Ich hab das jetzt schon öfters gelesen, dass es die Firma nicht genehmigt hat. Aber eigentlich dürfen sie das gar nicht, außer es würden Unterlagen fehlen...
@Asuna er müsst dann einfach den ganzen teil beantragen und du darfst halt nicht. Außerdem müsstest du ihm die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe zukommen lassen. Ob es in der Praxis wirklich so einfach ist, weiß ich aber nicht sicher.
…
Die Krankenstände werden zusammengerechnet und du darfst als Angestellte in einem Beobachtungszeitraum von 6 Monaten gesamt nicht mehr als 6 oder 8 Wochen in Krankenstand sein (abhängig, wie lange du in der Firma bist).
Seit 1.7. gibt es da aber ein…
Doppelt würde er nur kommen, wenn die Lohnverrechnung eine Aufrollung für jänner macht. Meistens sind die leider zu "faul", machen es einfach nicht und dann muss man es leider über die ANV machen.
Du musst halt die wahlarzt Rechnung vorher schon immer selber zahlen. Dann reichst du sie mal bei der Krankenkasse ein - das dauert dann leider oft 2-3 Monate bei mir - und wenn du dann den Brief von der KK hast, wie viel sie gezahlt haben, reichst …
@winnie Sie versichern dann nur das, was die Mutter auch hat. Da ich keine sonderklasse habe, versichern sie bei uns von Geburt an und ohne "Untersuchung" nur die wahlarzt sparte.
@maja-elena ja das geht. Anfangs war nur unser Sohn bei der uniqa versichert (wahlarzt und sonderklasse). Etwas später hab ich für mich noch den privatarzt Tarif dazu genommen und vor 2 Jahren auch noch für meinen Mann. Allerdings sind wir Eltern oh…
Wochengeld sind das Nettoeinkommen der letzten 3 vollen Monate vor dem Mutterschutz plus 17% Zuschlag für die sonderzahlungen.
Ekabh. Kbg sind dann 80 % vom wochengeld.
12 2 heißt dann nicht für 12 Monate, sondern bis zum 12. Lebensmonat des Kinde…
@feelinara nein, es sind max 851 Tage ab Geburt, das sind dann grob 28 Monate. Das Wochengeld wird leider nicht extra dazu gerechnet, sondern ersetzt quasi die ersten 8 / 12 Wochen und es bleibt trotzdem bei den 851 Tagen.
1. Hoffe ich für dich, dass du nach der Karenz etwas findest
2. Wenn du den arbeitslosengeld anspruch jetzt ausschöpfst bekommst du danach auch nur notstandshilfe. Neuen Anspruch hast du erst, wenn du wieder arbeiten warst. Ich glaube mind 6 Monate.