Hallo liebe Mamis,
denkt ihr geht das: ich gehe 12 Monate in Karenz, mein Partner 2 Monate (sodass wir 14 Monate EBK bekommen) und danach ich wieder .... ?
Wie würde man das beantragen und auch dem AG mitteilen? und wie lang könnte ich nach den 2 Monaten von meinem Parnter noch maximal zuhause bleiben?
ach und denkt ihr, macht das ein Ag mit? wenn ich nur 2 Monate zurückkomm, kann ich nicht wirklich großartig Projekte übernehmen und es ist für meinen AG wahscheinlich mehr administrativen Aufwand.
Danke für eure Antworten
Kommentare
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Und danke für den Hinweis mit dem unbezahlten Urlaub und dem e Kgb. Wow das heißt - du bist direkt so schnell wieder schwanger geworden? 😍 wie ist es für dich mit 2 Kids, die so nah aneinander sind? Wäre bei uns ähnlich wenn es klappt weil ich auch einfach nicht mehr die allerjüngste bin 😂
Denke ich würde aber eh die 2 Monate Vollzeit arbeiten gehen und eventuell dann den Rest der Zeit geringfügig, falls möglich.
Dank dir vielmals
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Ich finde man wächst mit jedem Kind. Mein Großer ist/war ein sehr energiegeladenes Kind, das enorm viel Bewegung braucht und bei dem man alles niet- und nagelfest machen musste und ja nichts in seiner Nähe lassen konnte, was nicht kaputt werden durfte 😄 Mit 3,5 wurde das sukzessive besser. Da war die Mittlere knapp ein Jahr. Also ja das erste Jahr war etwas herausfordernder. Meine erste Tochter ist insgesamt einfacher. Sie ist jetzt so ein typisches Mädchen mit etwas mehr Sitzfleisch. Sie ist auch nie so schnell unterwegs gewesen wie ihr Bruder. Ihre kleine Schwester kommt eher nach dem großen Bruder. Zudem ist sie sehr fordernd und weint auch mehr als ihre Geschwister. Aber es wird langsam auch einfacher. Sie wird in einem Monat 1 Jahr 😄
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haben es genauso gemacht, wie ihr vor habt. Bei Kind 1 waren wir ein Monat überlappend und für das 2. Monat hatte ich noch genug Resturlaub stehen (hab mir ab der SS keinen Urlaub genommen) um das ganze Monat bezahlt in Urlaub zu gehen.
Bei Kind 2 werde ich 2 Monate arbeiten gehen (teilzeit). Und danach noch 6 Monate unbezahlt in Karenz. Natürlich ist es etwas doof für den AG weil man in 2 Monate keine Bäume ausreißen kann. Andererseits gibt’s bei uns oft studentische Praktikanten im Sommer und die sind auch nicht lang da und arbeiten halt irgendwo zu.
Deswegen sehe ich das nicht so eng. Ist ja mein Rechtsanspruch.
Melden musst du die Dauer der Karenz dem AG nach der Entbindung vor Ablauf des Mutterschutzes (idR 8 Wochen bzw 12 bei Sectio)
Achtung bei der kommunikation mit den 2 Monaten Arbeit dazwischen, die solltest du als Karezunterbrechnung formulieren. zB
„Ich beantrage die Karenz in 2 Teilen:
Teil 1 von bis (12 min)
Karenzunterbrechung von bis (2 mon)
Teil 2 von bis (weitere Monate)“
Dann hast du immer noch die Möglichkeit bis zu 3 Monate vor Ablauf des 2 Karenzteils die Karenz zu verlängern (falls du die 2 Jahre zunächst nicht ausschöpfen willst und später dann doch brauchst)
Karenz ist maximal möglich bis zum 2. Geburtstag, wobei der Geburtstag der 1. Arbeitstag ist
Beim beantragen des ekbg ist hingegen nur der bezahlte Teil relevant
Am besten du fragst alles bei der AK nach oder schickst ihnen dein vorformuliertes Mail zum Korrekturlesen