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du bekommst keinen Notstand? - und Arbeitslose auch nicht, weil du keinen neuen Anspruch hast? wie bist derzeit krankenversichert?
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NATÜRLICH bist Du den Bezug von Kinderbetreuungsgeld krankenversichert - da braucht sich niemand selbst krankenversichern - vor 2002 war es anders - wir haben aber nun 2012! und pensionsversichert ist man durch den Bezug von KBG auch! Zum Beweis a…
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und ich frage mich, ob sich dieses Modell wirklich rechnet? Ich glaube nicht, dass man zusätzlich Geld für die außerhäusliche Kinderbetreuung bekommt, während man auf einem Vermittlungskurse ist - man hat doch das "Kinderbetreuungsgeld" - und damit…
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man muss sich natürlich nach dem Mutterschutz nicht mehr "arbeitlos" melden - sondern einfach "nur" Kinderbetreuungsgeld erhalten und soweit die Möglichkeit sich bietet, zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen; eine Rückkehrmöglichkeiten zum bisheri…
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"Kinderbetreuungsgeldzeiten" werden bei der Pension angerechnet - dh - wenn man KBG bekommt - die PVA gibt da Auskunft "arbeitsrechtliche Karenzzeiten" - na - die Folge wäre ja eine Doppelanrechnung - man bekommt ja durch die KBG-Bezug schon was bei…
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arbeitslos melden nach dem Mutterschutz - arbeitslos gemeldete Personen haben viele Pflichten - so einfach ist das nicht - ja, hast du jemanden der auf das Kind aufpasst - und das heißt, dass du dann sofort auf einen Job von mind. 16 Wochenstunden v…
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bei dieser Sonderklausel denke ich: das werden u.a. die Schwangerern sein, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt haben, und wo die Bekanntgabe einer Schwangerschaft den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtw…
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wenn ich die beiden Texte so durchlese Wochengeld: - 180% der vorherigen Leistung und 80% Erhöhung - heißt das gleiche... Bsp: Leistung: 100 Euro Notstand Wochengeld: 100 x 180% = 180; 100 + 80 (d.s.80% von 100) = 180 und der 2. Text - eine Arbe…
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Wochengeld - da ist die Gebietskrankenkasse zuständig - Termin machen - um "Karenzberatung" fragen; sicher der Arbeitgeber muss der GKK noch eine Bescheinigung ausstellen - wie das aber konkret funktioniert (online, Bestätigung wird dir vom AG überg…
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Gewerkschaft öffentlichen Dienst - ja, wenn Du da Mitglied bist, bist dann schon richtig - die dürften die richtigen Info für Dich haben - vielleicht wollten Deine Daten nur, um abzuklären, ob du Mitglied bist - und haben die nicht auch eine Art "Ve…
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hallo, zur ersten Frage: bei Arbeiter/Angestellte: Oft hemmt die Bekanntgabe einer Schwangerschaft den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtwöchigen Schutzfrist oder bis zu einer vorher auf Dauer ausgesprochenen Freis…
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"das Recht" 2 Jahre beim Kind zu bleiben - aber nur mit Einschränkungen: nur wenn du Angestellte/Arbeiterin bist und dann 2 Jahre in arbeitsrechtliche Karenz geht - und während dieser Zeit nur geringfügig (mit Zustimmung Deines alten Arbeitgebers a…
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stimmt, jeder hat einen Hauptwohnsitz
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Nun, man kann doch auch annehmen, wenn beide Wohnsitze als "Hauptwohnsitze" gesehen werden, dann ist doch doppelte Familienförderung für ein Kind (Ö und anderes Land) andenkbar
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Gibt es in dem "Ausland" wo ihr lebt, keine "Kinderhilfe" - wie Du sie bezeichnest? Da müßtet Ihr doch dann Anspruch haben!
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Für Familienbeihilfe ist das zuständige Wohnsitzfinanzamt zuständig - also einfach dort nachfragen bzw. die Hauptfrage klären lassen, in welchem Land der Hauptwohnsitz der Eltern und des KINDES ist - auch Finanzamt zuständig - ständige Wohnsitz heiß…
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auch von mir: süß
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ja, stimmt - schicke Schühchen
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Gratulation
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teile es Deinem AG schon mit... aber hast Du mit der AK gesprochen, wenn Du auf der Kündigung bestehst - praktisch du nun "kündigst", das Handtuch wirfst - wenn das dann als eine Selbstkündigung gesehen wird, dann gibt es Konsequenzen beim "Arbeitsl…
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wieder ein tolles Giveaway :-)
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tolle Farbe
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€ 211,10 - d.h. ein 19. jähriges Kind, falls das noch familienbeihilfenberechtigt ist,: 152,70 plus 58,40 = 211,10
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noch was: gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird - ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist - der Kinderabsetzabtrag - € 58,40 pro Kind und Monat ausbezahlt - also für das Baby : 105,40 + 58,40 = 163,80 pro Monat - dann Auszahlung für 2 Mo…
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fesche Schühchen :-)
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mache dir am besten einen Termin bei der AK - da mit Karenz und Kündigungsschutz und Dazuverdienen ist nicht so einfach
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@ Kitti: am besten beim AMS nachfragen und Termin vereinbaren
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Die Wahl-Arzt-Rechnungen kann man bei der GKK einreichen, damit man einen Teil der Kosten ersetzt bekommt - falls du das noch nicht weißt..
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Welche Untersuchungen meinst du denn, die so teuer sind? Mußt Du denn was bezahlen? Bist vielleicht bei einem Wahl-Arzt und nicht bei einem Kassen-Arzt?
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bis zum 10. Mai bist du sicher beim AMS - also hast du eine gesetzliche Krankenversicherung - und die übernimmt die ärztlichen Leistungen bei den Kassen-Ärzten. aber eine "private" (Zusatz)-Krankenversicherung bei einer Versicherungsanstalt ersetzt …
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und wenn das AMS nicht mehr zuständig sein sollte: bei den BH's und den Gemeinden gibt es auch oft Beratungsstellen
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und wenn das mit dem AMS doch nicht klappen sollte: rede mit der Gebietskrankenkasse - die Vorsorgeuntersuchungen für den MUKI-Pass könnten kostenfrei für die Versicherte (also dich als werdende Mutter) sein - bin mir aber nicht sicher. sonst: bei…
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kein Unterhalt für die dich als ledige Mama von deinem Ex -
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was heißt AMS zahlt nur bis zum 10. Mai - läuft da die Arbeitslose aus? Unbedingt mit AMS reden, wie es ab 11. Mai weitergeht (Notstand??) - und natürlich melden, dass du KEINEN Freund mehr hast!!! Unterhalt für das Kind - ab Geburt
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im Wochengeld ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld vom letzten Bezug bereits in der Berechnung miteingerechnet - es gibt keine extra Auszahlung
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nein, es gibt kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zum Kinderbetreuungsgeld. aber wie bereits erwähnt: bis inklusive 2001 haben die karenzierten Arbeitnehmer/innen das "Karenzurlaubsgeld" bzw. kurz gesprochen das "Karenzgeld" erhalten - das hat aber ni…
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"Karenz"urlaubs"geld" war der Vorgänger vom Kinderbetreuungsgeld - und bei vielen ist im Sprachgebrauch das Kinderbetreuungsgeld immer noch das "Karenzgeld" bzw. "Karenzurlaubsgeld".
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auch von mir Glückwunsch
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Glückwunsch
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toll
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Glückwunsch
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sieht gut aus
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Glückwunsch
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Glückwunsch
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Gratulation
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sieht gut aus
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Glückwunsch, schaut toll aus :)
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Glückwunsch
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lauter tolle Sachen
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ganz lieb!!!
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wiederum ein ganz tolles Giveaway
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von mir auch viel Glück
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Glückwunsch
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Ja, ich finde den Body auch süß! Hallo, alle zusammen!
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ja bitte






