Hallo.
Ich habe das eabh. KBG genommen und bin 1,5 Jahre in Karenz.
Wenn ich mich beim Partner für diese Zeit 1/2 Jahr mitversicher, habe ich da Anspruch auf Wochengeld, wenn
ich innerhalb v. Bezug vom KBG schwanger werde?
Du hast wieder Anspruch auf Wochengeld wenn du innerhalb des Bezuges des eaKBG wieder schwanger wirst, d.h. innerhalb vom 1. Jahr. Wenn du innerhalb der Karenz wo du kein eaKBG mehr beziehst schwanger wirst, im 1/2 Jahr danach wo du mitversichert bist, hast du keinen Anspruch auf Wochenhilfe.
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