Wenn man dem Patenkind ein Sparbuch anlegt, wer verwahrt das? Der Pate selbst (kann dann jederzeit was draufzahlen) oder die Eltern/Mutter? Und wird dann dem Kind mit 18 das Buch übergeben? Wie habt ihr das geregelt?
kann schon sein, dass du nicht mehr in arbeitsrechtl Karenz bist - und daher all die Vorteile weg sind (Rückkehrmöglichkeit - keine Pflicht, dass der AG dich wieder aufnimmt etc.) - dh. dein Kind ist im Jänner 2. geworden?
aber Kinderbetreuungsgeld…
keine Sorge, solange Du KBG beziehst, bist du krankenversichert - schau mal auf die Seite 1 der Mitteilung des Kinderbetreuungsgelds - unten !!
und arbeitsrechtliche Karenz - max. bis zum 2. Geburtstag - mit den besonderen Kündigungs- und Entlassu…
Stimmt, wenn man zwar aufgrund des Partnereinkommen nix bekommt, aber trotzdem zur Vermittlung des Ams zur Verfügung steht... .dh man hat die gleichen Rechte und auch Pflichten so als ob man Bezug hätte...
Gibt es noch nicht so lange, jeder in diese…
weil das AMS das Partnereinkommen beim Notstand miteinrechnet - und es gibt sehr niedige Freibeträge - das kann sogar so weit gehen, dass er NIX bekommt.... - und wenn NIX bekommt, muss er sich bei Dir krankenversichern....
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, so sind folgende Abzüge vorzunehmen:
Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren 1 Prozent
Für jedes weitere Kind über 10 Jahren 2 Prozent
Für die Ehegattin/den Ehegatten je nach eigenem Einkommen Zwisch…
Berechnung der Unterhaltshöhe – Alimente
Für die Berechnung des Geldunterhaltes wurden folgende Prozentsätze festgelegt:
Alter des Kindes Prozentsatz
0 bis 6 Jahre 16 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
6 bis 10 Jahre 18 Prozent des monatli…
wenn du wo anders zum Arbeiten beginnst, (mehr als geringfügig) wird es eh vorzeitig beendet.
aber du meinst, ob dich dein AG frühzeitig zurücknehmen muss - am besten bei der AK anrufen.... ich glaube aber eher nicht, dass er muss - du hat ja eine…
arrechtl. Karenz verlängern bis zum 2. Geburtstag - ja.
im schlimmsten Fall fällst aber dann vorzeitig, wenn du vorher Teilzeit machst (mehr als Geringfügigkeit) aus der arre Karenz raus...
kein kinderbetreuungsgeld - keine zuverdienstgrenze - ja!
nur: wenn einer die arbeitsrechtliche Karenz wichtig ist: Geringfügigkeit als Grenze (nur mit geringfügigen Überschreitungen und Zustimmung des Arbeitsgebers max. 13 Wochen - am besten berat…
Und sonst: wenn du kein Einkommen und kein Kbg mehr beiziehst:
Entweder hat dir dein DG eine Kopie der Meldung an die Gkk (wie lange du in arre Karenz bist) geschickt oder du fragst bei der gkk nach,
und Erklärung, dass du keine Einkünfte hast
ja, wird berücksichtigt - zumindest ab dem Zeitpunkt, wenn das "neue" Kind da ist, beim Bezirksgericht melden... (und auch beim Jugendamt - damit die auch Bescheid wissen)
während der Schwangerschaft wegen erhöhten Ausgaben....eher nicht, doch am b…
der Kindesvater hat nun gut lachen - macht ein Kind - und hat nun keinerlei Verpflichtungen...
nur wenn man "Unterhalt für das Kind (das steht dem Kind zu!!)" bekommt, heißt das nicht automatisch, dass der Vater das Kind sehen will bzw. muss.
früher war die Schutzfrist, und somit das Wochengeld - 6 Wochen - also diese Bestimmung war für ledige Frauen, die durch die Geburt des Kindes völlig mittellos dastanden (kein Job, keine Arbeitslose, kein Sozialversicherung) - zumindest - für 6 Woch…
"Bei der Geburt eines unehelichen Kindes hat der Vater die Kosten der Entbindung zu tragen. Weiters muss er in den ersten sechs Wochen nach der Geburt für den Unterhalt der ledigen Mutter aufkommen."
meiner Kenntnis nach: Uraltbestimmung aus dem Ja…
was heißt Beziehung - bei Lebensgemeinschaft ist er nämlich nicht dazu verpflichtet, für Lebensgefährtin Unterhalt zu bezahlen - macht er es freiwillig?
für Kinder - klar - verpflichtend...
Wird einem beim Jugendamt nicht eher nahegelegt, den Vater anzugeben?
Theoretisch kann der Kindesvater auch zb zum Standesamt laufen und selbst die Vaterschaft anerkennnen.
ja, das einkommenunabhänige Kinderbetreuungsgeld gilt in jedem Fall (ab Geburt);
Anspruch auf Wochengeld haben auch geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert sind. In diesem Fall beträgt das tägliche Wochengeld 8,22 Euro (2012)- laut AK.
in die…
Kbg hat nix mit der Arbeit zu tun.....
In arbeitsrechtliche Karenz kannst max. bis 1 Tag vor dem 2. Geburtstag gehen - das musst du mitteilen
Wielange du Kbg bekommst, ist dem Arbeigeber egal...
U
Wovon lebst Du denn?
Kinderbetreuungsgeld ist nicht so wichtig? Krankenversicherung und Pensionsversicherung auch nicht wichtig?
Für viele ist das Kinderbetreuungsgeld neben der Familienbeihilfe die einzige Einnahmenquelle....
es kann nur sein, dass dein Mann eine Rechnung von der Krankenkasse bekommt, für den Zeitraum, als du mit ihm mitversichert warst und noch schwanger warst - denn wenn man KEIN Kind hat, kostet die Mitversicherung beim Gatten - ein Beitrag, den die K…
nein, du bekommst keine Rechnung,
nur, wenn du kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommst, mußt du das der Versicherungsanstalt deines Mannes (zB GKK) melden, dass du nun wieder mitversichert wirst.. (und auch das Kind muss dann beim Mann mitversicher…
bist du verheiratet- dann bist nach dem Kinderbetreuungsgeldbezug mit deinem Mann in der Krankenversicherung mitversichert - dass muss man der Krankenversicherungsanstalt (GKK) melden.. (sonst kann eine Selbstversicherung bis zu € 400/Monat kosten)
geh am besten auf die Gebietskrankenkasse.. und melde es zumindest dort - wegen dem Kinderbetreuungsgeld kriegst dort auch nähere Infos....
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hast du zu wenig Arbeitslosenversicherungsmonate?
- denn in Deutschland hast ja grundsätzlich auch An…
ja. AG muss die AN nach der arre Karenz eine gewisse Zeit behalten (so stimmt es irgendwie, wenn du dich arbeitbereit zeigst und er dir trotzdem keine Arbeit zuweist, muss er trotzdem zahlen ..... lauft aber dann sicher über den Gerichtsweg...)
u…
bei der Abfertigung alt bekommt man die Hälfte der erworbenen Monatsgehälter, wenn die AN aufgrund der Mutterschaft kündigt (dh. 3 Monate -> 1,5 Monate), sonst würde man nämlich NIX bekommen, wenn die AN normal kündigt...
mit "Frühkarenz" hat das im Grunde nix zu tun.. wenn es rechnerisch sich ausgeht, gehst Du sofort von der Karenz (Baby 1) in die Karenz (Baby 2) - aber wie gesagt - bei GKK konkret nachfragen...
ja, am besten bei der GKK nachfragen, wie dann jetzt BEI DIR KONKRET aussieht mit der arbeitsrechtlichen Karenz und auch dem Kinderbetreuungsgeld.
Grundsatz bei KBG: sobald das neue Baby da ist, ist es aus mit dem Zahlungen des KBG für das "alte" B…
genaues Datum beim Wochengeld kann dir niemand sagen: nur so viel: 8 Wochen nach dem Geburtstag des Kindes; nur wenn der Geburtstag des Kindes früher war, als der errechnete Termin, werden die Zeit der Schutzfrist, die noch die offen war, drangehäng…
und wenn man hört und liest, wie die Wirtschaft gekämpft hat, den 8.Dezember offen halten zu können; in den Anfangsjahren massenhaft Strafen für die Geschäfte, die am 8.12. offen gehalten haben, Proteste, dass alle ins benachbarte Ausland zum Einkau…
am besten zur AK mit dieser Spezialfrage:
es geht ja darum: er will 2 Monate KBG beziehen - ok, aber heißt das das auch er 2 Monate arbeitsrechtliche Karenz braucht und sie daher nur 22 Monate in arre Karenz gehen kann.... (mehr als 24 Monate arbeit…
wenn Du nach der arbeitsrechtlichen Karenz eine Kündigung bzw. einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses macht, und wieder einen neuen Job suchst, dann hast schon Anspruch auf AMS-Geld (falls alle Voraussetzungen - beim AMS nachfragen - zutref…
jetzt unabhängig von der Karenz, Kindbetreuungsgeld etc.
Anmerkung:
wenn jemand einen Tagsatz von 31 Euro bekommt, dann hat diese/r ein Monatseinkommen von 2000 Einkommen gehabt - auf der AMS-Seite - online berechenbar...
...
zum Thema Arbeitslose/Notstand/AMS:
bei "arbeitssuchend" gibt es keinen Bezug, also kein Geld; und bei "arbeitslos" (dh. es gibt Bezug) müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, die man als einzelne Person erfüllen muss... (ist dann in einem Beratu…
du bist wahrscheinlich nicht GKK - sondern Bund, Land oder Gemeindeversicherte, für die Sonderbestimmungen bei der Krankenversicherung gelten - nach GKK ist man solange krankenversichert, solange man KBG bezieht....
Kinderabsetzbetrag kann man nicht extra beantragen - entweder ist diese Liste falsch oder es ist etwas anders...
und mit Kindertagesbetreuung hat der KAB nix zu tun....
ja, so ist es ....
die 435,90 (oder je nach Tagen) bekommt man von der GKK und die 327,60 vom Finanzamt jedes 2. Monat
so: und wenn eine wissen will, vieviel "Geld" in Summe pro Monat "rein" kommt: dann die Summe: im 1. Monat zb. 763,50 nehmen....