Glückwunsch der Gewinnerin - wieder ein tolles Giveaway
PS: Kann man bei Euch noch die verschiedenen Smiley aus der Textbox reingeben - bei mir geht das jetzt nimmer (nur wenn ich "Doppelpunkt-Strich-Endklammer" händisch reingebe, dann kommt ein …
sehr kompliziert dein Fall!! - geh unbedingt zur AK!!
dh du geht dann wieder arbeitern! - dh. ENDE deiner arbeitsrechtlichen
Karenz - und Mann kümmert sich dann um das KIND
Frage ist dann auch, wer dann Kinderbetreuungsgeld bekommt
(von der GKK) …
Arbeitsrechtliche Karenz geht aber bis längstens zum 2. Geburtstag des Kindes - dann ist keine "Verlängerung" mehr möglich. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet spätestens vier Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes. Spätestens am Tag des 2…
Hallo!
zur Kranken/Pensions/gesetzliche Sozial-Versicherung:
(bei denen die in einem Dienstverhältnis stehen, sieht das etwas anders aus)
du bist noch arbeitlos gemeldet - derzeit Versicherung über AMS bee WGKK - wenn du noch vorher übersiedelt - …
Hallo, ossimadl!
arbeitsrechtliche Karenz geht maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes (also bei Dir Feb. 2011 - das 1. Kind hat den 2. Geburtstag - ist das so bei Dir? - Du bist also angestellt)
Da gibt es im Grunde keine "Karenzverlängerung". W…
Wenn kein Wochengeld ausbezahlt worden ist, nehme ich an, dass das Kinderbetreuungsgeld doch dann ab dem Tag der Geburt ausbezahlt worden ist.
Sonst bekommt man Wochengeld und im Anschluß danach Kinderbetreuungsgeld.
(Außer man hat einen so kleine…