Bildungskarenz nach 2. Karenz?

Hallo an alle,

gibt es jemanden unter euch, der nach der 2. Karenz noch Bildungskarenz in Anspruch genommen hat und mir dazu ein paar Fragen beantworten kann?

Ich war mit meinem 1. Kind 2 Jahre in Karenz (davon habe ich 1 Jahr das einkommensabhängige Kindergeld bezogen) und stehe nun vor meiner nächsten Karenz (direkt im Anschluss an die 1. Karenz / somit Bezug Pauschalsystem).

Nun zu meinen Fragen hierzu: ist es möglich nach 2 Karenzpausen in Bildungskarenz zu gehen? Falls ja, wie errechnet sich hierbei der Anspruch?

Danke vorab und viele Grüße
Sabine

Kommentare

  • Am besten die Arbeiterkammer anrufen, die haben mich schon mehrmals bestens beraten können und mir sehr geholfen einen Überblick zu behalten
    Sabine1230
  • @Sabine1230 hast du dich beraten lassen? Was kam raus?
    Bin in einer ähnlichen Situation und das ams möchte mich noch nicht beraten.
  • Meine Cousine hat das gemacht. Sie hatte bis zum 2. Geburtstag die pauschale Variante und ging dann in Bildungskarenz. War überhaupt kein Problem bei ihr, Arbeitgeber hat zugestimmt. Sie ist dann zum 3. Geburtstag wieder arbeiten gegangen.
  • @patchworkfamily hatte sie in der 1. Karenz ds eakbg?
    So wie ich es verstanden hab muss man 6 Monate vor der Karenz vollversichert gewesen sein und wenn man aber eakbg in Anspruch genommen hat ist man ja im 2. Karenzjahr nur mitversichert

  • Kommt drauf an, wann man wieder (halbwegs) normal arbeitet. Wenn man die 6 Monate vor der Karenz für Kind 2 wieder voll kriegt, sollte das ja ohne Probleme möglich sein?
  • @weisröckchen das ist sich bei mir eben nicht ausgegangen. Zwischen karenz 1 Ende und Beginn Mutterschutz 2 lagen 1 1/2 Monate in denen ich gearbeitet habe.
  • @Hasi19 ich hatte 1kind eakgb ubd dann direkt ohne arbeit nahtlos in die zweite karenz.. mit pauschalem.. ich bezieh grad ALG und das ams meintw b der Beratung.. wer anspruch auf ALG hat, hat bei bestehendem Dienstverhältnis Anspruch auf Weiterbildingsgeld also Bildungskarenz..muss dann nur der Arbeitgeber zustimmen
  • @Hasi19 nein aber dein erster Bezug von Kind 1 ist hier ja nicht relevant.
    Du musst um in Bildungskarenz gehen zu können länger als 6 Monate in deiner Firma gearbeitet haben und eben noch in einem aufrechten Dienstverhältnis sein. Und zwischen Bezug vom KBG und Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) darf kein Tag dazwischen sein, sprich es muss nahtlos übergehen der Bezug.
    Sabine1230
  • Hallo, nach Rücksprache mit dem AMS und der AK habe ich es nun so verstanden, dass man in dem Fall (nach 1 Jahr einkommensabhängigem Kindergeld und direktem Übergang in die 2. Karenz mit Pauschalsystem ohne dazwischen gearbeitet zu haben) Anspruch auf Bildungskarenz hat. Voraussetzung: man muss nach wie vor beim Dienstgeber angestellt sein und der Dienstgeber muss der Bildungskarenz zustimmen.

    Über die Höhe der Berechnung konnte mir niemand Auskunft geben, das wird erst bei der offiziellen Antragsstellung geprüft und berechnet.

    Alle Angaben natürlich ohne Gewähr - auf alle Fälle ist es echt nicht einfach alle Informationen zu bekommen. Wie es tatsächlich ist, kann ich euch im August 2023 mitteilen ;)

    Viele Grüße Sabine
    weißröckchen
  • Danke.
    Ich werd nach Weihnachten mal bei der ak anfragen. Möchte das geklärt haben... aufs ams warten kann ich nicht 😒
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