Obsorge, Besuchsrecht, Unterhalt - dürfen Mütter das wirklich?

rdb2011rdb2011

3,390

bearbeitet 19. 11. 2014, 02:49 in Karenz & Rechtliches
Also ich bitte an dieser stelle, dass die alleinerziehenden das nicht als "wie ich ihn fertig machen und ihm was leben zur Hölle machen kann" vorlage zu nehmen, denn
es geht immer noch ums kind
und nicht um getränkte egos, etc.


kurz erklärt 2012, war noch die alte obsorge regelung (bei ledigen) spich, wenn die Kindsmutter sagt, ich will die alleinige, dann bekomt sie sie...
ich will nicht zu weit ausholen, aber im Prinzip gehts darum:
Begründung für die alleinige obsorge =gelogen
Unterhaltsnachforderung = erfunden und erlogen (bewiesen und abgelehnt)
Angebliches besuchsrecht nicht eingehalten/ zu Terminen nicht erschienen -antrag auf besuchsrechtssperre (wir können alles belegen)= gelogen

- es wurde nichts verhandelt, einzig das mit der Unterhaltsnachforderung, da wurde ein vergleich geschlossen-

tja jetzt waren wir am gericht, und der meinte ja pech für uns egal ob sie lügt oder nicht, dass wär ihr recht...???
Hallo? ! Wir waren in den letzten 2 jahren 18x am gericht wegen ihr und ihren lügen... und da soll man nichts dagegen machen können?
Ich mag das irgendwie nicht glauben...
hat wer (wahrscheinlich eine andere stiefmama) irgendwie infos für mich, ob man da echt nix tun kann?

Kommentare

  • FavoleFavole

    11,334

    bearbeitet 19. 11. 2014, 07:38
    Also im Normalfall gehts nicht so einfach, sie muss schon beweisen können dass sich det kindesvater an die oben genannten Sachen nicht hält.
    Ich würde mich generell nochmal ans JA wenden und einen anderen Betreuer verlangen, wir hatten das ähnlich und danach einen anderen bekommen der uns dann absolut recht gab weil wir alles nachweisen konnten zb Belege von Kleidung usw dass er auch aussertürlich Sachen einkauft usw.

    Ich würde das einfach versuchen odet beinhart mit einem eigenen Anwalt aufkreuzen
  • Danke für deine Antwort!

    Das Theater geht jetzt seit 2012...
    Wir waren in den amtsstunden schon beim zuständigen richter und der wollte die beweise gar nicht sehen...
    was soll mir das JA und ein andrer betreuer helfen, wenn sie die ganze Zeit aufs gericht rennt?
    Kann man einfach so einen anderen betreuer verlangen?
  • Hallo! Ich brauche bitte auch eure Hilfe. Habe gelesen was bisher geschrieben wurde- hab aber den Sachverhalt glaub ich nicht ganz verstanden. Denke aber wir haben ein ähnliches Problem: mein Mann und ich haben gemeinsam eine Tochter und vor unserer Zeit hat mein Mann (mit einer anderen Frau natürlich) einen unehelichen Sohn. Fakten: er zahlt Alimente klarer Weise- immer pünktlich. Bevor ich kam hat er sich mit der Kindesmutter zusammen telefoniert wann er Kind holen kann. Meist war das alle 14 Tage von Fr Nachmittag bis So Abend. Dann kam ich und die alte drehte völlig durch (haben aber nie ein Problem miteinander gehabt- ich weiß nicht was sie hat)..... Auf jedenfall durfte er sein Kind plötzlich gar nicht mehr holen und sie hat dem kleinen sogar gesagt da Papa will dich nicht mehr. So dann haben wir es übers Gericht gemacht. Unser Antrag : Besuch wie bisher. Würde von ihr abgelehnt. Dann hat das Gericht ein mindest besuchsrecht (alle 14 samstags) verhängt. Sie hielt sich nicht mal dann daran. Immer war er krank oder auf einer geb Feier eingeladen.... Wir hatten ihm in dem ganzen Jahr 7 Samstage -.-
    Dann bekam mein Mann eine gerichtliche Vorladung. Sie beantrage kein besuchsrecht- Begründung- das Kind ist komisch wenn es vom Papa kommt (Lüge). So ist es jetzt auch und wir haben versucht außer gerichtlich uns bei ihr zu melden um den kleinen sehen zu können - keine Reaktion. Weiß wer - wo können sich ungerecht behandelte Väter hin wenden und was können Arme Väter tun????
  • @anja2407 wie alt ist sein kind? Wenn sie das besuchsrecht des öfteren "streicht" wg. Krankheit... Muss sie eigentlich ein ärztliches attest vorlegen. So wurde es uns damals gesagt. Warum entscheidet das gericht so wenn ihr um das kind kämpfts? Das sollte sich meiner meinung nach wer vom jugendamt anschauen wie es wirklich ist.
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 3. 12. 2014, 00:56
    Liebe @Anja2407
    Meld dich via pn bei mir ich kann euch super adressen sagen - es gibt nämlich vl eine Möglichkeit nennt sich doppelresidenz in Kombination mit gemeinsamer obsorge (u.a in Deutschland und der Schweiz schon ganz und gebe)!
  • @Nici2 warum das gericht so entscheidet ist einfach erklärt, weil es keine gesetzliche handhabe für Mütter gibt, die das kontakt/besuchsrecht nicht einhalten. Und kindeswohlgefährdung nix mit besuchsrechten zu tun hat, egal wie sehr man sich bemüht, willkommen in Österreich!
  • Also das stimmt leider. Sein Sohn wird jetzt im Februar 5 Jahre und obwohl die Mutter so extrem gegen den Vater hetzt und so den Kontakt unterbindet Hänger er immer noch an seinem Vater und von der gesetzlichen Seite her is wirklich für'n Hugo. Ok Attest ist gut - hat sie aber keines ;weil das arme Kind zum Glück nicht permanent wirklich krank ist. Und was "passiert" ihr - nix. Es is schon sehr hart für die männer.
  • Wenn sie kein attest hat tja... hmm also wirklich tun kann man trotzdem nix.

    antrag auf besuchsbegleitung - was aber teuer werden kann... wenn sie da nicht erscheint, kann die jugendgerichtshilfe eingreifen und die Empfehlung auf zb unterhaltsherabsetzung.
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