Kab (Kinderabsetzbetrag) wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe OHNE Antrag ausbezahlt und ist schon in den 327,60 dabei, die für 2 Monate ausbezahlt werden..... da gibt es keine Möglichkeit mehr im "Jahresausgleich" zu beantragen den "KAB" zu bea…
Das ist die Aufstellung in Summe erhaltene Auszahlungen:
ein Baby, KBG - 30 Monate; Familienbeihilfe (inkl. Kab) für 1 Kind - das KBG mit 30 Tagen zu je 14,53 gerechnet (wenn ein Monat einen Tag mehr hat, dann einen dazurechnen, hat das Monat nur 28…
Das KBG wird doch nach Tagen abgerechnet:
Der Oktober hat 31 Tage dh. 14,53 = 450,43
und du hast noch die Beihilfe von 6,06 * 31 = 187,86 - die kriegt auch nicht jede...
klar, dass der eine Tag noch was ausmacht.....
meine Rechnung: durchschnitt…
nochmals zur Klarstellung: bei den erheblich behinderten Babys rechnet sich das so:
die reine FB beträgt pro Monat 105,40 + Kinderabsetzbetrag 58,40 = 163,80
plus Zuschlag für erhebliche Behinderung: 138,30 = 302,10
Auszahlung für 2 Monate: 604,20
was heißt relativ viel - max. gibt es Waisenpension um die 800 Euro - und das ist dann Zuverdienst zum KBG - passt also in die Zuverdienstgrenze des KBG...
keine Unterschiede zwischen den Bundesländern...
und Familienbeihilfe kann auch schon mit 22 aus sein - weil die die durchschnittliche Schuldauer/Studiendauer rechnen - max. halt bis 24 , früher 26 und ganz, ganz früher bis 27 als absolute Grenze, …
wast heißt das "von der Firma" abgemeldet werden?
Halbwaisenpension bekommst Du von einem Pensionsträger...
oder bist Du Lehrling? da wirst dann auch nicht "abgemeldet" sondern in arbeitsrechtliche Karenz geschickt...
ja, wenn Du das mit Kündigung- und Entlassungsschutz meinst, am besten trotzdem im Einzelfall mit der AK reden - ob vielleicht doch noch einige Tage in der Firma gearbeitet werden müssen, da zuwenig Resturlaub da ist...
Wenn aber die Mama zum 2. Ge…
Ja, das erste Beispiel;
da muss schon was Dauerndes und Gravierendes sein, damit das Kind den Behindertenstatus bekommt - das gibt es dann auch eigene Untersuchungen etc - falls es wirklich nötig ist - beim Finanzamt nachfragen, wie das genau abläu…
Arbeitsrechtliche Karenz geht aber bis längstens zum 2. Geburtstag des Kindes - dann ist keine "Verlängerung" mehr möglich. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet spätestens vier Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes. Spätestens am Tag des 2…
wenn das Kind erheblich behindert ist, kommt noch ein monatlicher Zuschlag von € 138,30 dazu:
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6 + (138,…
Hallo!
Kinderbetreuungsgeld gibt es auch für Schüler/Studentinnen (seit 2002) - Du bist dann ab der Geburt kranken- und pensionsversichert - und das Baby krankenversichert - und wenn du die 30er Variante nimmst - dann 30 Monate lang - und so lange …
Geringfügige Beschäftigung
Es besteht die Möglichkeit, während einer Karenz eine geringfügige Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze 2012: € 376,26 monatlich) aufzunehmen:
Beim selben Arbeitgeber
Die geringfügige Beschäftigung bei demselben/derselb…
Das Sozialsystem in Deutschland ist ganz anders als in Österreich. Und daher kann zb ich Dir auch Deine Fragen nicht beantworten oder welche Hinweise auch immer geben.
Du bist aus Deutschland?
"Elterngeld - Arbeitsamt - Krippe" - Begriffe, die ich nach Deutschland zuordne, und auch Dein Postname "..tüte" - deutet darauf hin...
Elterngeld und Arbeitsamt - Elterngeld gibt es bei uns in Östereich nicht. Das gibt es…
nein, gekündigt nicht, freigestellt, dh im aufrechten Dienstverhältnis aber ohne Dienstpflichten - und daher auch nicht das Recht auf Entlohnung während der karenzierten Zeit.
du bezahlt für die freiwillige Krankenversicherung während des geringfügigen DV. Bezieht Du aber Kinderbetreuungsgeld, dann bist Du über das Kinderbetreuungsgeld krankenversichert. Die freiwillige Krankenversicherung beim geringfügigen DV geht aber …
es geht noch ärger:
bist alleinerziehend und hast keine geringfügige Beschäftigung dann Selbstversicherung in der Krankenversicherung (nur in der Krankenversicherung) bei der GKK - mit Herabsetzung ca. 100 Euro pro Monat
ja, bei der GKK ist das anders -
die BVA , die KFL und die VAEB ("Eisenbahner") etc haben anscheinend in vielen Bereichen Sonderbestimmungen für die Versicherten....
Mitversichern mit dem Partner - kostet nix - weil man ja ein Kind hat - (sonst wenn kein Kind da ist, kostet Mitversichern auch was!) - bei der Kasse, von der Partner versichert ist, rechtzeitig Info geben - ob da Formulare unterschrieben werden müs…
also leider tatsächlich so: 4 Monate kein Bezug und kein Krankenversicherungsschutz (bei der 20er Variante KBG) und nur mit "Trick" (=Mitversicherung beim Partner) eine Krankenversicherung, wenn man die volle arbeitsrechtliche Karenz nimmt
Wie schon einige Posterinnen gesagt haben, ist Mitversicherung in der Krankenversicherung mit dem Mann/Lebensgefährten denkbar (bis zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz).
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hier geht es um die, die nach der "Kinderpause" wieder zu ihren ursprüng…
Arbeitslos - während arbeitsrechlicher Karenz - nicht möglich - man ist in einem aufrechten Dienstverhältnis mit Rückkehrmöglichkeit - wenn auch freigestellt - siehe dazu Vorgängerpost http://www.babyforum.at/discussion/1221/arbeitslosengeld-nach-ki…
bei 20 Monate KBG-Bezug gibt es 20 Monate Kranken- und Pensionsversicherung
bei 12 Monat KBG-Bezug gibt es 12 Monate Kranken- und Pensionsversicherung
der jeweilige Rest auf die Karenz muss/soll dann krankenversicherungsmäßig überbrückt werden.
danke:)
Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht ein Krankenversicherungsschutz. Als Beitragsmonate in der Pensionsversicherung gelten höchstens 48 Kalendermonate je Kind, gezählt ab dem Monat der Geburt, wenn Wochen- und Kinderbetreuun…
vielleicht sollte man dann einen neuen Post aufmachen - so ungefähr: Krankenversicherung nach Ablauf des Bezuges des Kinderbetreuungsgeld und vor Ende der (arbeitsrechtlichen) Karenz ... ein bisserl lang...
bei der AK selbst steht nur Folgendes:
Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung
Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht ein Krankenversicherungsschutz. Als Beitragsmonate in der Pensionsversicherung gelten höchstens 48 Kalendermonat…
es kann aber durchaus sein, dass die arbeitsrechtliche Karenz selbst auch einen Krankenschutz bietet - dann bis zu 24 Monate - das weiß ich aber jetzt nicht wirklich - bei der GKK nachfragen!!!!
wenn dem so sein sollte:
darum wären es dann in Summe…
wenn Du die 20 Variante nimmst, dann bist du mal sicher 20 Monate kranken- und pensionsversichert; wenn man die 12 Variante nimmt, dann sicher 12 Monate, wenn die 30 Variante nimmst, dann 30 Monate (bezieht sich auf den BEZUG des Kinderbetreuungsge…
guter Ansatz - weiß ich jetzt nicht wirklich, ob das so ist: gut ist es, wenn es so ist:
durch den Kinderbetreuungsgeldbezug ist man/frau kranken- und pensionsversichert .
ist man durch die arbeitsrechtliche Karenz krankenversichert? - obwohl es e…
nein, kein Anspruch;
Du bist in einem aufrechten Diensterhältnis - quasi freigestellt - und mit sicherer Rückkehrmöglichkeit - also in "arbeitsrechtlicher Karenz"
allgemein: nur Personen, die dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen und gewisse …
am besten eine umfassende rechtliche Beratung einholen - bei Dir sind so viele offene Knackpunkte drin.
Bildungskarenz - ist diese automatisch hinfällig durch die Schwangerschaft bzw. die, wie du schreibst, einvernehmliche Lösung ab 31.8.2013 (!!) …
Ab 2002 (! - vor bekamen Schülerinnen keine Karenz und kein Geld) bekommen auch Schülerinnnen, ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld (in der Zeit und in der Höhe der gewählten Variante - bis zu 30 Monate (wenn alleine Bezug)) und sind damit kranken- un…
Ist bei dieser Stelle es wirklich notwendig zu betonen, dass die Kleine (3 Monate) zu diesen Zeiten versorgt ist?
Du würdest Dich wahrscheinlich nicht bewerben, wenn dem nicht so ist.
Und falls der DG Dich einlädt, kann man das im Gespräch erwähne…
das andere ist die arbeitsrechtliche Karenz - bis zum 2. Geburtstag des Kindes, zunächst noch bis zum 2. Geburtstag gewählt hat, kann dann bis zum 2. Geburtstag des Kindes "verlängern".
alles über die 2 Jahre ist Vereinbarung mit dem Dienstgeber - …
und parallel gilt dazu:
Kranken- und Pensionsversicherung
Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine Krankenversicherung für den/die Bezieher/-in und das Kind. Hiezu ist kein gesonderter Antrag nötig.
24 Monate des Bez…
nanal93 hat schon Recht:
bei "arbeitssuchend" gibt es keinen Bezug, also kein Geld; und bei "arbeitslos" (dh. es gibt Bezug) müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, die man als einzelne Person erfüllen muss... (ist dann in einem Beratungsgespräch…
wennst nach 1 Jahr geringfügig arbeiten gehst (wie die Vorposterin: ca 10 h), dann melde das am besten der GKK - die zahlt auch das KBG aus... (AMS ist nicht nötig, weil sie nicht mehr zuständig sind, durch KBG - bist ja GKK-zuständig worden)
wenn das Kinderbetreuungsgeld ausgelaufen ist, mußt definitiv schauen, wie Du zu einer (gesetzlichen) Krankenversicherung kommst (bei Dir nach 30 Monaten).