Obsorge, Besuchsrecht, Unterhalt - dürfen Mütter das wirklich?

rdb2011rdb2011

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bearbeitet 19. 11. 2014, 02:49 in Karenz & Rechtliches
Also ich bitte an dieser stelle, dass die alleinerziehenden das nicht als "wie ich ihn fertig machen und ihm was leben zur Hölle machen kann" vorlage zu nehmen, denn
es geht immer noch ums kind
und nicht um getränkte egos, etc.


kurz erklärt 2012, war noch die alte obsorge regelung (bei ledigen) spich, wenn die Kindsmutter sagt, ich will die alleinige, dann bekomt sie sie...
ich will nicht zu weit ausholen, aber im Prinzip gehts darum:
Begründung für die alleinige obsorge =gelogen
Unterhaltsnachforderung = erfunden und erlogen (bewiesen und abgelehnt)
Angebliches besuchsrecht nicht eingehalten/ zu Terminen nicht erschienen -antrag auf besuchsrechtssperre (wir können alles belegen)= gelogen

- es wurde nichts verhandelt, einzig das mit der Unterhaltsnachforderung, da wurde ein vergleich geschlossen-

tja jetzt waren wir am gericht, und der meinte ja pech für uns egal ob sie lügt oder nicht, dass wär ihr recht...???
Hallo? ! Wir waren in den letzten 2 jahren 18x am gericht wegen ihr und ihren lügen... und da soll man nichts dagegen machen können?
Ich mag das irgendwie nicht glauben...
hat wer (wahrscheinlich eine andere stiefmama) irgendwie infos für mich, ob man da echt nix tun kann?

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