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  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #46 🧐

    @annamaus
    Wenn sie es schriftlich von ihrem Noch-Mann bekommt, dass es für ihn in Ordnung ist, dass sie auszieht hält das auch rechtlich vor Gericht und sie verliert keine Unterhaltsansprüche.
    Kommt es zu einer strittigen Scheidung werden auf beiden Seiten Gründe vorgebracht, wer Schuld an der Zerrüttung der Ehe ist und da kann vorzeitiges Verlassen der Ehewohnung ein Grund sein, aber genauso kann sie anführen, dass er die Beziehung beendet hat (sie muss halt dafür Beweise vorlegen, können aber auch andere Personen sein, denen sie das gesagt hat).
    Ich würde schauen, dass er das unterschreibt bevor ihr den Umweg mit der Genossenschaftswohnung geht. Falls du noch Fragen gast kannst du mir gerne auch schreiben, hab mit Frauen in Trennungssituationen gearbeitet ☺️
    annamaus
  • Geburts-TENS

    Ich hab das Gerät im KH bei der Geburt bekommen. Hab nicht das Gefühl gehabt, dass es an den Schmerzen etwas ändert, aber das Geräusch hat mir geholfen mich gut auf meine Atmung zu konzentrieren. :smile:
    Lulu98

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