Du hast keine arbeitsrechtliche Karenz: also: kannst Du keine Karenz verlieren. Damit das Kinderbetreuungsgeld bleibt, ist die Zuverdienstgrenze (ca. 16200 Euro/Jahr) ausschlaggebend.
nein,
wenn Du beim AMS arbeitssuchend gemeldet bist, jedoch KEIN AMS-Geld (Arbeitslose bzw. Notstand) bekommt, zb weil das Partnereinkommen eingerechnet wird oder Du zuwenig Versicherungsmonate hat, um AMS-Geld zu bekommen, dann bekommst Du KEIN Woc…
aber wozu soll das gut sein, wenn arbeitsre Karenz möglich ist? :-/
möglicherweise: wenn beide Elternteile kurzfristig gleichzeitg beim Kind sein möchten:
Mama: Schutzfrist - Geburt - Schutzfrist - "URLAUB" - arbe. Karenz bis zum 2. Geb
Papa: x…
und fraglich ist auch, ob man in der Zeit während eines zwischengeschaltenen "Urlaubs" tatsächlich kündigungsgeschützt ist,
in der Variante: Schutzfrist - Geburt - Schutzfrist - "URLAUB" - arbeitre Karenz
am besten bei der AK nachfragen...
in der…
Zwischen dem Ende des Mutterschutzes und dem Beginn einer Karenz
kann ein Urlaubsverbrauch vereinbart werden. (siehe oben)
Und das mit der Verkürzung - ja, Karenz geht bis zum 2. Geburtstag: Annahme: Schutzfrist - Geburt - Schutzfrist - "URLAUBSKO…
ja, so ist es, und wie bereits geschrieben - minimale Abweichungen sind theoretisch erlaubt - bei der AK genau erkundigen - mit der Geringfügigkeitsgrenze ist man auf der sicheren Seite
aber da geht es immer um EIN geringfügiges Dienstverhältnis in Summe; wenn man mehrere geringfügige Dienstverhältnisse hat, wird das Gesamtentgelt zusammengerechnet - und wenn dann die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet (2012 - Monatlich EUR 3…
nein, egal wo du geringfügig nebenbei arbeitet (bei eigenen Karenz-DG oder bei einem anderen DG) - das schadet NICHT, in diesen Fällen endet die Karenz NICHT frühzeitig - sie lauft bis zum 2. Geburtag des Kindes...
zur Frage: während der Schutzfrist - also grundsätzlich 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. - bei Zwillingen - 12 Wochen - also in Summe 16 bzw. 20 Wochen.
jede sollte sich daher überlegen, in welcher Lebensituation sie steckt:
- habe ich arbeitsrechtliche Karenz? -
- was bedeutet die für mich - will ich nach 2 Jahren "garantiert" zurückkommen,
- und dann ist die geringfügige Beschäftigung doch die si…
16.200 Grenze - bis zu diesem Betrag kann man grundsätzlich bei den Pauschalvarianten dazuverdienen, das Kinderbetreuungsgeld wird weiterhin ausbezahlt:
nur: wie auch die Vorposterin sagt: die arbeitrechtliche Karenz wird dann vorzeitig beendet (dh…
Du meinst bei dem Dienstgeber, bei dem Du in (arbeitsrechtlicher)Karenz gehst? Wenn er das mit Dir vereinbart - geht das - aber am besten nicht mehr als Geringfügigkeit - sonst kann die arbeitsrechtliche Karenz früher beendet sein (Karenz!! - nicht …
Ergänzung zu meinem Eintrag:
16.200 - ist nun eine Minimal- als auch Maximalgrenze:
Während des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der jährliche Zuverdienst 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kei…
ja, so wie oben geschrieben - bis zur Schutzfrist (Beginn der Wochenfrist) wird nun dieses befristestes Dienstverhältnis gehemmt...
Hat die AK aber auch darüber was gesagt?
Kippt im September nun Dein befristetes DV in ein unbefristetes DV? Oder b…
Und wenn man nach der Probezeit sich in einem befristeten Dienstverhältnis befindet und dann schwanger ist ( zb Vertrag lautet: Einstieg - 3 Monate befristet, davon das 1. Monat als Probedienstverhältnis) und im 2. Monat tritt eine Schwangerschaft a…
doch, in der Probezeit kann schon gekündigt werden, grundlos..
nur wenn der AG einem direkt sagt: wegen der Schwangerschaft - dann gilt Folgendes:
Auflösung während der Probezeit (vgl. AK - http://www.arbeiterkammer.com/online/kuendigungsschutz-53…
in der gesetzliche Probezeit (1. Monat) kann jede Seite sofort und unmittelbar ohne Angabe von Gründen kündigen bzw. gekündigt werden...
Glaubst Du ein Personaler hat eine rechte Freude oder freut sich mit, wenn eine neu eintretende Mitarbeitern so…
Nun, wenn man keinen für das Kind hat, dann bleibt einem ohnehin nicht viel übrig das zu schlucken, was einem vorgesetzt wird:
nach 2 Jahren ändert die Karenz (einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes)- ; tritt man seinen Dienst nicht an, dann se…
"Wiedereinzustellungsgarantie" - liest sich so, dass das Dienstverhältnis nach 2 Jahren (nach der arbeitsrechtlichen Karenz) dann gekündigt bzw. einvernehmlich gelöst wurde und dann man ein Schreiben bekommt, dann man dann wieder eingestellt wird...…
ob der Arbeitgeber zu einer Lösung bereit ist, ist fraglich, (Elternteilzeit-Vereinbarungen ist auch abhängig von der Mitarbeiteranzahl - da sonst rechtlich nicht verpflichtet)
Ja, es ist so: am 2. Geburtstag des Kindes musst Du spätestens den Dienst antreten - arbeitsrechtliche Karenz geht max. 2 Jahre (bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes), falls Du das nicht macht, setzt DU einen ENTLASSUNGSGRUND- und da besteht…
wie man sieht, kommt auf das jeweilige Bundesland darauf, an, wie "bürokratisch" sie die Namenänderung von (dem gesetzlich vorgegebenen) Mutternamen auf Vaternamen bei uneheliche Geborenen macht - in dem einen braucht man gute Gründe, damit es überh…
kann sein, dass die ursprüngliche erste Geburtsurkunde eingezogen wird und dann die zweite (mit dem neuen Nachnamen) ausgehändigt wird, oder auch die erste Geburtsurkunde weiterhin auch beim einzelnen bleibt
"nach Beurkundung der Geburt" heißt, dass die Geburtsurkunde des Kindes schon fertig ist - und da muss ja zwangsläufig ein Nachname des Kindes drin stehen
Doch das alles stimmt so!!
steht doch auch bei help.gv, dass Du gepostest hat "nach der Beurkundung der Geburt" etc.
- das heißt das Kind kriegt mal einen Namen, nämlich den, die Mutter bei der Geburt des Kindes trägt, und dieser Kindername kann d…
früher hieß es:
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter bei ihrer eigenen Geburt trug
das waren solche Namenkonstruktionen denkbar:
Die geschiedene Frau Mair, geborene Frau Hofer bekommt e…
Nachnamen des Babys:
Grundsatz:
wenn es ehelich geboren ist - Familienname - Name des Vaters - außer es wurde bei der Hochzeit!!!! der Eltern was anderes festgelegt, dass die Kinder einen anderen Namen erhalten (Name der Mutter)
wenn es unehelich…
noch was:
bei Zwillingen trifft bei der Fam.beihilfe sofort die Geschwisterstaffelung ein:
dh. 12.80 pro Monat mehr (Betrag für 2 Kinder)
also:
1 Monat: zusätzlich Auszahlung von 25,60 (12,80 + 12,80)
2. Monat: nix (wurde im Vormonat bereits ausbeza…
zu Anerkennung der Vaterschaft:
bei unehelichen Kindern soll der Kindesvater vor gewissen öffentlichen Stellen (zb Standesamt) die Vaterschaft erklären und anerkennen - nach der Geburt
stimmt, da hab ich doch glatt die Fambeihilfe für das zweite Baby "unterschlagen" #-o
für jedes Kind die Fam.beihilfe plus Kab
die Liste für Zwillinge
bei Zwillingen:
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab…
ich schalte mich jetzt auch noch ein:
in Summe erhaltene Auszahlungen:
ein Baby, KBG - 30 Monate:
1. Monat: Auszahlung KBG plus Fam.beihilfe inkl.Kab (Höhe Fam.beihilfe inkl.Kab aber in Summe für 2 Monate):
Bsp: 436 + (163,80) + 163,80) = 763,6
2.…
Laut AK gibt noch Folgendes:
Personen, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe erhalten und der Arbeitsvermittlung weiterhin wie Notstandshilfebezieher/-innen zur Verfügung stehen, sind nicht nur pensions-, sondern au…
(Quelle: AK OÖ)
Erstmalige Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes
Stellen Sie das erste Mal einen Antrag auf Arbeitslosengeld und sind Sie über 25 Jahre alt, dann haben Sie die Anwartschaft erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate 52 Woche…
sicher, mit dem AMS über die jetzige ganze Situation reden -
bist vielleicht dann jetzt in einem Vermittlungskurs - dann ist es klar, das du über das AMS versichert bist...
sonst, bitte nachfragen gehen, wie das wirklich mit deiner Krankenversiche…
ok, habe es jetzt gelesen, dass du am 9. Juni Geburtstag hattest (alles Gute nachträglich - trotzdem..)
es kann sein, dass Du einige Wochen und Monate noch einen Job hast und dann sich doch keine Arbeitslose ausgeht (weil es zuwenig Wochen sind ode…
und wie bist Du jetzt (gesetzliche) krankenversichert?
nicht über das AMS wenn du keinen Anspruch hast,
mit deinen Freund mitversichert? oder hast noch keine....
wenn Du jetzt deinen Job verloren hast, hast Du auch deine eigene Krankenversicheru…
Nun: ab der Geburt hast Du Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld - damit bist du eigenständig krankenversichert und auch pensionsversichert - und auch das Baby ist krankenversichert.
nein, 1 Monat die gesetzliche Probezeit, wo sogar ohne Angabe von Gründen einen von heute auf morgen heimschicken können und dürfen - und oft machen die Firmen noch zustätzlich Befristung
- keine Arbeitslosengeld - ja klar - man braucht 52 Wochen f…