Individuelle Zuverdienstgrenze deutlich überschreiten

bearbeitet 3. 08. 2022, 16:56 in Karenz & Rechtliches
Hallo, ich brauch auch mal Hilfe.
Ich bekomme aktuell noch (bis Ende des Jahres) das pauschale Kinderbetreuungsgeld.
Ich bin selbständig und es läuft heuer sehr sehr gut, sehr viel besser als erwartet. Ich bin jetzt schon deutlich über der Zuverdienstgrenze (weiß gar nicht ob das vor oder nach Einkommenssteuer gerechnet wird - muss ja bei Selbständigen immer alles mega kompliziert sein).
Jetzt findet man überall nur die Info, dass man den Betrag den man überschreitet zurückzahlen muss. Weiß vielleicht jemand was ist, wenn dieser Betrag aber deutlich höher ist als das was man überhaupt an KBG in dem Jahr bezogen hat? Muss man dann trotzdem mehr zurückzahlen oder nur das bezogene KBG?

Wär ja schön zu sagen wenn es so gut läuft hat man das Geld eh. Hab aber alles in mein Studio investiert und das was gespart wurde und noch gespart wird geht alles für die UST drauf (war bis jetzt noch Kleingewerbe und komm da auch über die Grenzen).

Hab jetzt echt ein wenig Bammel... aber wenn man z.B. nur 6500 KBG im Kalenderjahr bezogen hat wird man doch nicht müssen 10.000 Euro oder mehr zurückzahlen :s
Vlt kennt sich da ja jemand aus...

Kommentare

  • Ich verstehe nicht ganz… wenn du alles wieder investiert hast und der rest für die finanz ist, bleibt ja nicht mehr viel übrig, was versteuert werden könnte. Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden 🤯
  • Gewinn ist ja trotzdem noch da, wurde für Kredite verwendet die ich im Vorfeld (privat) für die Firma aufgenommen habe.
    wenn ich jetzt z.B. am 22.000 Gewinn habe (da ist ja dann noch keine einkommenssteuer gezahlt) und meine grenze 18.000 ist müsste ich 4000,- euro strafe zahlen.
    Aber ich frag mich wenn der Gewinn noch höher ist ob ich dann mehr RÜckzahlung machen muss obwohl ich z.B: nur 6500 KBG bezogen habe.
  • bearbeitet 31. 07. 2022, 19:57
    Frag vielleicht besser bei der AK nach oder Steuerberater?

    Laut ak
    Verzicht: Auf einzelne Anspruchsmonate des Kinderbetreuungsgeldes kann verzichtet werden, wenn z.B. die Überschreitung der Zuverdienstgrenze ab­seh­bar ist. Der Verzicht muss im Vorhinein zu Beginn des Kalendermonats be­kannt gegeben werden. Im Fall des Verzichtes zählt das Einkommen des Ver­zicht­monats nicht zur Zuverdienstgrenze. Der Verzicht kann widerrufen werden. Der Widerruf ist nur für ganze Kalendermonate und max. für sechs Monate rückwirkend möglich.

    Du könntest ja in besonders starken Monaten einfach verzichten
  • Ich würde auch einen Steuerberater fragen. Meiner Ansicht nach finden sich da schon Wege, damit man nichts zurückzahlen muss. Aber keinesfalls muss man mehr zurückzahlen, als man bezogen hat
    mamabär19
  • Du musst von dem Geld das dir tatsächlich bleibt die Steuern zurück zahlen. Ich bin zB in unbezahlter Karenz, weil ich neben meinem Job auch noch selbständig bin u der Gewinn so viel isr, dass es so viel zum Zurückzahlen wäre 😅
    mamabär19
  • Ja ich weiß dass ich da noch Steuern zahlen muss. Aber zählt für dir Zuverdienstgrenze das Einkommen vor oder nach steuern??
  • puderrosa schrieb: »
    Ich würde auch einen Steuerberater fragen. Meiner Ansicht nach finden sich da schon Wege, damit man nichts zurückzahlen muss. Aber keinesfalls muss man mehr zurückzahlen, als man bezogen hat

    Dann wär ich schon mal beruhigt auch wenn das schon nicht wenig ist
  • Einkommen ist nach steuern
  • Der Gewinn wird nach Abzug der Steuer berechnet.
    Was übrigbleibt wenm du alles versteuert hast ist dein tatsächlicher Gewinn- Dein Lohn.
    Alles was du zuviel verdient hast musst du zurückzahlen. Bsp Einkommensgrenze 6000 pro Jahr du hast aber 10.000 dann wird von der Differenz, den 4000 euro das aliquote Kinderbetreuungsgeld zurück verlangt.
    Sprich was du monatlich zuviel bekommen hast. Nicht das ganze.

    Die Wirtschaftskammer-Rechtsabteilung kann dir das genau erklären.
    Hilfe gibts auch bei der Svs- wenn du dort versichert bist. Die rechnen genau aus was du rückzahlen musst. Ich würde das einfach gleich melden.
  • Ich danke euch.
    Ja bin bei der SVS - ich mag das eigentlich persönlich lieber wie telefonisch, die nächste Servicestelle ist aber fast 3 h entfernt :|
    Aber dann werd ich nächste woche mal anrufen.

    Aber ich hoffe mal nicht dass man mehr KBG zurückzahlen muss als wie man überhaupt bekommen hat.

    Find es trotzdem so oder so doof. man reißt sich wortwörtlich den Popo auf und verzichtet auf Freizeit und co um sich was aufzubauen und die Kinder zu versorgen und dann wird man "bestraft" wenn es gut läuft
  • Wieso solltest du mehr zurückzahlen als du bekommen hast?
  • @mamabär19 willkommen in der Selbstständigkeit. = Selbst und ständig 🙃 ist leider so.

    Dafür braucht man keinem den A nachtragen, sprich dem Chef, kann sich seine Arbeitszeit je nach selbst ausgesuchtem Gewerbe mehr oder minder einteilen, kann einfach Urlaub machen wenn alles mal läuft usw.....

    Hat alles vor und Nachteile
  • schnoggele schrieb: »
    Wieso solltest du mehr zurückzahlen als du bekommen hast?

    ja ich hoffe es eben nicht - aber man findet dazu eben gar nichts deshalb macht mir das ein wenig Bammel
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