Anspruch auf Arbeitslosengeld?

OÖ2019OÖ2019

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bearbeitet 5. 03. 2021, 19:15 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

ich bezog ab 06. Juni 2017 für ein Jahr einkommensgesteuerte Karenz. Mit meinem Arbeitgeber habe ich jedoch eine Karenzzeit bis 01. Oktober 2020 vereinbart. Nun habe ich am 01. Oktober wieder angefangen zu arbeiten für 30 Stunden. Ich möchte jedoch kündigen und würde gerne wissen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe? Ich habe von Juni 2018-September 2020 geringfügig gearbeitet, aber das zählt ja wohl nicht...

Kann mir jemand helfen?

Kommentare

  • Ich kenne natürlich deine Absichten und Gründe nicht, würde aber gut überlegen ob es aktuell so sinnvoll wäre einen Job freiwillig aufzugeben. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit momentan wird es da schwerer einen neuen Job zu finden, ansonsten kann ich dir nur raten dich bei der Arbeiterkammer zu informieren welche Ansprüche du hast :)
  • Grundsätzlich müssen Sie in den letzten 2 Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben.

    Wahrscheinlich hast du während der karenz nicht arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, oder? Dann schauts leider schlecht aus...

    Aber hier findest du sämtliche Informationen:
    https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld

    Du müsstest bis Oktober 2021 arbeiten oder noch besser, erst einen neuen Job suchen und kündigen, sobald du eine fixe Zusage hast.
  • Das ist aber generell seit der Schule muss eine mindest Arbeitszeit vorhanden sein. Dann reichen 6 Monate seit der Karenz.

    Nur wenn man selbst kündigt gibt's die ersten Wochen kein arbeitslosen Geld. Wenn dann solltest du schauen das es einvernehmlich aufgelöst wird.
  • Ich kann einfach nicht mehr! Ich habe eine Führungsposition, arbeite mind. 4 Abende Abends (dir mir keiner zahlt) um nur ihrgendwie zusammen zu kommen. Weiß nicht, was ich als erstens machen soll und bin nach der Arbeit ständig mit den Gedanken noch dort. Ich will das für mich und mein kind nicht mehr.

    Mein Herz sagt, ich sollte gleich gehen, mein Kopf natürlich nicht...der Verstand wird wohl siegen und ich suche erstmal...
  • @OÖ2019 ich hab im Dez einvernehmlich gelöst mit 31.1 und mich in der Zeit gekümmert um was neues & mache nun ne Umschulung.
    Vl. kannst du ja für dich so eine Lösung finden.
    Einvernehmlich lösen in einem für dich absehbarem Zeitraum und schaust dich nach was anderem um.
    So weißt du es hat dann und dort ein Ende aber auch noch Zeit zu suchen.
  • @OÖ2019 Wäre Bildungskarenz eine Option oder neuer Job? Mein Mann hat im Lockdown seine neue Arbeitsstelle gefunden.

    Also auch das gibts.
  • minx schrieb: »
    @OÖ2019 Wäre Bildungskarenz eine Option oder neuer Job? Mein Mann hat im Lockdown seine neue Arbeitsstelle gefunden.

    Also auch das gibts.

    Also Bildungskarenz kommt nicht in Frage denk ich, weil ich ja erst seit einem halben Jahr wieder arbeite, oder doch? Ich würde e grad bei der Matura stecken, dass wär natürlich toll...

    Neuer Job ist natürlich auch der Plan, aber ich wollte eben wissen, ob ich Anspruch darauf hätte, wenn ich nicht gleich was finde bzw. wenn ich es eben überhaupt nicht mehr aushalte bis ich was neues hab.
  • OÖ2019 schrieb: »
    Hallo,

    ich bezog ab 06. Juni 2017 für ein Jahr einkommensgesteuerte Karenz. Mit meinem Arbeitgeber habe ich jedoch eine Karenzzeit bis 01. Oktober 2020 vereinbart. Nun habe ich am 01. Oktober wieder angefangen zu arbeiten für 30 Stunden. Ich möchte jedoch kündigen und würde gerne wissen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe? Ich habe von Juni 2018-September 2020 geringfügig gearbeitet, aber das zählt ja wohl nicht...

    Kann mir jemand helfen?

    Zuerst, wenn du selbst kündigt, bist du erst mal für ein paar Wochen gesperrt, ich glaub 4 sinds, da zahlt das ams nicht. Müsste mindestens eine einvernehmliche lösung oder eine Kündigung deines AG sein (keine fristlose, da bist auch gesperrt).

    Wenn du von 2018-2020 offiziell in karenz warst, zieht das ams im Normalfall zur Arbeitszeit von 2020 bis jz die restliche Zeit von vor der karenz für die Berechnung heran. Wäre bei mir jetzt der Fall gewesen, sie hätten von 2018 das Jahr zur Berechnung herangezogen.

    Je nach deinem Alter und karenzzeiten kanns sein, dass du nur ein halbes Jahr Arbeit vorweisen musst um bezugsberechtigt zu sein.

    Am besten wärs wirklich wenn du am Montag anrufst und dich beraten lässt. Es gibt da nicht nur die Standardzeit, die man haben muss, sondern eben auch so "Ausnahmen bzw Sonderregelungen".
  • @OÖ2019 Bildungskarenz kann man grundsätzlich ab 6 Monaten wo du arbeitest machen, allerdings muss der Arbeitgeber zustimmen und der Kurs / Weiterbildung vom AMS zugelassen werden. Wenn du ein Kind hast müssten das insgesamt 16 Wochenstunden sein - so wie es schon empfohlen wurde würde ich mir einen Beratungstermik vereinbaren damit sie dir aufzeigen welche Optionen du hast 😄
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