Unterhalt bei 50/50 Betreuung

Hallo,

keine Ahnung ob sich hier jemand auskennt, aber google spuckt einfach Null Informationen dazu aus.

Die Mutter hat uns bereits seit längerem verlassen und es war ihr nicht möglich sich um unsere Tochter zu kümmern. Bzw. nur sporadisch. Jetzt findet sie langsam wieder auf die Beine und möchte sich im kommenden Jahr um eine geeignete Wohnung kümmern und sich künftig auch zu 50% um unsere Tochter kümmern.

Folgende Fragen tauchen nun auf:

- wo ist unsere Tochter dann als Wohnsitz gemeldet, kann man 2 Haupt-Wohnsitze anmelden?
- wer bekommt dann die Familienbeihilfe (kann man die aufteilen?)
- wieviel Unterhalt muss ich dann bezahlen? Den Großteil der Kosten werde ich ja trotzdem weiterhin leisten, aber dann kann ich nicht auch noch die vollen Alimente bezahlen.

Ich weiss, sowas kann man übers Bezirksgericht klären, aber bislang konnten wir darauf verzichten, und wenn es nicht nötig ist, wolle wir darauf verzichten. Deshalb, hat jemand Erfahrung mit sowas? oder kennt eine unabhängige Beratungsstelle?

Danke und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Kommentare

  • Hallo, soweit ich weiß ist es so, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz hat. Ich glaube die Familienbeihilfte kann nur einer Beziehen - wird ja aber bei Alimenten und Co. mit angerechnet. Man kann auch außergerichtlich sich einigen, dass es aufgeteilt wird 50:50.
    Wie das genau ist, komtm dann auch ein bisschen auf das SorgerechtsDing an - einer allein, geteilt etc.

    Alimente - so weit ich weiß, sind grundsätzlich nicht zu zahlen, sofern die Eltern ungefähr ein gleiches Einkommen haben. Sollte einer deutlich mehr verdienen, als der andere, muss derjenige dem Geringverdiener Alimente zahlen, damit "Das Kind an beiden Wohnorten den selben Lebensstandard hat".

    ABER - Außergerichtlich kann man alles vereinbaren, was man möchte!
    Keiner Zahl Alimente und man teilt sich die Kosten für Kinderdinge (Klassenfahrt, Schule, Kleidung und Co.) 50:50 oder einer verdient mehr und man teilt es sich 70:30.
    man teilt es sich 50:50 und einer zahlt alimente... also es gibt wirklich viele Möglichkeiten, außerhalb vom Gericht, da muss man sich an keine gesetzlichen Vorgaben halten!
  • Alimente u. Unterhalt sind zwei verschiedene Sachen.

    Alimente sind fürs Kind. Bei einer 50:50 Aufteilung sind keine Alimente zu zahlen.

    Unterhalt ist für den Ex Partner. Wie/Wann etc. der zu leisten ist weiß ich nicht genau.

    Hauptwohnsitz gibt's nur 1x. FBH geht auch an einen meines Wissens. Könnte man ja aber dann intern teilen.

    Ich würde bei deiner zuständigen BH/Magistrat anrufen. Die, die das berechnen können dir sicher alle offenen Fragen beantworten!
    Antonia_Lea
  • danke für die Beiträge.
    Ja, in dem Fall sind es Alimente für die Tochter.

    Also Fam. Beihilfe kriegt in diesem Fall die Mama, weil die Tochter muss dort gemeldet sein. Sonst kriegt sie weder die Wohnung, noch die Wohnbeihilfe.

    Alimente wird sie so oder so benötigen, damit sie gut über die Runden kommen, von meiner Logik her, aber halt nur die halben Alimente. Dazu den halben Kinderbonus. So haben wir das jedenfalls kalkuliert und dann geht sich das alles wunderbar aus.
  • Klingt doch super @Papa2016, wenn ihr da schon einen Plan habt.

    Würde empfehlen (je nach Sorgerechts status - kenne mich nicht in allen Fällen aus) das einfach schriftlich zwischen euch festzuhalten und dann beim Jugendamt zu hinterlegen, so dass hier kein automatisches Tätigwerden aktiv ist.
    Will keinen Teufel an die Wand malen aber würde mich als Papa da auch einmal anwaltlich beraten lassen was passieren kann, wenn die Mutter die Vereinbarung bricht, da du ihr ja quasi alles überträgst (wenn sie zum JA geht und sagt sie möchte volle alimente und keine 50:50 mehr) habe leider im Bekanntenkreis mit sehen müssen wie das JA da leider oft noch immer auf der Seite der Mutter ist, von Haus aus.
  • Definitiv JA auch wenn ihr euch privat einigt. Lass alles festhalten, da die Mama bei uns mehr Rechte hat, wobei ich nicht weiß wie das in eurem Fall wäre, da du dich gekümmert hast bis jetzt.

    Viel Glück.
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