Kinderbetreuungsgeld und geringfügiges Dienstverhältnis

Hallo,
Ich bin seit 15.09.22 in Karenz und habe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewählt. Nebenbei bin ich auch noch geringfügig beschäftigt.
Meine Frage ist jetzt, muss ich das irgendwo melden, das ich nebenbei geringfügig beschäftigt bin? Ich hab nämlich bei der Beantragung vom Kinderbetreuungsgeld irgendwas gelesen, dass man Nebenbeschäftigungen melden muss. Jetzt bin ich ein wenig verunsichert. Kann mir da wer weiterhelfen? Danke Lg Uli

Kommentare

  • Das muss ohnehin der Arbeitgeber melden, so war es jedenfalls bei mir. Ich selbst hab nichts gemacht bzw. gemeldet.
    uli_1992
  • Danke 😊lg
  • Der Arbeitgeber meldet das dem Finanzamt :) du musst nur dann am Jahresende deine Steuern selber abführen bzw dann beim Lohnsteuerausgleich :)
  • Biancaa_ schrieb: »
    Der Arbeitgeber meldet das dem Finanzamt :) du musst nur dann am Jahresende deine Steuern selber abführen bzw dann beim Lohnsteuerausgleich :)

    Geringfügig ist Steuerbefreit.
    Ich habe nichts angeben oder verrechnen müssen.

    Oceanholic
  • @Applepie

    Aber beim Lohnsteuerausgleich kanns zu einer Nachzahlung kommen. Mir habens am FA gesagt ich soll monatlich einen Teil auf die Seite geben, damits mich dann nicht so schreckt.
  • @Biancaa_ Da gibt’s auch irgendwo von der Arbeiterkammer online einen Rechner wieviel man nachzahlt usw. - hat meinem Freund mal gut geholfen
  • Biancaa_ schrieb: »
    @Applepie

    Aber beim Lohnsteuerausgleich kanns zu einer Nachzahlung kommen. Mir habens am FA gesagt ich soll monatlich einen Teil auf die Seite geben, damits mich dann nicht so schreckt.


    Ja wenn es 16200€ übersteigt, meinte mein Steuerberater.
  • [img]https://www.babyforum.at/uploads/editor/yz/emf49i0d4mzq.png[/img Kinderbetreuungsgeld wird nicht bei den Grenzen angerechnet.[/img]
  • Du darfst die Zuverdienstgrenze nicht übersteigen beim Einkommensabhängigen Modell, sonst hast du Rückzahlungen. Die liegt bei 7300 Euro im Jahr. Würd da mit der AK Rücksprache halten, damit dann auch alles passt.
  • @Applepie die Höhe gilt beim normalen Kinderbetreuungskonto, beim Einkommensabhängigen sind es 7300 Euro.
  • Für 2022 sind es 7600 beim eaKbg aber da muss man aufpassen weil nicht alle Monate zum Kalenderjahr zählen (sprach zumindest der Jurist so)! Ich habs mir vom Juristen bei der AK durchrechnen lassen. Die sind super bemüht und er hat mich zwei Stunden später mit einer genauen Berechnung zurückgerufen. Und das obwohl ich als Lehrerin genau genommen garnicht bei der AK bin😅
  • Linna schrieb: »
    @Applepie die Höhe gilt beim normalen Kinderbetreuungskonto, beim Einkommensabhängigen sind es 7300 Euro.

    Das weiß ich. Das habe ich selbst auch. 16.000€ sind allgemein, bisschen ungenau ausgedrückt.

  • Weiß jemand, ob man die 7.800,- für 2023 auch dazuverdienen darf, wenn man bereits das höchste KBG bekommt?

    Vermutlich schon... Aber ich bin mir unsicher. Hab heute früh mit dem online Rechnern vom KBG und Zuverdienst herumgerechnet und bin irgendwie auf keinen grünen Zweig gekommen.

    Da gibt's irgendwo eine Regelung
    "... Betrag wird um 30% erhöht und darf die Zuverdienst Grenze nicht überschreiten...".
    Blicke da nicht durch.

    Kennt sich da jemand aus von euch?
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