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Kommentare
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Glückwunsch der Gewinnerin - wieder ein tolles Giveaway PS: Kann man bei Euch noch die verschiedenen Smiley aus der Textbox reingeben - bei mir geht das jetzt nimmer (nur wenn ich "Doppelpunkt-Strich-Endklammer" händisch reingebe, dann kommt ein …
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so was Tolles!
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Glückwunsch, tolle Farbe :)
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gratuliere auch - ganz fesch! :)
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Hallo, einen lieben Gruss, bin auch dabei
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kann mich nur anschließen - süß
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Der Oktober geht dann ja gut an! :)
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Grundvoraussetzung ist leider natürlich, dass man so viel verdient, dass man Lohnsteuer bezahlt und sich der Absatzposten dann auswirkt.
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wirklich toll - auch die Farbe
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Glückwunsch
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Glückwunsch - sieht gut aus!
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Herzlichen Dank! :-) Ich habe die PN geschickt!
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ich bitte
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Guten Nachmittag - wieder mal zu einer ganz anderen Zeit! lg >:D<
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vielleicht bin ich auch mal zur richtigen Zeit online... :)
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sehr kompliziert dein Fall!! - geh unbedingt zur AK!! dh du geht dann wieder arbeitern! - dh. ENDE deiner arbeitsrechtlichen Karenz - und Mann kümmert sich dann um das KIND Frage ist dann auch, wer dann Kinderbetreuungsgeld bekommt (von der GKK) …
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Bei mir funktioniert die Benachrichtigung leider nicht, obwohl babyforum eine erlaubte Domain ist...
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bei mir funktioniert die Benachrichtigung auch nicht mehr, obwohl babyforum.at schon länger auf der whitelist ist..
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auch wieder zu spät...
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na dann: glückwunsch und alles gute
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auch von mir glückwunsch
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Marianna und Manuela
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äh, wieder zu spät
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:) guten Nachmittag
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wieder ein "Stimmt" an Tanja Liebe Grüße
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stimmt, ein tolles Set! :)
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Glückwunsch
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habe ich nicht gewußt....
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wünsche werden jetzt auch schon erfüllt =D>
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richtig spannend:)
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durch ein anderes Forum
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bin auch dabei
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Gilt jetzt die 10 Postings-Regel?
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zu spät...
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Arbeiten, während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeldes: vgl. dazu http://www.karenz.at/zuverdienst.html
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bin neugierig, ob sich da was ändert - irgenwie kann ich mich erinnern, in einer Zeitung gelesen zu haben, dass das jemand gerichtlich bekämpft
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wenn für Zwillinge Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird und dann noch ein Baby nachkommt, dann bekommt nur das letzte Kinderbetreuungsgeld
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Arbeitsrechtliche Karenz geht aber bis längstens zum 2. Geburtstag des Kindes - dann ist keine "Verlängerung" mehr möglich. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet spätestens vier Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes. Spätestens am Tag des 2…
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Hallo! zur Kranken/Pensions/gesetzliche Sozial-Versicherung: (bei denen die in einem Dienstverhältnis stehen, sieht das etwas anders aus) du bist noch arbeitlos gemeldet - derzeit Versicherung über AMS bee WGKK - wenn du noch vorher übersiedelt - …
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Hallo, ossimadl! arbeitsrechtliche Karenz geht maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes (also bei Dir Feb. 2011 - das 1. Kind hat den 2. Geburtstag - ist das so bei Dir? - Du bist also angestellt) Da gibt es im Grunde keine "Karenzverlängerung". W…
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Wenn kein Wochengeld ausbezahlt worden ist, nehme ich an, dass das Kinderbetreuungsgeld doch dann ab dem Tag der Geburt ausbezahlt worden ist. Sonst bekommt man Wochengeld und im Anschluß danach Kinderbetreuungsgeld. (Außer man hat einen so kleine…
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Und für's Kind gibt es Familienbeihilfe - da sind die Finanzämter zuständig
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Für das Kinderbetreuungsgeld sind die Gebietskrankenkassen zuständig - es gibt dort "Karenzinfostellen" - dort einfach nachfragen






