Kindergarten und Volksschule nur im Wohnort?
Liebe Community, ich würde gerne wissen, ob die Kinder immer in dem Ort in den Kiga und die VS gehen müssen, wo sie gemeldet sind?
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Kommentare
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Es bekommen aber überall die Kinder der eigenen Gemeinde den Vorzug. Wenn allerdings noch Plätze frei sind, können die auch andere Kinder bekommen. Kann aber sein, dass der Beitrag höher ist (weil die fremde Gemeinde nicht dazu zahlt).
Für Schulen gibt es die Schulsprengel. Möchtest du dein Kind in einem anderen Sprengel in die Schule geben, braucht es dafür einen triftigen Grund (zb Schwerpunkt in der Schule) und muss beantragt werden.
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für die VS braucht man die Zustimmung beider Direktoren
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Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde oder in einer Gemeinde des Gemeindeverbandes haben.
Die Aufnahme in jeder anderen Gemeinde liegt in der Entscheidung der betreffenden Gemeinde und der Kindergartenleitung und kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze erfolgen. In diesem Fall kann der Kindergartenerhalter von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder der Hauptwohnsitzgemeinde einen Kindergartenbeitrag verlangen.
Quelle: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Elternfragen_zum_Thema_Kindergarten.html
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Bzgl. Schule: Zu deiner Gemeinde gehört eine VS (nicht zwangsweise im gleichen Ort). Deinem Kind steht dort ein Schulplatz zu. Dieser wird von der Gemeinde bezahlt. Willst du eine andere nicht private VS, musst du dafür einen Antrag bei der Gemeinde einreichen, denn deine Heimatgemeinde muss dieses Geld dann an die Wunschgemeinde weitergeben. So war es zumindest bei der Tochter meiner Freundin vor ein paar Jahren. Lg
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