Ich habe eine Frage bezüglich der möglichen Höhe des Kinderbetreuungsgeldes.
Ich arbeite seit 2013 als Ergotherapeutin im Angestelltenverhältnis in Salzburg.
Wenn ich mich im Jahr 2026 in Tirol selbständig mache und nach wenigen Monaten schwanger werde (wahrscheinlich werde ich in den ersten Monaten noch nicht so viel verdienen, bis ich die Selbständigkeit gut aufgebaut habe): bekomme ich dann trotzdem das Kinderbetreuungsgeld von der ÖGK und kann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen, da ja der Verdienst des Vorjahres herangezogen wird? Oder bekomme ich es von der SVS und muss mit dem geringsten Kinderbetreuungsgeld rechnen?
Vielleicht hat wer Erfahrungen mit der SVS?
Liebe Grüße, Maria
Kommentare
1
Du musst 6 Monate lang angemeldet sein bei der SVS um Wochengeld zu beziehen. Das Wochengeld ist ein Tagessatz von ca 70€ (glaube ich), also nicht schlecht. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld basiert dann auf diesem bezogenen Wochengeld. Kann man sich dann ausrechnen.
17