Elternteilzeit
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Kommentare
224
Aber trotzdem mal danke und wer weiß was sich bis dahin ergibt
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Und weißt du, was besser ist bzw wo der unterschied ist, ob ich "arbeite während der Karenz" oder nur geringfügig arbeite?
Also ich hab das eakg genommen und am 10.6. war die Geburt, in der Firma hab ich für 2 Jahre Karenz angesucht Geld bekomm ich ja nur 1 Jahr und jetzt würde ich ev aber schon anfangen ein paar Stunden zu arbeiten... Kenn mich nur leider nicht aus was besser is und so... >.<
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https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/elternkarenz_wiedereinstieg/rechtliches/rechtliches.html#Elternteilzeit_nach_MSchG_und_VKG
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Man kann sich mit dem eigenen dienstgeber natürlich alles ausmachen, ist also vereinbarungssache.
Du kannst die karenz auch vorzeitig beenden und arbeiten gehen (ebenfalls im einvernehmen).
Was also besser ist für dich kommt auf deine Situation drauf an und wie du es mit deinem Arbeitgeber vereinbaren kannst.
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Würdest du arbeiten gehen wollen während du noch KBG beziehst geht das aber mit dem paar Stunden so lange du eben noch KBG bekommst.
Also wenn ich die 30 Monats Variante genommen hätte wäre es scheinbar gegangen mit 12 Stunden bis zum Ende des KBG.
I hoff du verstehst was ich mein.
Ich habe dann meine Karenz vorzeitig beendet und habe 20 Stunden Elternteilzeit begonnen.
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Das wurde jetzt auch in der privatwirtschaft angepasst.
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Das hat jetzt zwar nichts unmittelbar mit ETZ zu tun, aber wielange muss man denn gearbeitet haben, damit man Wochengeld beziehen kann? (Du kennst dich sogut aus xD)
Also was wäre zB wenn ich ab 27.12.16 wieder arbeiten gehe und am 17.03.17 ET hätte? Das Jahr 2016 aber kein KBG bezogen habe..
Denn sie nehmen ja zur Berechnung die letzten 3 Monatsgehälter?
Eine Bekannte ist in der Situation und hat sich sicher schon erkundigt, allerdings haben wir zZ keinen Kontakt und mich würde das auch sehr interessiern.
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Hat also nicht mit dem kbg zu tun. Nur wenn du in dieser Zeit gar nicht arbeiten gehen würdest und auch kein kbg mehr beziehst dann gibt's auch kein Wochengeld.
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@sunshine2013 Danke
Mah das is alles so kompliziert...
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Ich kann mir jetzt unter einem "neuen Vertrag" nix vorstellen. Du hast dein Dienstverhältnis und in das gehst ja wieder zurück. Ein neuer Vetrag würde ja heißen eine neue Planstelle und ob das so leicht ist im öffentlichen Dienst glaub i ned. Du kannst entweder während dem KBG dazuverdienen und ein paar Stunden arbeiten gehen, wenn der Bezug aber aus ist musst du mind. 20 Stunden gehen.
So wurde es mir zumindest gesagt, da meine geplanten 12 Stunden abgelehnt wurden. Also ich wollt nur 12 Stunden Elternteilzeit in Anspruch nehmen, aber ging nicht.
Ich habe 1 Jahr KBG bezogen, dann war ich noch 3 Monate unbezahlt daheim und dann hab ich die Karenz vorzeitig beendet und um Elternteilzeit angesucht.
Besser kenn ich mich da leider auch ned aus.
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Jährlich 6.400 Euro
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Sry dass ich nochmal so dumm fragen muss, aber was wäre wenn ich zB nur 3 Wochen oder 5 Wochen bis zum Muschu arbeite?
Danke für deine Hilfe
(Ohmann hab den Beitrag schon länger geschrieben, aber nicht abgeschickt)
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https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40123564
Vereinfacht gesagt - wenn du keine 3 vollen monate schaffst wirds mit dem erzielten verdienst berechnet anstatt der 3 vollen monate.
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habe eine Frage, wo du mir vielleicht weiterhelfen kannst. Ich gehe ja wieder arbeiten wenn mein Sohn 1 jahr alt ist und danach bleibt mein Mann 1 Jahr in Karenz. Die auf der AK hat mir gesagt, dass ich dann Vollzeit arbeiten MUSS. Jetzt ist eine Kollegin von mir schwanger, bei der ihr Mann im Anschluss an ihre Karenz auch in Karenz gehen möchte. Sie hat sich diesbezüglich auch bei der AK (anderer Bezirk) beraten lassen und die Dame dort hat ihr gesagt, dass sie trotzdem 25 bzw 30 h elternteilzeit gehen kann weil wir beim Land NÖ angestellt sind. Bräuchten das nur mit dem Arbeitgeber so vereinbaren!
Was stimmt nun?? Weil wenn das wirklich möglich wäre, würde ich auch gern nur 30 Stunden arbeiten gehen?
Vielleicht weißt du eine Antwort, sonst muss ich noch schnell einen Termin bei der Ak vereinbaren, da ich dies ja 3 monate vorher dem AG melden muss soweit ich weiß und das wär Ende Jänner der Fall. (Sorry für den langen Text)
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Du kannst natürlich trotzdem Teilzeit vereinbaren. Aber halt nicht die Kündigungsgeschützte Version.
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Ich war diese Woche bei der AK und hab mich beraten lassen wegen der Elternteilzeit und hab auch gefragt wie das ausschaut mit dem Einkommen damit ich keine Lohnsteuer zahle. Der Typ hat dann in irgendeinem Buch nachgesehen und mir Erklärt das ich nicht mehr wie 1066€ verdienen darf. Hat mir dann sogar anhand meines bisherigen Bruttogehalts und der Stunden (möchte 20 Stunden) die ich arbeiten möchte ausgerechnet das ich da ca. auf ein Einkommen von 1001€ komme.
Jetzt bin ich grad am Internet stöbern und hab eigentlich nur gefunden das man nur bis zu einem Jahreseinkommen von 11000€ Lohnsteuer befreit ist.
Dann kann ja das nicht stimmen was der bei da AK mir mit denn nicht mehr wie 1066€ gesagt hat. Wäre ja dann (mit Urlaub und Weihnachtsgeld) 14924€.
Jetzt kenn ich mich erst wieder nicht aus!
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Du kannst dir zb mit dem brutto netto Rechner der ak ganz leicht ausrechnen lassen wieviele Abzüge du bei welchem brutto hast.
Die Lohnsteuer wird im übrigen nicht vom kompletten brutto berechnet sondern von brutto abzüglich Sozialversicherungsbeitrag.
https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/
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Vielen Dank!
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Wenn man nach der karenz wieder arbeiten geht und anspruch auf elternteilzeit hat, sollte man in elternteilzeit gehen oder normal teilzeit arbeiten? Besser gesagt welche vorteile enstehen wenn man in etz geht gegenüber normaler teilzeit? Bitte um hilfe, vielleicht @claudsch1980 ?! Du kennst dich da glaub ich super aus! Danke schon mal!
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Kündigungsschutz
Und man kann Großteils die std und Lage selbst bestimmen bzw einmalig während der Laufzeit abändern.
Bei normaler Teilzeit gelten die regulären Kündigungsklauseln aus dem Dienstvertrag. Und man hat kein einseitiges antragsrecht was die Arbeitszeit betrifft.
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Bei Elternteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden und darf 12 Stunden nicht unterschreiten. Damit werden Bagatellverkürzungen ausgeschlossen.
@claudsch1980 wenn ich nach 1 Jahr wieder für ca. 1 Tag / Woche arbeiten möchte kann ich also nicht Etz beantragen, oder? Weil mit 1 Tag komm ich nicht auf 12h!
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Aber du könntest ja grundsätzlich in Karenz bleiben (bis zum 2. Geburtstag) und zusätzlich einmal die Woche arbeiten. Und danach erst in etz gehen.
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Also kann ich dann einfach die Karenzzeit verkürzen u geringfügig arbeiten u nach 1 weiteren Jahr dann in Etz gehen. Super
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Und je nachdem ob Abfertigung alt oder neu kannst hier noch nachlesen:
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/elternkarenz_elternteilzeit/elternteilzeit_kuendigung/Seite.400146.html
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Danke vorab
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Ich ging für meiner Schwangerschaft in Elternteilzeit arbeiten.
Muss ich meine Stunden nochmal reduzieren oder kann ich mit der gleichen Stundenzahl wieder einsteigen. Wenn ich reduzieren muss, um wieviel dann.
Die neue Regelung betrifft mich glaub ich nicht weil die ist nur für die Mamas wo des Kind ab 1.1.2016 geboren ist. Hoff des hab ich richtig verstanden.
Meine Maus ist im Nov 2014 geboren.
Danke schon mal.
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Derzeit halte ich eher die aussage mit "Vereinbarungen ab 2016" für realistisch. Kann aber aufgrund meiner eigenen karenz keine genaue Aussage dazu treffen (Bitte ak oder wko fragen).
Die vorgeschriebene Reduktion betrifft übrigens die normalarbeitszeit. Also nicht die sondervereinbarung der etz sondern deine std davor.
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Also müsst ich von Ganztag zb die 20% wegrechnen. Was ich bei Etz gearbeitet hab ist also egal.
Sorry steh noch immer auf dem schlauch.
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https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Mutterschutz--Elternkarenz-und-Elternteilzeit/Neuerungen-im-Mutterschutzgesetz-und-Vaeterkarenzgesetz.html
kann leider mit dem handy nicht zitieren.
Da steht in einen Absatz:
neue Regelung gilt für Kinder die ab 1.1.2016 geboren sind. Kinder die vor dem Datum geboren sind weiterhin nach dem bisherigen Regelungen beantragen.
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Da ich aber aktuell keine Praxis Erfahrungen dazu habe war eben mein Tipp bei wko oder ak nachfragen - die werden es am ehesten wissen.
Und wenns da so steht dann wirds passen dass es für dich nicht gilt!
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Die Meldung von Beginn bzw. Ausmaß und Lage der Arbeitszeit "MUSS" ja 3 Monate vor Antritt getätigt werden. Nun bin ich in der glücklichen Lage, mir den Zeitpunkt des Antritts selbst aussuchen zu dürfen. Cheffe meint, je früher desto fein. Kann die Tatsache, dass die 3 Monate der Meldefrist nicht eingehalten werden, zu einem späteren Zeitpunkt irgendeine Auswirkung auf zB Kündigungsschutz haben?
Habe ich das richtig verstanden, dass ich theoretisch nun nur das Ausmaß festsetzen könnte und erst zu einem späteren Zeitpunkt (zB falls der Chef wechselt) als Änderung erst die genaue Lage der Arbeitszeit definiere.
Dass sich ETZ und Überstunden nicht vertragen, ist klar. Aber zum Thema Mehrstunden bin ich über folgenden Passus in einem OGH-Entscheid vom
24.06.2016 gestolpert: "Die Nichtanwendbarkeit des § 19d Abs 3 AZG bei Elternteilzeitbeschäftigung bedeutet zwar einen klaren Vorrang der Betreuungsinteressen vor etwaigen Mehrarbeitsverpflichtungen, jedoch kein Verbot von Mehrarbeit (Schrank, Arbeitszeitgesetze Kommentar3 § 19d AZG Rz 56)." Also (im Einvernehmen) möglich? Weiß jemand genaueres? Gibt's Beschränkungen (außer jener einer >40h/Woche)?