@TamaraN bei Bildungskarenz und KBG hast du keine Einkommenssteuer bezahlt. Da sollte dann dein Partner beantragen. Sobald du wieder regulär arbeitest, könnt ihr euch ausreichend ob halbe/halbe geht.
Wie viel man dazu verdienen muss, damit man den Betrag ausschöpt, kannst du online nachlesen.
Wenn dein Partner ausreichend verdient, um den vollen Betrag zu erhalten, kann er in den Jahren wo du bei dir unsicher bist beantragen. Das Geld kann man dann ja trotzdem aufteilen.
@KFP beim Trockenwerden oder bei Windelkindern finde ich es nicht schlimm. Da löuft es manchmal einfach. Aber gezielt würde ich auch ein Kind in dem Alter nicht in die Büsche schicken. Die Kinder gestern waren definitiv schon länger trocken und sind ganz gezielt zu den Büschen. Da kann man auch gezielt aufs Klo gehen 🙈 Das Klo war nicht weit weg und die Sanitäranlagen sind gepflegt.
@Cathérina das war bestimmt die Fußmaske wie rblume sagt...
Ich nutze die vorm Sommer recht gerne. Da sind die Füße dann Babyweich.
Der Effekt tritt ein paar Tage nach der Anwendung ein uns dauert auch ein paar Tage. Du kannst die Haut vorsichtig mit einem Bimstein lösen, der Spuk sollte bald vorbei sein.
Einmalwaschlappen nutzen wir bis heute oft. Die feuchten Fetzerl kommen in den "Tisken" Korb von Ikea (mit Saugnapf an der Wickelkommode dran). Der hat unten Löcher, somit ists belüftet und stinkt nicht so schnell.
@annamaus bei uns gibt es in der Krippe Frühstück und Jause. Kläre am besten ab, wie das bei euch gehandhabt wird.
Meine Tochter stillt auch morgens (manchmal mehrmals) und hat danach nicht wirklich hunger... ich biete ihr zwar etwas an, aber zwingen kann ich sie nicht. Nach dem Stillen gehen die Zwerge ja nicht mit leerem Bauch aus dem Haus-> Das schlechte Gewissen meldet sich trotzdem 😆
Aber früher aufwecken würde ich auch nicht! Die Kleinen brauchen den Schlaf.
@Tammi also mein Urlaub bleibt immer der "gleiche" in Wochen gerechnet. Je nachdem ob man Tage erhöht oder reduziert, werden auch die Urlaubstage erhöht oder reduziert. In Summe kommt man auf 5 Wochen Urlaub.
Diese Anwendung ist rechtlich erlaubt und auch der Regelfall. Urlaub "kürzen", wenn man Tage erhöht ist glaube ich nicht erlaubt