Kinderbetreuungsgeld in der Selbständigkeit

Ich habe eine Frage bezüglich der möglichen Höhe des Kinderbetreuungsgeldes.
Ich arbeite seit 2013 als Ergotherapeutin im Angestelltenverhältnis in Salzburg.
Wenn ich mich im Jahr 2026 in Tirol selbständig mache und nach wenigen Monaten schwanger werde (wahrscheinlich werde ich in den ersten Monaten noch nicht so viel verdienen, bis ich die Selbständigkeit gut aufgebaut habe): bekomme ich dann trotzdem das Kinderbetreuungsgeld von der ÖGK und kann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen, da ja der Verdienst des Vorjahres herangezogen wird? Oder bekomme ich es von der SVS und muss mit dem geringsten Kinderbetreuungsgeld rechnen?

Vielleicht hat wer Erfahrungen mit der SVS?
Liebe Grüße, Maria

Kommentare

  • SpitziSpitzi

    1

    bearbeitet 31. Oktober, 09:22
    Ich empfehle bei der SVS anzurufen, die erklären einem das ganz genau. Mir wurde folgendes gesagt:

    Du musst 6 Monate lang angemeldet sein bei der SVS um Wochengeld zu beziehen. Das Wochengeld ist ein Tagessatz von ca 70€ (glaube ich), also nicht schlecht. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld basiert dann auf diesem bezogenen Wochengeld. Kann man sich dann ausrechnen.
  • Ja, unbedingt anrufen oder persönlich zur Beratung gehen! „Grundlage für die Berechnung des Wochengeldes ist der Nettoarbeitsverdienst aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes.“ (ÖGK)
  • Also wenn du nicht mehr bei der ÖGK versichert bist, wenn du in den Mutterschutz gehst, bekommst du von denen leider nichts mehr - denke ich. SVS hat aber einen guten fixen Tagessatz beim Wochengeld und wie vorher schon jemand geschrieben hat, wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld daran bemessen. Du musst dich halt spätestens mit dem positiven Test sofort freiwillig bei der svs versichern (Opting in) weil du vorher ja wahrscheinlich noch nicht genug Gewinn gemacht hast und somit nicht pflichtversichert bist. Bei mir wollte 2023 die svs auch meine gesamte Einnahmen-/ Ausgaben Rechnung vom Vorjahr und aktuellen Jahr und alle Honorarnoten - quasi um zu schauen, ob ich auch wirklich selbstständig was arbeite, und erst dann wurde mir das Wochengeld bewilligt. (Bin auch Ergo und war bei beiden Schwangerschaften sowohl angestellt als auch selbstständig tätig - also ÖGK und SVS versichert)
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