Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, (unbezahlte) Karenz, Karenzpause, usw.

Hallo ihr Lieben,

ich bin etwas überfragt mit dem Thema Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, (unbezahlte) Karenz, Karenzpause und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes Beispiel:

Kinder geboren am 30.4.2026
Mutterschutz bis 23.7.2026 (12 Wochen da Mehrlingsgeburt/Kaiserschnitt)
Karenz der Mutter bis 31.10.2027, mit Karenzpause von 1.5. - 30.5.2027 (wäre in dieser Zeit Vollzeit angestellt, aber würde gesamten Urlaub konsumieren)
Karenz des Vaters von 1.5. bis 30.6. 2027, also gemeinsame Karenz von Mutter & Vater von 1.6. bis 30.6.
Einkommensabhängiges KBG für die Mutter bis 30.4.2027
Einkommensabhängiges KBG für den Vater bis 30.6.2027
Kein KBG Bezug mehr von 1.7. bis 31.10.2027

Passt das so oder hab ich mich da irgendwo vertan/verrechnet?

Kommentare

  • Hast du das mit dem AG schon besprochen?

    Theoretisch hast du aus der Karenzzeit ja keinen Urlaubsanspruch.
    Sprich, wenn du zwischenzeitlich arbeitest (zwischen 2 Karenzteilen) hast du nur Aliquoten Urlaubsanspruch.
    Außer, du hast von 2025&2026 noch so viel angespart. was aber in den meisten Fällen nciht so ist, weil man das ja mit Beginn des Mutterschutzes ausgezahlt bekommen würde.

    Die Karenzpause wäre somit nicht Urlaub konsumieren, sondern Arbeiten oder ohne Lohnfortzahlung frei.
    Außer eben du hast schon anderweitiges mit AG besprochen.




  • Geht gemeinsame Karenz nicht nur beim ersten Wechsel? Also in dem Fall müsste das Mai sein und Juni dann Arbeit/Mann in Karenz. In der Karenz entstehen meines Wissens aber auch keine Urlaubsansprüche... wie Selina auch sagt.

    Gemeinsame Karenz verkürzt auch den KBG Bezug um den Monat, weil ein Monat lang zweifach bezogen wird stattdessen. Dein Mann hätte also nur bis Ende Mai Anspruch und nicht Ende Juni.

    Bei uns ists jedenfalls so, dass ich Juli/August arbeiten bin und wir gemeinsam im Juni in Karenz sind und ich ab September wieder. Bezahlt wird aber nur bis Dezember (Kind im November geboren). Wir haben also 11+3 Monate eaKBG.
  • @Selina1234: der Urlaub wird nicht automatisch mit Beginn des Mutterschutzes ausbezahlt. Ich hab auch einiges an Urlaub in die Zeit nach der Karenz mitgenommen.

  • Gemeinsame Karenz kann nur beim ersten Wechsel genommen werden. Also Mai. Wenn ihr beide Karenz habt im Mai, musst du dich beim Mann mitversichern, weil das nur bei Bezug vom KBG der Fall ist, dass man ohne Arbeit weiter versichert ist in Karenz.

    KBG Mutter geht nur bis 29.4. bzw Vater 29.6. - wird aber mW eh automatisch beim Antrag berechnet.
    @habmichgerm Sie schreibt ja, dass sie im Mai Urlaub hätte, also beziehen nicht beide Teile KBG. Somit klassisch 12 + 2 Bezug also nicht gemeinsamer Bezug KBG.

    Man kann sich auch bis zu 3 Monate Karenz aufschieben bis zum Schuleintritt, wenn man die 24 Monate nicht ausschöpft.

    Im Zweifel bei der AK anfragen.
  • EspeEspe

    82

    bearbeitet 25. April, 11:31
    Vielen Dank für euren Input!
    Selina1234 schrieb: »
    Außer, du hast von 2025&2026 noch so viel angespart. was aber in den meisten Fällen nciht so ist, weil man das ja mit Beginn des Mutterschutzes ausgezahlt bekommen würde.

    Die Karenzpause wäre somit nicht Urlaub konsumieren, sondern Arbeiten oder ohne Lohnfortzahlung frei.
    Außer eben du hast schon anderweitiges mit AG besprochen.

    Ich hab' noch etwas Urlaub von 2025 übrig und hab vor dem Mutterschutz nichts ausbezahlt bekommen. Also theoretisch hätte ich genug Urlaub um ein Monat abzudecken. Mit dem AG ist besprochen, dass ich die Karenz für ein Monat unterbreche und dann entweder bezahlten oder unbezahlten Urlaub gehe, das kommt auf das Monat und die genaue Anzahl meiner vorhandenen Urlaubstage an. Ich glaube für Mai würde es gerade reichen (wegen der vielen Feiertage), für Juni könnte es sich nicht ausgehen. Aber die Details muss ich dann noch mit dem AG besprechen, wenn mein Plan mal grob funktioniert :)
    habmichgerm schrieb: »
    Gemeinsame Karenz verkürzt auch den KBG Bezug um den Monat, weil ein Monat lang zweifach bezogen wird stattdessen. Dein Mann hätte also nur bis Ende Mai Anspruch und nicht Ende Juni.

    Heißt gemeinsame Karenz zwangsläufig, dass wir beide beziehen? Ich dachte wir hätten einfach beide gleichzeitig Karenz, aber er bezieht und ich nicht. Dann hätte er ja td Anspruch für zwei Monate, oder? Er muss ja irgendwie auf die 61 Tage Mindestbezug kommen, oder?
    zilly schrieb: »
    Gemeinsame Karenz kann nur beim ersten Wechsel genommen werden. Also Mai. Wenn ihr beide Karenz habt im Mai, musst du dich beim Mann mitversichern, weil das nur bei Bezug vom KBG der Fall ist, dass man ohne Arbeit weiter versichert ist in Karenz.

    Verstehe, danke :) Also hätten wir im Mai beide Karenz, im Juni wäre ich entweder bezahlten oder unbezahlten Urlaub und ich muss mich bei meinem Mann mitversichern, weil ich ja kein KBG mehr beziehe.
    zilly schrieb: »
    Man kann sich auch bis zu 3 Monate Karenz aufschieben bis zum Schuleintritt, wenn man die 24 Monate nicht ausschöpft.

    Danke, das wusste ich nicht :)

    Ich hab' die angepasste Version jetzt mal an die AK geschickt, vielen Dank!
  • Ja, gemeinsame Karenz geht auch, wenn nur einer KBG bezieht. So machen wir das. 13. Monat beide und Mann bezieht KBG, ich bin mitversichert. 14. Monat hab ich erst 2 Wochen Urlaub und dann 2 Wochen Vollzeit. Gesamt haben wir 15 Monate Karenz, also habe ich dem AG gemeldet, dass ich 3 Monate aufgeschobene Karenz in Anspruch nehme. Das muss aber in der Karenzzeit schon gemeldet werden und nicht im Nachhinein erst.
  • Interessante Infos!
    Die aufgeschobene Karenz muss man auch direkt dem AG mitteilen, aber nicht, wann man sie nimmt oder? Und gibt es da dann noch Kündigungsschutz oder nicht?

    Muss man generell, wenn man die Karenz in 2 Teilen nimmt, und dazwischen der Partner in Karenz geht, das exakte Ende des 1. Teils und den Beginn des 2. Teils bekanntgeben oder kann man das später noch ändern? Man kann die Karenz ja 3 Monate vor Ende verlängern (aber nicht verkürzen). Oder kann man nur das Ende des 2. Teils verlängern?
  • @Espe
    Ich hab genau so eine Nachricht an die Arbeiterkammer geschickt und hab einen kompetenten Rückruf erhalten wo mir alles individuell bis auf den Tag genau erklärt wurde. Würd ich dir im Zweifelsfall auf empfehlen, da es nichts kostet und du dich absicherst.
  • Rosasmom schrieb: »
    @Espe
    Ich hab genau so eine Nachricht an die Arbeiterkammer geschickt und hab einen kompetenten Rückruf erhalten wo mir alles individuell bis auf den Tag genau erklärt wurde. Würd ich dir im Zweifelsfall auf empfehlen, da es nichts kostet und du dich absicherst.

    Danke dir, hab ich am Freitag schon gemacht und bin gespannt, bis wann ich eine Antwort bekomme :)

    Ich war damals schon beim Beratungsgespräch, da wurden wir eher abgewimmelt. Aber vielleicht klappt es ja auf diesem Weg :)
  • Ich hätte eine andere Frage dazu bei einkommenabh KBG :12+2.
    wenn die Mutter weniger verdient als der Vater, und der Vater geht dann für 2 Monate in Karenz, wird sein Gehalt für die Berechnung des eaKBG herangezogen ?
    Oder wird er genau das beziehen, was die Mutter zuvor bezogen hat?
  • awaawa

    2,518

    @little_star sein Gehalt :-)
  • @Espe was noch ein Thema sein könnte , ist das ihr nicht mit dem 1. Wechselt.. angefangene Montate sind oft besser, falls noch was nachgerechnet wird bei deinen Mann.

    Weil für die Grenze zählen angefangene Monate nicht.
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