler" Jahresausgleich... ein Jahresausgleich mindert normalerweise die Lohnsteuer, die man während des Jahres bezahlt hat....
  • stimmt, nur den Betrag angeben, wenn das Finanzamt nachfragt, dann belegen...
  • Probiere es unter außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten - ob es dann endgültig anerkannt wird, beurteilt dann das Finanzamt...
  • Vielleicht ist es so verständlicher: Jede die während ihrer Schwangerschaft in einem Dienstverhältnis gestanden hat und auch nur einen Tag Krankengeld von der Gkk bekommen hat, muss einen "Jahresausgleich" machen .
  • nein, du mußt 1 angegeben (wenn du aber bereits Krankengeld (!!!! - NICHT WOCHENGELD etc) von der GKK bekommen hast, musst dann einen Jahresausgleich machen, sonst nicht - aber auch dann nur "1" bei bezugsauszahlender Stelle (nur die "richtigen" A…
  • nein, du mußt 1 angegeben (wenn du aber bereits von der GKK was bekommen hast, musst dann einen Jahresausgleich machen, sonst nicht - aber auch denn nur "1" bei bezugsauszahlender Stelle jetzt klarer?
  • er muss ihn bei seinem Antrag ankreuzen!!! (DU bei deinem nicht!!!)
  • nein, DU darfst (weil du ein Kind mit ihm hast - und ihr seid gemeinsam im Haushalt bzw habt Lebensgemeinschaft) maximal 6000 Euro verdient haben, dann bekommt er den Alleinverdienerabsetzbetrag;
  • DOCH wenn das Finanzamt einen (vielleicht sogar mehrmals) auffordert, eine Erklärung zur Einkommenssteuer (halt einen "Antrag zur Arbeitnehmerverlagung" bzw "Jahresausgleich" ist nix anders") zu machen (indem sie einem die Formulare samt Begleitschr…
  • Meine Bekannte hat sich das so vorgestellt: "Mei, ist das schön, das Finanzamt denkt an mich und schreibt mir mehrmals, damit ich mir mein Guthaben abhole, weil ich ja 2 Kinder habe... - aber für des hob i jetzt kei Zeit, und des is eh nicht so wich…
  • Eine Bekannte, zwei Kinder, bisher hat sie immer Guthaben rausbekommen, hat hartnäckig die Schreiben des FA ignoriert (nach dem Stichtag - nach dem Motto, "die wissen eh, dass ich zwei Kinder hab, und ich hab jetzt ka Zeit, und ich hab eh 5 Jahre un…
  • klar, bis 30.9. dieses Jahres!!!!! (NICHT 5 Jahre in diesem Fall) hast dann Zeit
  • vorher weißt das so und so nicht; wenn du über finanzonline.at machst, dann siehst dann in der Vorberechnung das Ergebnis;
  • bei der GKK werden pauschal 22 oder 25% abgezogen. Und dann beim Ausgleich wird die Lohnsteuer auf deine Situation angepaßt, aufgrund deiner gesamten Einkünfte in diesem Jahr -das heißt entweder man bekommt Guthaben raus (weil man durchschnittlich w…
  • wenn du nur AMS und GKK hast - dann stimmt 0; dein Partner ist Alleinverdiener - er bekommt dann den Absetzbetrag -
  • konkreter: wenn man in einem aufrechten Dienstverhältnis gestanden hat und dann Krankengeld von der GKK (wegen des langen Krankenstandes) erhalten hat, dann MUSS man einen Jahresausgleich machen!!
  • Achtung: wenn Du Krankengeld von der GKK bekommen hast (Du schreibst "langer Krankenstand") bist Du verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen !!! (die GKK zieht nur pauschal Lohnsteuer ab und das wird dann im Ausgleich auf deine Situation …
  • und krankenversichert bist Du auch solange, solange du KBG beziehst....

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...

Aktionen

Avatar

Auszeichnungen

Themen-Highlight

Thema der Woche

Social Media & Apps


Registrieren im Forum