Kinderbetreuungsgeld - Der finanzielle Vergleich (KBG)

bearbeitet 16. 05. 2014, 00:12 in Karenz & Rechtliches
Da ich vor kurzem das Kinderbetreuungsgeld beantragt habe, möchte ich mal hier eine kleine Übersicht zeigen.
Man muss sich durch finanzielle Vergleiche lesen, um die passende Variante zu finden und das kann recht kompliziert werden...

Pünktlich vor Ablauf der 8 Wochen (nach der Geburt) sollte man das Kinderbetreuungsgeld beantragen, um später finanziell nicht auf dem Trockenen zu sitzen. Die verschiedenen Varianten habe ich hier schon mal vorgestellt.
Die meisten Mütter möchten die ganze Karenzdauer (24 Monate) nutzen, um sich dem Nachwuchs zu widmen. Das KBG kann man jedoch verschieden wählen und sich dann nach Ablauf der Auszahlung beim Partner mitversichern zu lassen, falls man länger daheim bleiben will.

DIE VARIANTEN:
image

Also:
1. Mit welchem Modell steigt man nun am Besten aus, wenn man max. 2 Jahre zu Hause bleiben will.
2. Wo liegt die Einkommensgrenze?


Hinweis: Der folgende Vergleich bezieht sich auf die Bezugsdauer von einem Elternteil! Bleibt der Partner nach Ablauf der Bezugsmonate zu Hause und bezieht KBG verlängern sich die Bezugsmonate um bis zu 6. Monate (bei Variante 30+6). Es kann jedoch immer nur ein Elternteil gleichzeitig KBG beziehen!


DER VERGLEICH
a) Eink. 12+2 ergibt 2 Monate Wochengeld + 10 Monate 80% vom WG
b) Pauschal 12+2 ergibt 2 Monate Wochengeld + 10 Monate 1000€
c) Pauschal 15+3 ergibt 2 Monate Wochengeld + 13 Monate 800€
d) Pauschal 20+4 ergibt 2 Monate Wochengeld + 18 Monate 624€
e) Pauschal 30+6 ergibt 2 Monate Wochengeld + 28 Monate 435€

Will ich also ca. 20-24 Monate zu Hause bleiben und kann mich beim Partner mitversichern, ist meistens die einkommensabhängige Variante am günstigsten.

image


Beispiel 1:
WENN ich vorher mindestens 1300€ netto verdient habe:
Dadurch erhalte ich 1.190€ als eink. Kinderbetreuungsgeld ausgezahlt...
+ 2 Monate (genauer gesagt nur 8 Wochen) erhalte ich 1.487€ als Wochengeld
+ 10 Monate 80% vom Wochengeld = 1.190€
Summe: 11.900€
In der Summe erhalte ich dann etwas mehr als bei Variante 20+4 (=11.232€)und kann mir für später etwas zurücklegen.
Vorteil: Ab dem 13. Lebensmonat kann man ohne Zuverdienstgrenzen jederzeit arbeiten gehen!




Beispiel 2:
Hat man vorher nur 1200€ netto verdient:
Variante 20+4 (Zuverdienst 16.200€ jährlich)
- Zuerst Wochengeld 8 Wochen nach der Geburt (ca. 1370€ mtl) = 2 Monate
- Danach KBG 18 Monate 624€
Summe: 13.972€

Variante einkommensabhängig (Zuverdienst 6400€ jährlich)
- Zuerst Wochengeld 8 Wochen nach der Geburt (ca. 1370€ mtl) = 2 Monate
- Danach 80% vom Wochengeld: 10 Monate 1.096€
Summe: 13.700€




Habe ich vor der Schwangerschaft weniger verdient oder war in Karenz, ist die längste Variante mit 30 Monaten finanziell die beste Lösung!

Mehr Infos
pschudoHBaileysMaria_89
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Kommentare

  • @Nachbarin2013 : danke sehr ausführlich.. zum letztn satz: wenn man vorher in karenz war kann aber auch sein dass nicht die 30 monate variante die beste ist, sondern wieder das einkommensabhängige kbg, sofern manøim erstn jahr schwanger wird, also innerhalb des kbgbezuges vom 1.kind oder?
  • Und wie ist das eigentlich wenns heißt man kann ab dem 13.monat bei bezug vom eakbg wieder arbeitn gehn.. da ist gemeint beim ehemalign arbeitgeber mit dem ich vereinbart habe 2 jahre karenz oder kann ich sagn vom 1. Bis 2.geburtstag des kindes arbeit ich geringfügig oder teilzeit woanders u der ehemalige ag muss es akzeptiern und ich geh in den alten beruf erst wieder mit 2.geburtstag des kindes?
  • @nachbarin2013 ich muss mal danke sagen für deine tollen und nützlichen Vergleiche! Hast mir schon viel Arbeit erspart. Danke!
    Nachbarin2013
  • @willeinbaby
    Geringfügig wird kein Problem sein - nur musst du das deinem Arbeitgeber melden.
    Wie's mit tz aussieht weiß ich leider nicht, stell ich mir aber schwierig vor da du ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis hast.
    Gibts bei deinem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit auf tz?

    Ich hab 2 jahre karenz und das einkommensabhängige kbg genommen, würd gern arbeiten gehen nur is mein Arbeitgeber eine gute stunde entfernt ... irgendwie schlecht vereinbar mit kind :-/
  • *reinschleich*
    Also ich habe TZ bei einer anderen Firma gearbeitet.
    Wenn es keine Konkurrenz Firma ist
    darf man das soweit ich weis. Hatte damals diesbezüglich mit der AK telefoniert.

    Lg
  • @Nici88
    Danke für die info :-)

    Und wie bist du dazu gekommen dass du wo anders tz arbeitest? Also ich mein, wars in der anderen firma nicht möglich?

    Wäre ja eine super Option.

    Bist du dann wieder in die alte Firma zurück nach der karenz?
  • einen anderen Arbeitgeber muss man unbedingt mit seinem derzeitigen Arbeitgeber abklären solang man bei dem in Karenz ist!!! falls der sonst wind davon bekommt (egal ob Konkurrenz oder nicht) kann man den Anspruch auf Rückkehr verlieren!!! also bitte Vorsicht!

    @nachbarin2013 tolle Aufstellung! schreibs doch auch ins wiki!!!
    @admin findet das bestimmt toll!
  • Was ich nicht ganz kapier,da steht ich bekomme nur bis zum 18 monat kbg,habe aber ein schreiben wo ich bis zum 20 monat kbg beziehe :confused:
    xstrizix
  • happymama schrieb: »
    Was ich nicht ganz kapier,da steht ich bekomme nur bis zum 18 monat kbg,habe aber ein schreiben wo ich bis zum 20 monat kbg beziehe :confused:

    Du bekommst bis zum 20. Lebensmonat das KBG, das ist vollkommen richtig.

    Von den 20. Monaten erhält man aber die ersten 2 Monate (bzw. 8 Wochen) das Wochengeld und dann noch 18 Monate KBG, sind insgesamt 20 Monate finanzielle Unterstützung.
  • willeinbaby schrieb: »
    Und wie ist das eigentlich wenns heißt man kann ab dem 13.monat bei bezug vom eakbg wieder arbeitn gehn.. da ist gemeint beim ehemalign arbeitgeber mit dem ich vereinbart habe 2 jahre karenz oder kann ich sagn vom 1. Bis 2.geburtstag des kindes arbeit ich geringfügig oder teilzeit woanders u der ehemalige ag muss es akzeptiern und ich geh in den alten beruf erst wieder mit 2.geburtstag des kindes?

    Beim einkommensabhängigen KBG (bis 12 Monate) darf man in dem Zeitraum ja nur 6400€ dazuverdienen, also max. geringfügig arbeiten. Danach, also ab dem 13. Monat gilt das ja nicht mehr, auch weil der Bezug endet und man kann wieder etwas dazuverdienen.

    Karenz:
    Wenn du mit deinem alten Arbeitgeber eine Karenzzeit von 24 Monaten ausgemacht hast, kannst du ihm mitteilen, dass du früher wieder arbeiten willst.
    Falls du woanders arbeiten willst, würde ich das mit dem AG absprechen, weil er hält dir ja deinen Job frei (bis zu 24 Monate).

    zum letztn satz: wenn man vorher in karenz war kann aber auch sein dass nicht die 30 monate variante die beste ist, sondern wieder das einkommensabhängige kbg, sofern manøim erstn jahr schwanger wird, also innerhalb des kbgbezuges vom 1.kind oder?

    Wenn man noch in Karenz ist (aufrechtes Dienstverhältnis), dann kann man das einkommensabh. KBG wieder beziehen, ja.

    "Grundlage für die Berechnung der Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sind die einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte des Jahres vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. " Link

    "Die Erwerbstätigkeit muss durchgehend in den letzten sechs Monaten vor der Geburt tatsächlich ausgeübt worden sein. Wird in den sechs Monaten vor der Geburt eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt und eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen, besteht kein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.

    Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) sowie Zeiten der gesetzlichen Karenz (bis maximal zum zweiten Geburtstag eines Kindes) gelten bei aufrechtem Dienstverhältnis als Zeiten der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern in den sechs Monaten unmittelbar davor eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde."
  • Aber wenn ich bis zum 20 Monat Kbg bekommen + 8 wochen Wochengeld sind dann 22 Monat finanzielle UZ ab Geburt :)
  • Chaoskeks90Chaoskeks90

    8,893

    bearbeitet 16. 05. 2014, 11:42
    happymama schrieb: »
    Aber wenn ich bis zum 20 Monat Kbg bekommen + 8 wochen Wochengeld sind dann 22 Monat finanzielle UZ ab Geburt :)

    Nein, weil du entweder 2 Monate wochrngeld + 18 Monate kbg bekommst, oder an Geburt 20 Monate kbg

    Du beziehst bis zum 20. lebensmonat deines kindes, ab dann heißts wieder arbeiten oä :)

    Oder meinst du die 8 Wochen vor Geburt?
    Nachbarin2013
  • Genau, schau dir das Bild oben an:
    Du bekommst zuerst Wochengeld (2 Monate) und dann bis zum 20. Lebensmonat KBG. Man bekommt nie beides gleichzeitig.
  • A scho gecheckt! DANKE :)
  • Wow da versteht man ja endlich mal was. Kennst du dich vielleicht mit karenzVerlängerung auch aus? Ich hab die Variante 15+3 gewählt, muss aber um 4 Monate verlängern da ich in dieser Zeit keine Betreuung für meinen kleinen hab. Das ansuchen hab ich meinen Arbeitgeber schon geschickt und es wurde bestätigt. Jetzt hätte ich nur eine Frage bezüglich Versicherung, bin ich in dieser Zeit versichert? Oder muss ich mich in den 4 Monaten bei meinem Partner mitversichern?
  • @Nachbarin2013 du bist echt ein Schatz :-) :-*
    Und es beruhigt mich dass ich nicht die einzige war die da absolut nich durchgeblickt hat ;-)
  • @chrissii für diese 4 Monate bitte beim Partner mitversichern!
  • Nachbarin2013 schrieb: »

    Wenn man noch in Karenz ist (aufrechtes Dienstverhältnis), dann kann man das einkommensabh. KBG wieder beziehen, ja.

    "Grundlage für die Berechnung der Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sind die einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte des Jahres vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. " Link

    versteh ich das richtig: mein kind ist sept 2013 geboren worden. ich bezieh bis sept 2014 kinderbetreuungsgeld (das einkommensabhängige) auf basis von meinem Gehalt 2012. dann geh ich wieder TZ arbeiten. wenn ich jetzt bis ende 2015 noch ein kind kriege, dann wird das neue kinderbetreuungsgeld berechnet auf basis von meinem Gehalt 2012??
  • chrissii schrieb: »
    Wow da versteht man ja endlich mal was. Kennst du dich vielleicht mit karenzVerlängerung auch aus? Ich hab die Variante 15+3 gewählt, muss aber um 4 Monate verlängern da ich in dieser Zeit keine Betreuung für meinen kleinen hab. Das ansuchen hab ich meinen Arbeitgeber schon geschickt und es wurde bestätigt. Jetzt hätte ich nur eine Frage bezüglich Versicherung, bin ich in dieser Zeit versichert? Oder muss ich mich in den 4 Monaten bei meinem Partner mitversichern?

    Während des Bezuges von KBG bist du voll versichert. Bleibst du danach (unbezahlt) zu Hause und kümmerst dich um das gemeinsame Kind, kannst du dich beim Ehe/Lebenspartner kostenlos mitversichern. Dazu müsst ihr seit mindestens 10 Monaten den gleichen Wohnsitz haben!

    Man sollte daher mindestens 4 Wochen vor Ablauf des KBG zur Krankenkasse gehen und dort die Mitversicherung beantragen!
  • kea schrieb: »
    versteh ich das richtig: mein kind ist sept 2013 geboren worden. ich bezieh bis sept 2014 kinderbetreuungsgeld (das einkommensabhängige) auf basis von meinem Gehalt 2012. dann geh ich wieder TZ arbeiten. wenn ich jetzt bis ende 2015 noch ein kind kriege, dann wird das neue kinderbetreuungsgeld berechnet auf basis von meinem Gehalt 2012??

    So siehts aus:
    September 2013- September 2014 = Bezug KBG
    Karenz bis maximal September 2015 = kein KBG
    Oktober 2014 - Teilzeit

    Wenn du nach September 2015 das Kind bekommen würdest, gelten die letzten Einkünfte. Für ein neues einkommensabh. KBG müsstest du dann mindestens 6 Monate gearbeitet haben (Teilzeit zbsp.).

    Wenn du vor September 2015 ein Kind bekommst und noch in Karenz bist, gilt glaube ich die Günstigskeitsrechnung. Da solltest du dich mal bei der Krankenkasse beraten lassen.

    Link: das Informationsblatt des Bundesministeriums für Familie und Jugend

    "Für das einkommensabhängige KBG muss neben den allgemeinen Voraussetzungen in den letzten sechs Monaten vor der Ge-burt des Kindes durchgehend eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. Unterbrechungen von insgesamt max. 14 Tagen sind unschädlich.
    Bei aufrechtem Dienstverhältnis: Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Elternkarenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines älte-ren Kindes) sind einer Erwerbstätigkeit nur dann gleichgestellt, sofern unmittelbar in den 6 Monaten davor eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt worden ist.
    Darüber hinaus dürfen in den letzten 6 Monaten vor der Geburt des Kindes keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (zB Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld) bezogen werden."
  • keakea

    6,481

    bearbeitet 16. 05. 2014, 15:25
    ok und was ist wenn ich vor sept 2015 ein kind bekomme aber seit sept 2014 nicht mehr in Karenz bin? dann gelten einfach die letzten Einkünfte?

    und danke für die info! das is wirklich sehr hilfreich hier im forum!
  • Variante 2:
    September 2013- September 2014 = Bezug KBG
    Karenz bis September 2014
    Oktober 2014 - Teilzeit

    Wenn du praktisch ab dem 13. Lebensmonat wieder arbeiten gehst und die Karenz beendet ist, musst du mindestens 6 volle Monate arbeiten, um das eink. KBG später zu bekommen.
  • U das ist dann aber weniger, da es von der basis teilzeitarbeit berechnet wird oder? 80% vom gehalt u man geht ja meist wenn das kind ein jahr ist nur teilzeit..

    daher meine úberlegung: man nimmt eakbg u schaut dass man innerhalb der erstn 12 monate wieder schwanger wird damit das eakbg fúrs zweite geld höhet ist, nåmlich 80% vom gehalt von 40 stunden die man vor dem erstn kind gearbeitet hat..hoff i drück mi richtig aus ;-)
  • Fúrs zweite kind mein ich nicht fúrs zweite geld ;-)
  • @Nachbarin2013 danke - aber was mir noch nicht ganz klar ist: aus dem infoblatt lese ich das so heraus:

    Variante 2:
    September 2013- September 2014 = Bezug KBG (berechnungsbasis = 2012)
    Karenz bis September 2014
    ab Oktober 2014 - Teilzeit

    ich arbeite ab dem 13. Lebensmonat wieder, die Karenz ist beendet. dann arbeite ich mind. 6 Monate teilzeit und bekomme ein zweites kind vor sept 2015. ich hab also Anspruch auf das einkommensabhängige kinderbetreuungsgeld.

    jetzt meine frage: aber die berechnungsbasis für dieses eink. kbg ist noch immer 2012 oder?
  • @Nachbarin2013
    oh, ok, ich bin aber derzeit noch bei meinen Eltern gemeldet, dass heißt wir haben offziell keinen gemeinsamen Haushalt. Weißt du zufällig wie das dann funktioniert.
  • chrissii schrieb: »
    @Nachbarin2013
    oh, ok, ich bin aber derzeit noch bei meinen Eltern gemeldet, dass heißt wir haben offziell keinen gemeinsamen Haushalt. Weißt du zufällig wie das dann funktioniert.

    Falls du später vor hast, dich bei deinem Freund/Partner zu versichern, solltet ihr unbedingt einen gemeinsamen Wohnsitz anstreben... Ansonsten musst du dich kostenpflichtig selbst versichern (50€).

  • bearbeitet 16. 05. 2014, 18:30
    willeinbaby schrieb: »
    U das ist dann aber weniger, da es von der basis teilzeitarbeit berechnet wird oder? 80% vom gehalt u man geht ja meist wenn das kind ein jahr ist nur teilzeit..

    daher meine úberlegung: man nimmt eakbg u schaut dass man innerhalb der erstn 12 monate wieder schwanger wird damit das eakbg fúrs zweite geld höhet ist, nåmlich 80% vom gehalt von 40 stunden die man vor dem erstn kind gearbeitet hat..hoff i drück mi richtig aus ;-)

    1. Kind
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird vom Wochengeld (80%) berechnet. Schau mal hier

    BEISPIEL:
    Vorher Nettogehalt 1.500€ --> Summe: (3 Monate x 1.500) + 17% (Sonderzulagen)= 5.265€ Berechnungssumme (ergibt tägliches Wochengeld: 57,22€ )
    Das Wochengeld für 4 Wochen beträgt dann: 1602€

    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sind 80% vom Wochengeld:
    80% von 57,22€ sind 45,77€ pro Tag
    Also 1.373€ (30 Tage) bzw. 1418€ (31 Tage)


    2. Kind
    Wenn du innerhalb dieser 12 Monate wieder schwanger wirst, während du KBG bekommst und in Karenz bist, wird das Einkommen vor der ersten Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen... Weil Mutterschafts & Karenzzeiten wie eine Erwerbstätigkeit angesehen wird.

    Wirst du 2 Monate nach der Karenz (Bsp.) schwanger und hast dazwischen nicht gerarbeitet, kannst du kein einkommensabh. Variante wählen.

    Sobald also die Karenz beendet ist, musst du mind. 6 Monate voll (Anzahl der Tage) arbeiten gehen (Bsp. Teilzeit), damit du wieder eink. KBG beantragen kannst, was sich wahrscheinlich aufgrund der geringen Berechnungsgrundlage nicht lohnen wird.
    Die Pauschalvariante 12+2 ergibt ja schon 1000€ monatlich...
  • kea schrieb: »
    Variante 2:
    September 2013- September 2014 = Bezug KBG (berechnungsbasis = 2012)
    Karenz bis September 2014
    ab Oktober 2014 - Teilzeit

    ich arbeite ab dem 13. Lebensmonat wieder, die Karenz ist beendet. dann arbeite ich mind. 6 Monate teilzeit und bekomme ein zweites kind vor sept 2015. ich hab also Anspruch auf das einkommensabhängige kinderbetreuungsgeld.

    jetzt meine frage: aber die berechnungsbasis für dieses eink. kbg ist noch immer 2012 oder?

    Nein, die Berechnungsbasis für 2012 bleibt nur bestehen, wenn du innerhalb der Karenzzeit wieder schwanger wirst. Daher ist es am besten die 24 Monate mit dem Arbeitgeber zu besprechen, kürzen kann man ja immer noch...

    Wenn du ab dem 13. Monat Teilzeit arbeiten gehst, wird dieses Einkommen als neue Berechnungsgrundlage genommen, da du ja nicht mehr in Karenz bist (was als Erwerbstätigkeit angesehen werden würde).
  • Die basis 2012 bleibt nur bestehen wenn man innerhalb der karenz schwanger wird und man dann noch kbg bezieht..also bis zum 12.geb oder also man hat nicht die 24 monate zeit ??
  • Und auch wenn sie ab dem 13.geb nicht arbeitn geht ist die basis ab dem 13.monat nicht mehr 2012 oder, weil sie dann eben kein kbg mehr bezieht

    oder i versteh des ganze net.
    ;)
  • Mein 13.monat nicht 13.geb.
  • Meines Wissens ist man nicht pensionsversichert wenn man sich beim Partner mitversichern lässt, stimmt das @claudsch1980 !?
    Da ist halt die Frage ob mir ein "paar Euro" das wert sind ...
  • Doch pensionsversichert ist man.. nur kv nicht
  • @satru bei Mitversicherung ist man grundsätzlich nur krankenversichert.
    Aber für die Pension werden automatisch für jedes Kind 48 Monate angerechnet
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270215.html
    Nachbarin2013
  • bearbeitet 16. 05. 2014, 21:39
    willeinbaby schrieb: »
    Die basis 2012 bleibt nur bestehen wenn man innerhalb der karenz schwanger wird und man dann noch kbg bezieht..also bis zum 12.geb oder also man hat nicht die 24 monate zeit ??

    Es geht rein um die Karenzzeit, in der du schwanger werden musst^^!

    Die Berechnungsbasis bleibt innerhalb der Karenz (rechtlicher Anspruch) bestehen, je nachdem was du mit deinem Arbeitgeber besprochen hast. Läuft die Karenz (24 Monate) ab, musst du dir das einkommenabhängige KBG neu "erarbeiten", indem du 6 Monate irgendwo angestellt wirst.

    "Bei aufrechtem Dienstverhältnis: Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Elternkarenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines älte-ren Kindes) sind einer Erwerbstätigkeit nur dann gleichgestellt, sofern unmittelbar in den 6 Monaten davor eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt worden ist. "

    Wenn du mit deinem 1. Kind zu Hause bist und KBG beziehst, würde eine erneute Schwangerschaft dieses KBG stilllegen, da ja neu Wochengeld ausgezahlt wird (und danach wieder KBG)... wird aufgeschoben...
  • claudsch1980 schrieb: »
    @satru bei Mitversicherung ist man grundsätzlich nur krankenversichert.
    Aber für die Pension werden automatisch für jedes Kind 48 Monate angerechnet
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270215.html
    Aber wenn ich nur 12 Monate daheim bin/war, werden auch nur 12 Monate angerechnet..... Oder?
  • @morgana natürlich :-)
    Darf sich nicht mit einer Einkommenszeit decken ... Steht gleich im ersten Absatz!
    ging bei satrus fragen eben um die frage der Anrechnung für Pension wenn man ohne kbg daheim bleibt
  • Danke dir! @claudsch1980 mich hat es eben so verwirrt, weil bei meinem Pensionskonto steht "Kindererziehungszeiten.......laufend" "mein Arbeitgeber........laufend"????
  • @claudsch1980 jetzt ist mir noch eine Frage gekommen ...
    Ich hab gehört dass wenn das zweite kind VOR dem 2. Geburtstag kommt bekommt man nur (ich sag jetzt) 2Jahre für die Pension angerechnet, kommt es NACH dem 2. Geburtstag sinds 4 Jahre die angerechnet werden, stimmt das also nicht, od qas das mal so??
  • @satru nein das stimmt so nicht, hat nix mit dem 2. Geburtstag zu tun, sondern einfach damit wann das 2. Kind kommt ...
    kommt das 2. Kind innerhalb dieser 4 Jahre die für jedes Kind angerechnet werden (wenn man nicht arbeiten geht) dann endet die Zeit für das erste Kind wenn das 2. auf die Welt kommt, mit der Geburt des zweiten Kindes laufen die 4 Jahre dann wieder (die eventuelle Restzeit vom ersten ist weg)
  • Danke für die Erklärung, hat mir persönlich gerade sehr geholfen =D>
  • Das ist ja wirklich sehr hilfreich! Ich nehme an, die Auszahlungen sind alle netto?
  • ich hab mal eine frage zwecks einkommensabhängigen KBG, ich hoff ich bin hier richtig.

    meine schwester is in der 13 ssw und arbeitet als kindergartenpädagogin und verdient 1500netto (sie ist bei der kfg versichert -oder wie das heisst und nicht gkk)

    jetzt hat sie mich gefragt was besser is: einkommensabhängiges oder pauschales kbg 30+
    lt meiner rechnung kriegt sie insgesamt mehr , wenn sie das einkommensabhängige nimmt. lieg ich da richtig?und kriegt sie dann das kbg schon, auch wenn sie jetzt nicht bei der gkk versichert is?

  • Ich hab auch die einkommensabhängige Variante genommen... Bei mir kam mehr raus als ich netto verdient habe und in Summe mehr als bei allen anderen Varianten. Bin aber länger in Karenz, man muss halt immer was zur Seite legen. Im Endeffekt habe ich 4000€ mehr bekommen als zB bei der 20monats Variante. Bei mir allerdings über wgkk - Denk aber nicht, dass das bei anderen Kassen anders ist?!?
  • bearbeitet 19. 10. 2014, 22:52
    @Bika:
    Sie kann ja mal zu einer Außensteller der Versicherung gehen, da kann sie sich genau beraten lassen.

    Aber der Grenzwert liegt bei > 1.300€ netto. Wenn man vorher mehr verdient hat, lohnt sich immer das einkommensabhängige KBG, wenn man die volle Karenzzeit zu Hause bleiben will!

    Ansonsten schau mal hier: Übersicht



    EINKOMMEN VOR DER KARENZ:
    bei 1.500€ hat man ein Wochengeld von 57,22€ täglich (1.716€ monatlich)
    bei 1.400€ dann 53,41€ täglich (1.600€ monatlich)

    = Wochengeld (8 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach der Geburt).


    KINDERBETREUUNGSGELD: KBG
    Kannst du dir jetzt ganz einfach selber ausrechen, wenn du weißt, wie lange sie wirklich zu Hause bleiben will (Karenzanspruch 24 Monate = Kündigungsschutz).

    - einkommsabh. Variante bis 12. Monat (80% vom Wochengeld!)
    - Pauschale 12+2 (1000€ monatlich)
    - Pauschale 15+3 (800€ monatlich)
    - Pauschale 20+4 (624€ monatlich)


    Hinweis: Da man die ersten 8 Wochen (2 Monate) noch Wochengeld bekommt, beginnt die Auszahlung des KBG erst danach! Somit bekommt man bei der 12 Monatsvariante nur 10 Monate KBG (bis 12. Lebensmonat!), weil ja vorher Wochengeld gezahlt wird. Aber da das Wochengeld eh mehr ist, ist das nicht so tragisch.

    FAZIT einkommensabh. KBG:
    Nettoeinkommen vorher: 1.500€
    Monat 1-2: 1.700€
    ab 3 Monat: 1372€
    Summe: 17.120€ für 12 Monate

    Annahme: Sie will 2 Jahre zu Hause bleiben und legt sich im 1. Jahr die Hälfte weg, hat sie 713€ monatlich zur Verfügung (statt 624€ bei 20+4).
    Noch dazu kann man im 2. Jahr unbegrenzt etwas dazuverdienen, weil man ja quasi keine KBG Zahlung (mit Beding) mehr hat.

    Diese Variante (12 M. einkabh. und 24 Monate daheim) nehmen daher viele Frauen...

  • reenireeni

    1,070

    bearbeitet 19. 10. 2014, 23:29
    Was wird für vorher zum Rechnen hergenommen wenn man Krankenstand war und dann arbeitslos? Und davor aber gearbeitet hat. Und Wo kann ich mich denn unparteiisch beraten lassen was für'n Modell ich jetzt bei dem kbg nehme? Worauf muss ich achten? Was einrechnen, Tipps für die Zukunft so die Richtung? Was hättet ihr evtl anders gemacht? In wie weit bringt der Alleinverdiener was? Vielleicht könnt ihr mir ja vorab schon n paar Tipps geben? Das wäre toll!
  • Bitte um eure Hilfe.
    Hab gerade mit der TGKK telefoniert, weil ich oben gelesen hab, dass man 2 Monate nach Geburt Wochengeld bekommt und dann noch 30 Monate KBG.
    Mir wurde erklärt, dass ich dann nicht noch 30 Monate das KBG beziehen kann, sondern nur mehr 28! - also bis Vollendung des 30 LM meines Sohnes.
    Irgendwie war die sehr unfreundlich.
    Was ist nun richtig?
  • @satru für meinen ersten Sohn bekomme ich nur 1,5 Jahre angerechnet, weil da mein 2ter Sohn zur Welt kam.
    Für den bekomm ich dann ganz normal 4 Jahre Pension, wenn nicht wieder ein Zwergerl dazukommt =)
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