Mutterschaftsbestätigung von der ÖGK erhalten. Was ist das?

BirneBirne

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bearbeitet 11. 12. 2020, 11:48 in Karenz & Rechtliches
Ich habe gerade einen Brief von der ÖGK erhalten. Darin steht meine Mutterschaft wird bis 30.1. bestätigt. Was meinen die damit? Ich dachte erst das wäre der Mutterschutz aber es steht Mutterschaft und bis 30.1. wären es ab der Geburt 9,5 Wochen, obwohl ich nach dem Kaiserschnitt ja 12 Wochen Mutterschutz habe. Kennt sich da jemand aus? Im Brief ist leider nur dieser eine Satz und sonst keine Erklärung enthalten.

Kommentare

  • @Birne bei mir stand das anders nach dem nicht geplanten Ks. Ich würde echt mal anrufen und nachfragen was genau die meinen?
  • @birne hat die ÖGK von dir das Schwangerenjournal mit der Bestätigung vom Kaiserschnitt bekommen?

    Bei mir steht es auch so, aber Datum mit 12 Wochen danach ist korrekt... Es steht ja der von bis Zeitraum vom kompletten Mutterschutz angeführt....
  • Hallo @Birne!

    Ich habe gerade deinen Post gelesen - mein FA hat sich für einen vorzeitigen Mutterschutz ausgesprochen und dieser wurde auch schon an die ÖGK geschickt. Habe jetzt am FR auch ein Schreiben der ÖGK erhalten mit dem Einzeiler wir bestätigen Ihre Mutterschaft ab Datum. Kein bis usw..
    leider hab ich am Freitag niemanden mehr bei der ÖGK erreicht. Weißt du zufällig schon, ob das sozusagen die "Karenzbestätigung" ist??
  • @vanberen Es ist zwar nicht an mich gerichtet, aber die Krankenkasse wird dir niemals eine Karenzbestätigung geben. (Außer sie ist dein Arbeitgeber 😁)
  • @winnie
    Ich war bei meinem ersten Kind vor 3 Jahren auch im vorzeitigen Mutterschutz, aber damals hab ich NIE eine Bestätigung zur Mutterschaft erhalten. Jedoch hab ich von der GKK damals ein Schreiben bekommen mit der Bestätigung der vorzeitigen Muschu und ein weiteres Schreiben mit der Höhe des Geldes im Muschu.
  • Mich würde nur interessieren, ob von Seiten der ÖGK dieser vorzeitige Muschu in Ordnung geht.... ob dieses Schreiben somit das OK ist - könnte ja auch sein, dass der vorzeitige Muschu nicht bewilligt wird und man zum Amtsarzt muss...
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