NATÜRLICH bist Du den Bezug von Kinderbetreuungsgeld krankenversichert - da braucht sich niemand selbst krankenversichern - vor 2002 war es anders - wir haben aber nun 2012! und pensionsversichert ist man durch den Bezug von KBG auch!
Zum Beweis a…
und ich frage mich, ob sich dieses Modell wirklich rechnet? Ich glaube nicht, dass man zusätzlich Geld für die außerhäusliche Kinderbetreuung bekommt, während man auf einem Vermittlungskurse ist - man hat doch das "Kinderbetreuungsgeld" - und damit…
man muss sich natürlich nach dem Mutterschutz nicht mehr "arbeitlos" melden - sondern einfach "nur" Kinderbetreuungsgeld erhalten und soweit die Möglichkeit sich bietet, zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen;
eine Rückkehrmöglichkeiten zum bisheri…
"Kinderbetreuungsgeldzeiten" werden bei der Pension angerechnet - dh - wenn man KBG bekommt - die PVA gibt da Auskunft
"arbeitsrechtliche Karenzzeiten" - na - die Folge wäre ja eine Doppelanrechnung - man bekommt ja durch die KBG-Bezug schon was bei…
arbeitslos melden nach dem Mutterschutz - arbeitslos gemeldete Personen haben viele Pflichten - so einfach ist das nicht - ja, hast du jemanden der auf das Kind aufpasst - und das heißt, dass du dann sofort auf einen Job von mind. 16 Wochenstunden v…
bei dieser Sonderklausel denke ich: das werden u.a. die Schwangerern sein, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt haben, und wo die Bekanntgabe einer Schwangerschaft den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtw…
wenn ich die beiden Texte so durchlese
Wochengeld:
- 180% der vorherigen Leistung und 80% Erhöhung - heißt das gleiche...
Bsp: Leistung: 100 Euro Notstand
Wochengeld: 100 x 180% = 180;
100 + 80 (d.s.80% von 100) = 180
und der 2. Text - eine Arbe…
Wochengeld - da ist die Gebietskrankenkasse zuständig - Termin machen - um "Karenzberatung" fragen;
sicher der Arbeitgeber muss der GKK noch eine Bescheinigung ausstellen - wie das aber konkret funktioniert (online, Bestätigung wird dir vom AG überg…
Gewerkschaft öffentlichen Dienst - ja, wenn Du da Mitglied bist, bist dann schon richtig - die dürften die richtigen Info für Dich haben - vielleicht wollten Deine Daten nur, um abzuklären, ob du Mitglied bist - und haben die nicht auch eine Art "Ve…
hallo, zur ersten Frage:
bei Arbeiter/Angestellte: Oft hemmt die Bekanntgabe einer Schwangerschaft den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtwöchigen Schutzfrist oder bis zu einer vorher auf Dauer ausgesprochenen Freis…
"das Recht" 2 Jahre beim Kind zu bleiben - aber nur mit Einschränkungen: nur wenn du Angestellte/Arbeiterin bist und dann 2 Jahre in arbeitsrechtliche Karenz geht - und während dieser Zeit nur geringfügig (mit Zustimmung Deines alten Arbeitgebers a…
Nun, man kann doch auch annehmen, wenn beide Wohnsitze als "Hauptwohnsitze" gesehen werden, dann ist doch doppelte Familienförderung für ein Kind (Ö und anderes Land) andenkbar
Für Familienbeihilfe ist das zuständige Wohnsitzfinanzamt zuständig - also einfach dort nachfragen bzw. die Hauptfrage klären lassen, in welchem Land der Hauptwohnsitz der Eltern und des KINDES ist - auch Finanzamt zuständig - ständige Wohnsitz heiß…
teile es Deinem AG schon mit... aber hast Du mit der AK gesprochen, wenn Du auf der Kündigung bestehst - praktisch du nun "kündigst", das Handtuch wirfst - wenn das dann als eine Selbstkündigung gesehen wird, dann gibt es Konsequenzen beim "Arbeitsl…
noch was: gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird - ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist - der Kinderabsetzabtrag - € 58,40 pro Kind und Monat ausbezahlt - also für das Baby : 105,40 + 58,40 = 163,80 pro Monat - dann Auszahlung für 2 Mo…
Welche Untersuchungen meinst du denn, die so teuer sind? Mußt Du denn was bezahlen? Bist vielleicht bei einem Wahl-Arzt und nicht bei einem Kassen-Arzt?
bis zum 10. Mai bist du sicher beim AMS - also hast du eine gesetzliche Krankenversicherung - und die übernimmt die ärztlichen Leistungen bei den Kassen-Ärzten. aber eine "private" (Zusatz)-Krankenversicherung bei einer Versicherungsanstalt ersetzt …
und wenn das mit dem AMS doch nicht klappen sollte:
rede mit der Gebietskrankenkasse - die Vorsorgeuntersuchungen für den MUKI-Pass könnten kostenfrei für die Versicherte (also dich als werdende Mutter) sein - bin mir aber nicht sicher.
sonst: bei…
was heißt AMS zahlt nur bis zum 10. Mai - läuft da die Arbeitslose aus? Unbedingt mit AMS reden, wie es ab 11. Mai weitergeht (Notstand??) - und natürlich melden, dass du KEINEN Freund mehr hast!!!
Unterhalt für das Kind - ab Geburt
nein, es gibt kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zum Kinderbetreuungsgeld.
aber wie bereits erwähnt: bis inklusive 2001 haben die karenzierten Arbeitnehmer/innen das "Karenzurlaubsgeld" bzw. kurz gesprochen das "Karenzgeld" erhalten - das hat aber ni…
"Karenz"urlaubs"geld" war der Vorgänger vom Kinderbetreuungsgeld - und bei vielen ist im Sprachgebrauch das Kinderbetreuungsgeld immer noch das "Karenzgeld" bzw. "Karenzurlaubsgeld".