Rückkehr nach Karenz - Gehalt

Vlt kann mir jemand helfen.

Ich war von März 22 bis März 23 in Karenz.
Davor hatte ich eine Führungsposition mit 35,5 h. Laut Dienstvertrag ein Grundgehalt und eine Zulage für die Führung.

Jetzt komme ich für 12 h zurück - in meinem Bereich wie davor und das neue Gehalt wurde nur vom Grundgehalt berechnet - die Zulage wurde mir gestrichen, weil ich keine Führung mehr übernehmen kann bei 12 h.

Ich bin der Meinung ich muss eine gleichwertige Tätigkeit bekommen und auch die Zulage muss in das Gehalt gerechnet werden.
Lieg ich da falsch?

Kommentare

  • Ich glaub du liegst richtig aber ruf am besten bei der Arbeiterkammer an. Die beraten kostenlos und sehr kompetent und können dir auch genau sagen wie du was formulieren musst.
    KFPJultschifoxberry
  • Meiner Meinung nach ist es berechtigt, dass dir die Zulage gestrichen wird wenn du keine Führungsposition mehr hast. Deshalb ist es ja eine Funktionszulage. Und das das mit der Anzahl von Stunden nicht geht ist auch nicht verwunderlich.
    Aber ich würd dir auch raten bei der Ak anzurufen.
    susesdo1992MamaLamaWunschkäfer
  • Um welche Zulage handelt es sich denn?
  • Prinzipiell glaube ich wenn die Zulage für die Führung ist und nicht dein Grundgehalt verändert ist, ist es schon rechtens. Da du mit 12 Stunden zwar lt. Dienstvertrag wieder die Stelle hast nur ohne Führungsposition, somit steht dir die Zulage ja nicht mehr zu. Es wird ja eine Bedingung geben mit wie viel Stunden du arbeiten musst, damit du die Führungsposition ausüben kannst oder?
    weißröckchen
  • Also die Firma kann dich ja mehr od weniger hinversetzen wo sie will. Auch in eine niedrigere Position. Das Gehalt dürfen sie dir aber nicht kürzen. Wobei es hier ums Grundgehalt geht. Zulagen können jederzeit aus diversen Gründen gestrichen werden. Ich finde das in deinem Fall rechtens. Das ist ja auch der Grund, warum Firmen gewisse Aufgaben mit Zulagen abgelten, weil sie dir die dann jederzeit wieder streichen können sobald sie dich in eine andere Position versetzen. Hättest du statt der Zulage ein höheres Grundgehalt, müssten sie dir dieses (aliquot natürlich) weiterbezahlen.
  • Die Zulage wurde auch 14 Mal bezahlt … auch beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. War auch Basis für Wochen- und Karenzgeld.
  • Ich sehe das auch so,die Zulage steht dir nur zu,wenn du die Führungsposition wieder machen würdest. So wird dein Grundgehalt an die aktuellen Stunden angepasst. Gleichwertige Tätigkeit wird schwierig,da du mit 12 Stunden keine Führungsposition machen kannst...
  • @Pusteblume82 das stimmt nicht, wenn man aus der Karenz zurück kommt hat man Anspruch auf eine gleichwertige Position.
    Gleichwertig muss aber nicht unbedingt Führungsverantwortung sein. Das ist halt nicht definiert.
  • Mit gleichwertig ist gemeint selbe Tätigkeit im gesamten betrachtet, also das man eine Büroangestellte nicht zu Raumpflege anstellen darf nach der Karenz ohne Einverständnis. Ist zwar ein blödes Beispiel, aber es ist denk ich so gemeint.
  • Kann man das mit einem All in Vertrag vergleichen? Da hat man ja auch ein Grundgehalt und eine Überstunden- bzw Mehrstundenpauschale. Es gab jetzt ein OGH Urteil (Elternteilzeit wo man ja nicht verpflichtet werden kann Überstunden zu leisten), dass man nur das Grundgehalt ohne der Pauschale bekommt, wenn es ersichtlich ist wie viele Überstunden bei dem Gehalt abgegolten waren.
    Da ja bei dir eine Zulage für die Führung(vergleichbar mit der Pauschale beim All In???) eindeutig erkennbar ist, könnte ich mir vorstellen, dass das auch gekürzt wird, wenn du keine Führungspositionen mehr hast.
    Aber am besten einmal bei der AK oder beim Betriebsrat nachfragen.

    Mommy_of_a_Girl
  • @Linna nein das stimmt nicht wirklich. Gleichwertig bedeutet schon dass die Stelle in etwa die gleiche Verantwortung und die gleiche Einstufung haben sollte.

    Dh aber eben nicht dass man Personalverantwortung haben muss. Sondern zb eine Stelle „auf dem selben Level“.

    Ich hab mich etwas damit beschäftigt weil ich nach der Karenz eben keine gleichwertige Stelle bekommen habe. Hab mich beraten lassen, das hätte ich schon einklagen können. Nachdem es aber nicht ganz klar definiert ist war es nicht ganz sicher - ich hatte aber sehr gute Argumente.

    Nachdem mein Gehalt nicht gekürzt wurde hab ich mich dann dagegen entscheiden die Firma zu klagen.
  • @kea ja das war ein bissl sehr grobes Beispiel von mir, aber so wie du es beschreibst unter dem versteh ich das auch. Jeder Beruf hat da seine Abstufungen.
  • Ich hab bei der AK angerufen und die meinten sie dürfen das Gehalt (inkl. Zulage) nicht kürzen. Da mein Dienstvertrag aber etwas komplex ist - wollen wir es uns bei einem persönlichen Gespräch durchschauen.

    2017 bin ich intern befördert worden … hab keine Gehaltserhöhung bekommen aber eine monatliche Zulage. Laut Chef hat das für mich keine negativen Auswirkungen. Ja, leider jetzt schon.
    Ich bin die einzige Führungskraft die so einen blöden Vertrag hatte. Wär mein Gehalt einfach angepasst worden, gebe es jetzt auch keine Diskussion und das Gehalt könnte nicht gekürzt werden - sogar wenn sie mir eine andere Tätigkeit geben. Und das find ich diskriminierend.
    Ich werde auch einen Teil meiner alten Aufgaben übernehmen - aber halt nur 12 h - ändert eigentlich nix an der Qualifikation.
    weißröckchensista2002
  • Meine Stelle wurde leider abgebaut,mir wurde eine andere Stelle oder die einvernehmliche Kündigung und 1 Monatsgehalt als Entschädigung angeboten. Die Kündigung ist mit Ende März gültig, in Karenz bon ich noch bis Ende Juni.
    Muss ich mich dann gleich mit Ende März beim AMS melden?Weiß dass jemand, oder erst mit Ende der Karenz?Und hab ich dann gleich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • bearbeitet 3. 03. 2023, 14:20
    @Chiefeve1985 hattest du Anspruch auf Eltern Teilzeit?

    Dann nimm das bitte nicht an. Da steht dir eine viel höhere Entschädigung zu!

    Ein Monatsgehalt ist lächerlich. Eine Freundin bekam 1 1/2 JAHRES Gehälter!
  • KFP schrieb: »
    Ich bin die einzige Führungskraft die so einen blöden Vertrag hatte. Wär mein Gehalt einfach angepasst worden, gebe es jetzt auch keine Diskussion und das Gehalt könnte nicht gekürzt werden - sogar wenn sie mir eine andere Tätigkeit geben. Und das find ich diskriminierend.

    Ist es vermutlich auch. Bist du die einzige weibliche Führungskraft mit dem Vertrag?

    Dann würd ich auch an die Gleichbehandlungskommission denken.
  • @mydreamcametrue ja,hätte Anspruch auf Elternteilzeit.
    Ok,soll ich mich dann mit der Arbeiterkammer in Verbindung setzen, oder wie geh ich da jetzt vor?
  • Chiefeve1985 schrieb: »
    @mydreamcametrue ja,hätte Anspruch auf Elternteilzeit.
    Ok,soll ich mich dann mit der Arbeiterkammer in Verbindung setzen, oder wie geh ich da jetzt vor?

    Na ich würde nix unterschreiben und Nachverhandeln. Sie müssen dir eine gleichwertige Stelle geben. Sonst kannst du dir überlegen bei welcher Abfindung du zustimmen würdest. Zustimmen musst du gar nicht.
  • @Chiefeve1985 würde auf jeden Fall mit der AK einen Termin machen und dich beraten lassen zu deinen Rechten.
  • Nix unterschreiben und ab zur AK
  • Ich würd auch bei der AK nachfragen. Heutzutage gibt es ( bzw sollte es ) auch sowas wie Expertenkarrieren. So gesehen, kann man Dir vom Tätigkeitsfeld meiner Meinung nach, Expertenthemen als Alternative zur Führung anbieten. Kommt natürlich auf den Job an.
    Ich hatte auch eine Führungsposition, hab die zurück gelegt, da sehr umfangreich vom Stundenausmaß. 😅 Hätt mir nic gebracht und dem Team auch nicht... Als ich zurück gekommen bin, hab ich als Allrounder bei vielen Themen unterstützt..auch bei spezifischen, sehr vertraulichen. Meine Zulage wurde mir nicht gestrichen. Die war aber meines Erachtens nicht rein für die Führung, sondern besondere Fähigkeiten/Wissen, die ich aus vorigen Jobs/Positionen mitgebracht habe.
    Muss sagen, mein Arbeitgeber ist bei solchen Sachen mehr als fair. Gott sei Dank!

    Wünsch dir alles Gute!!
    KFP
  • @Jultschi Danke ☺️
    Ich krieg die Woche noch Bescheid von der Firma - ich seh es einfach nicht ein, weil meine Arbeit nach wie vor qualifiziert ist und ich Anspruch auf gleichwertige Tätigkeiten habe - und somit auch aufs gleiche Gehalt (aliquot).
    Thema ist auch dass ich jetzt erst mal 3 Monate Alturlaub abbaue und der muss meiner Meinung nach sowieso nach alten Konditionen bezahlt werden.
    Ich hoffe es geht alles positiv aus - hab schon Bauchweh vorm nächsten Gespräch.

    Ich wollte eigentlich Bildungskarenz und sie wollten mich unbedingt schnell retour. Mein Nachfolger kommt mit meinen Aufgaben nicht zurecht und sie brauchen unbedingt wem für die anspruchsvollen Aufgaben. Wenn ich nicht so schnell zurückkommen würde, müssten sie wem neuen einstellen.
    Und ich seh dann einfach nicht ein warum mein Gehalt so stark gekürzt wird.
    Laut Arbeiterkammer hab ich gute Karten dass die gleichen Konditionen wie vor der Karenz gelten müssen. Hab da aber noch ein „live“ Gespräch.
  • @kea wenn es aber keine gleichwertige gibt, hat man Pech. Man kann sogar auf Grund einer Umstrukturierung innerhalb der Firma gekündigt werden.
  • @Pusteblume82 in größeren Firmen wird das wohl sehr schwer zu argumentieren sein
  • @Chiefeve1985 man kann doch nicht während der Karenz gekündigt werden. Er danach bzw nach dem einmonatigen? Kündigungsschutz. Solange es die Firma gibt. Würd da mal zur AK gehen.
  • Zulagen können jederzeit gestrichen bzw weggenommen werden. Zählen auch nicht zur Pensionshöhe bei weil es eben nur Zulagen sind.
  • @kea ja klar. Die Firmengröße spielt auf alle Fälle eine Rolle. Bei kleineren Firmen hat man generell meist schlechtere Karten. Aber auch bei größeren hast manchmal Pech. Entweder man spielt mit od geht. Eine Bekannte hatte nen super Vertrag, war über 10 Jahre bei der Firma und dann kamen sie und meinten sie müsse eine neuen "schlechteren" Vertrag unterschreiben sonst muss sie gehen. Ist ne riesen Firma. Sie hat dann den neuen Vertrag angenommen, da sie sich sonst sehr wohlfühlt dort.
  • @Pusteblume82 eine einvernehmliche Kündigung geht soweit ich weiß auch im Kündigungsschutz. Ich glaub es muss nur schriftlich sein.

  • Anscheinend muss man auch wenn man nicht die gleiche Stelle kriegt, das gleiche Gehalt kriegen.
    Und Leistungszulagen dachte ich zählen schon zur Pension?
  • Meine Zulage ist ja auch voll LSt und SV pflichtig.
  • Ich zahl davon auch LSt und alles aber bei uns (SVS Angestellten) zählen sie trotzdem nicht zur Berechnung der Pensionshöhe dazu und können jederzeit entzogen werden. Vielleicht gibts bei den Zulagen Unterschiede, das weiß ich leider nicht
    KeinNutzername
  • KFP schrieb: »
    Anscheinend muss man auch wenn man nicht die gleiche Stelle kriegt, das gleiche Gehalt kriegen.
    Und Leistungszulagen dachte ich zählen schon zur Pension?

    Das gleiche Gehalt schon,aber wenn eine Zulage leistungsbezogen ist und man diese Leistung nicht bringen kann (z.b.aufgrund zu geringer Stunden),können sie dir die Zulage streichen. Dein Grundgehalt dürfen sie nicht verringern. Also wenn du jetzt z.b.in den Einkauf (brutto 2000) versetzt wirst und vorher Assistentin der Geschäftsleitung warst (brutto 2500),dann dürfen sie dein Gehalt nicht kürzen.
    Hast du deinen Chef schon darauf angesprochen? Was sagen die dazu?
  • Sie müssen noch nachdenken und melden sich bei mir. Hab aber auch einen Termin bei der AK gemacht.
  • Trawie schrieb: »
    Kann man das mit einem All in Vertrag vergleichen? Da hat man ja auch ein Grundgehalt und eine Überstunden- bzw Mehrstundenpauschale. Es gab jetzt ein OGH Urteil (Elternteilzeit wo man ja nicht verpflichtet werden kann Überstunden zu leisten), dass man nur das Grundgehalt ohne der Pauschale bekommt, wenn es ersichtlich ist wie viele Überstunden bei dem Gehalt abgegolten waren.
    Da ja bei dir eine Zulage für die Führung(vergleichbar mit der Pauschale beim All In???) eindeutig erkennbar ist, könnte ich mir vorstellen, dass das auch gekürzt wird, wenn du keine Führungspositionen mehr hast.
    Aber am besten einmal bei der AK oder beim Betriebsrat nachfragen.

    Kennt sich da wer aus - werde auch noch AK fragen - ich habe vertraglich All-In. Damit ist vertraglich Alles an Mehrstunden/Üstd. abgedeckt. Keine Info in welcher Höhe/ Ausmaß. In der Lohnabrechnung wird es getrennt ausgewiesen (was steuerlich erlaubt ist). Im Februar wo ich Volllzeit Urlaub abgebaut habe, war es nicht extra ausgewiesen.

    Für ETZ wird das Gehalt jetzt um diese Pauschale gekürzt…?
  • TrawieTrawie

    242

    bearbeitet 7. 03. 2023, 19:46
    @krümel05 Wenn nicht ersichtlich ist wieviele Überstunden beim Gehalt abgegolten sind, würde ich bei der AK nachfragen. Falls es ersichtlich ist, hat mir die AK gesagt, bekommt man nur das Grundgehalt in der Elternteilzeit. Aber ich hab dreimal bei der AK angerufen und hab unterschiedliche Antworten bekommen...
    Google mal das OGH Urteil- vl hilft dir das weiter.
    Bei uns hat jeder 2021(?) einen neuen Vertrag bekommen wo dad Grundgehalt, Mehrstunden usw genau aufgelistet ist.

  • Yeah - hatte heute ein Gespräch mit meinem Chef - Zulage bleibt aufrecht - wird halt aliquot auf die neuen Stunden gerechnet 🥳🥳
    winniemydreamcametrueBetti123T0850Verena91
  • Ich hatte auch all in, da wurde nix raus gerechnet weil es ja keine dezidierte Überstunden Pauschale gibt sondern eben ein komplettes Gehalt.
    Wenn ich in ETZ aber Überstunden mache werden die nicht ausbezahlt.
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