Gehaltsabhängiges Kinderbetreuungsgeld
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hat von euch wer Erfahrung mit der gehaltsabhängigen Variante?
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Kommentare
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man darf maximal ein Monat gemeinsam zu Hause bleiben, um dieses Monat verkürzt sich dann auch der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld.. also ein Monat kann man überschneiden und gemeinsam daheim bleiben und beide beziehen KBG und dann im zweiten Monat müsste die Frau entweder arbeiten gehen oder sich Urlaub angespart haben und den verbrauchen oder mit dem AG unbezahlten Urlaub vereinbarn..
ich möchte das auch so machen, dass mein Partner zwei Monate zu Hause ist und daher spare ich mir für diese Zeit jetzt schon Urlaub an, damit wir beide die Zeit dann zu Hause genießen können
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Ansonsten könnt ihr ein monat uberschneidend bzw. Gleichzeitig in Karenz sein aber das bringt dir ja leider nix...
Lg
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Theoretisch must du arbeiten gehen oder du hast genügend Urlaubstage oder der dienstgeber stellt dich frei für diese Zeit
Du musst nicht Vollzeit arbeiten sondern kannst auch Teilzeit arbeiten gehen, aber nicht elternteilzeit da das nicht mit karenz gleichzeitig gemacht werden kann
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Oder der Vergleichsrechner
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@Nachbarin2013 toller Vergleichsrechner
Ich habe da mal eine Frage punkto einkommensabhängiges KBG ..
Wie lange kann man sich in Absprache mit dem Dienstgeber anschließend frei stellen lassen? Gibts da eine Einschränkung, weiß das wer?
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Ich hab auch vor die 2 Monate Karenz zu nehmen. Meine Frau möchte in dieser Zeit auch zuhause bleiben. Ist das irgendwie möglich bzw. kann sie in dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen?
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wenn sie arbeitslos ist und noch Anspruch auf ALG hat, dann wirds sicher gehen - sie muss halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Möchte sie zu ihrem alten Arbeitgeber aber wieder zurückkehren (kündigt also nicht) dann hat sie keinen Anspruch auf ALG.
Hat sie keinen Anspruch mehr auf ALG sondern Anspruch auf Notstandshilfe, dann wird dein EaKBG da mit eingerechnet und es kann sein, dass sie keinen Anspruch hat.
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Wir möchten das so machen, dass ich in den zwei Monaten nur bis zur Zuverdienstgrenze (also 6400/Jahr auf 2 Monate heruntergerechnet) arbeiten gehe, während sie komplett zu hause bleibt.
Ich nehme an, in dieser Zeit kann sie bei mir mitversichert sein.
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wenn dein Frau später wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren will, dann geht das mit dem ALG eben nicht - weil sie dann ja eigentlich nicht arbeitslos ist.
vielleicht geht die Vorgehensweise von @Rafimama - wenn deine Frau genügend Urlaub und vielleicht noch Überstunden hat für diese 2 Monate, da würde sie ja vom AG ihr Gehalt bekommen.
und falls sie unbezahlten Urlaub nimmt, dann vielleicht mit dem AG abklären, wie es da mit der Versicherung aussieht.
bei dir mitversicheren ist sicher kein Problem.