Hallo!

ich wollte mich erkundigen, ob mir vielleicht jemand erklären kann, wie das Wochengeld und das KBG berechnet wird wenn man Teilzeit angestellt und ein bisschen selbständig (als Therapeutin) arbeitet bzw. worauf man aufpassen muss. Vielleicht gibt es jemanden, der sich in derselben oder einer ähnlichen Situation befand.
Danke schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Kommentare
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ich hatte eine ähnliche Situation. War allerdings Vollzeit beschäftigt und selbstständig.
Wochengeld wird abhängig von deinem Einkommen getrennt von beiden Krankenkassen ausgezahlt und ist relativ unproblematisch.
KBG wird dann nur mehr von einer Krankenkasse abhängig von deiner Auswahl beim Antrag ausgezahlt. Klingt super einfach wars bei mir aber nicht sondern die Krankenkassen haben sich gegenseitig den Ball zugeschoben durch meinen online Antrag - würde daher einen schriftlichen Antrag empfehlen.
Berechnung ist abhängig von der Auswahl ob einkommensabhängig oder Konto. Kann nur von einkommensabhängig berichten und das sind 80% des Wochengeldes bis zu einem gewissen Maximum.
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Liebe Grüße
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Am besten anrufen bei der SVS und fragen, ich würde aber bei der Selbstversicherung auch den relativ hohen Beitrag nicht unterschätzen ob sich das dann wenn du sowieso schon eine Versicherung hast fürs Wochengeld noch lohnt.
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Für das einkommensabhängige KBG wird dann aber auch das Wochengeld zusammengezählt und davon das KBG berechnet. 😀 Dadurch hatte ich auch beim 2. Kind trotz Teilzeit im Angestelltenverhältnis den Höchstbetrag.