Berechnung Wochengeld & KBG wenn angestellt und selbständig

bearbeitet 23. November, 15:29 in Karenz & Rechtliches
Hallo! :) ich wollte mich erkundigen, ob mir vielleicht jemand erklären kann, wie das Wochengeld und das KBG berechnet wird wenn man Teilzeit angestellt und ein bisschen selbständig (als Therapeutin) arbeitet bzw. worauf man aufpassen muss. Vielleicht gibt es jemanden, der sich in derselben oder einer ähnlichen Situation befand.


Danke schon mal im Voraus!

Liebe Grüße

Kommentare

  • Hallo,

    ich hatte eine ähnliche Situation. War allerdings Vollzeit beschäftigt und selbstständig.
    Wochengeld wird abhängig von deinem Einkommen getrennt von beiden Krankenkassen ausgezahlt und ist relativ unproblematisch.
    KBG wird dann nur mehr von einer Krankenkasse abhängig von deiner Auswahl beim Antrag ausgezahlt. Klingt super einfach wars bei mir aber nicht sondern die Krankenkassen haben sich gegenseitig den Ball zugeschoben durch meinen online Antrag - würde daher einen schriftlichen Antrag empfehlen.
    Berechnung ist abhängig von der Auswahl ob einkommensabhängig oder Konto. Kann nur von einkommensabhängig berichten und das sind 80% des Wochengeldes bis zu einem gewissen Maximum.
  • Alles klar, danke für die Antwort. Und hat die SVS auch kontrolliert, wie viel du selbständig gearbeitet hast? Da ich nämlich so schwankend selbständig Patienten habe, weiß ich nicht genau, ob ich tatsächlich über der Geringfügigkeitsgrenze sein werde aber würde mich aber trotzdem pflichtversichern. Hab nur Sorge, dass sie letztendlich sagen, dass es zu wenig war und sie dann nichts bezahlen..

    Liebe Grüße
  • @Erdbeere007 Kontrolliert wird das Einkommen für einen bestimmten Durchrechnungszeitrum - soweit ich weiß ein Jahr oder 3 Monate abhängig davon was mehr ist. Wie das mit freiwilliger Selbstversicherung in der SVS ist weiß ich leider nicht da ich zu viel verdient hab und pflichtversichert sein musste trotz Vollzeit Arbeit nebenbei.
    Am besten anrufen bei der SVS und fragen, ich würde aber bei der Selbstversicherung auch den relativ hohen Beitrag nicht unterschätzen ob sich das dann wenn du sowieso schon eine Versicherung hast fürs Wochengeld noch lohnt.
    Erdbeere007
  • Wochengeld kannst du bei beiden Krankenkassen beantragen, wenn du auch bei beiden Sozialversicherung zahlst. Wie das bei einer freiwilligen Pflichtversicherung ist, weiß ich auch nicht. Du musst auch vorm Mutterschutz eine gewisse Zeit versichert sein.

    Für das einkommensabhängige KBG wird dann aber auch das Wochengeld zusammengezählt und davon das KBG berechnet. 😀 Dadurch hatte ich auch beim 2. Kind trotz Teilzeit im Angestelltenverhältnis den Höchstbetrag.
    Erdbeere007
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