KaNi
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Du hast wieder Anspruch auf Wochengeld wenn du innerhalb des Bezuges des eaKBG wieder schwanger wirst, d.h. innerhalb vom 1. Jahr. Wenn du innerhalb der Karenz wo du kein eaKBG mehr beziehst schwanger wirst, im 1/2 Jahr danach wo du mitversichert bi…
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@1und1istgleich4 Ja meine Nachbarin kriegt ihr drittes Kind trotz Kupferspirale. Theoretisch ist es also möglich dass du schwanger bist =)








