Karenzmodell 12+2 (inkl. Überlappung) und ea KBG

Hallo!

Ich hätte eine Frage zum Modell 12+2, wobei sich ein Monat Karenz überschneiden soll, also Vater und Mutter gleichzeitig daheim.
Stimmt es, dass es egal ist welcher Monat sich überschneidet?
Also ich könnte bis zum 12. Lebensmonat daheim sein, 13. LM gleichzeitig und 14. LM nur mehr mein Mann bzw. ich bis zum 11. LM, 12. LM gemeinsam und 13. LM mein Mann alleine?

Ich habe gehört, dass ich dann im zweiten Monat, wo mein Mann daheim sein wird, arbeiten gehen muss. Ich hoffe, dass ich in dem Fall unbezahlten UB bekomme. Wisst ihr wieso das so ist? Ich möchte nämlich bis zum 2. GT (bzw. in dem Fall bis zum 23. LM) daheim bleiben und versteh nicht ganz, wieso ich nicht gleich durchgehend daheim bleiben kann.

Eine Frage noch zum zweiten Karenzjahr, wo ich kein ea KBG mehr bekomme: Bildungskarenz kommt für mich leider nicht in Frage, da ich den Kündigungsschutz nicht aufgeben möchte (ist mir wegen Corona und interner Umstrukturierungen zu unsicher). Gibt es für das zweite Jahr sonst irgendwelche Förderungen bzw. Unterstützung?

Sorry für die vielen Fragen... ich hoffe, ich konnte sie einigermaßen verständlich formulieren! 🙈

Danke schon einmal! 🙏

Kommentare

  • Hallo Sarah!
    Sarah_PJ schrieb: »
    Also ich könnte bis zum 12. Lebensmonat daheim sein, 13. LM gleichzeitig und 14. LM nur mehr mein Mann

    Nein, das geht nicht. Das wäre ja 13 plus 2.
    Sarah_PJ schrieb: »
    Bzw ich bis zum 11. LM, 12. LM gemeinsam und 13. LM mein Mann alleine?
    Das geht.
    Sarah_PJ schrieb: »

    Ich habe gehört, dass ich dann im zweiten Monat, wo mein Mann daheim sein wird, arbeiten gehen muss. Ich hoffe, dass ich in dem Fall unbezahlten UB bekomme. Wisst ihr wieso das so ist? Ich möchte nämlich bis zum 2. GT (bzw. in dem Fall bis zum 23. LM) daheim bleiben und versteh nicht ganz, wieso ich nicht gleich durchgehend daheim bleiben kann.

    Du hast keinen Anspruch auf karenz, während dein Mann in karenz ist. Also dein AG kann verlangen, dass du arbeitest während dein Mann daheim ist oder der AG deines Mannes kann eine Bestätigung von deinem AG, dass du arbeitest während er in karenz ist verlangen. Ausnahme ist eben dieser eine Monat Überschneidung. Du kannst aber Urlaub aufbrauchen (wenn ihn dein AG genehmigt) oder unbezahlten Urlaub nehmen, den aber auch der AG genehmigt.

    Es hat eben nur 1 Elternteil gleichzeitig Anspruch auf karenz 🤷‍♀️.
  • Aja, und karenz ist nicht gleich kbg. Also 12 plus 2 bezieht sich auf den Bezug vom kbg.
    Karenz vereinbahrst du bzw dein mann mit euren AG.
  • @Wölfin doch das geht schon dass man das 13. überlappt. Geld ausgezahlt wird ja trotzdem 12+2.
  • @itchify stimmt, da hast du recht. Ich bin zunächst von kbg Bezug ausgegangen, habs erst dann gecheckt, dass die Frage karenz war...
  • Ok, danke. Also wir könnten beide im 13. LM daheim sein und ich müsse im 14. LM arbeiten gehen (bzw unbezahlten UB nehmen), oder!?

    Und eine Frage noch: angenommen der GT wäre der 20.11.2020, dann würde ich in dem Fall dem AG Karenz bis zum 19.12.2021 nennen, oder?

    Danke noch einmal! 🙈
  • @Sarah_PJ wenn du 2 Jahre in Karenz bleiben willst, ist dein Karenzende der 19.11.2022

    Wenn ihr euch 1 Monat überschneidet und da beide KBG bezieht, verkürzt sich der Bezugszeitraum auf 13 Monate. Du kannst zb bis zum 11. Monat KBG beziehen, im 12. ist euer Überschneidungsmonat wo ihr beide KBG bezieht; im 13. Monat bezieht nur dein Partner KBG - du unterbrichst deine Karenz und gehst (unbezahlten) Urlaub; anschließend bist du wieder in Karenz - aber nun eben unbezahlt bis zum 2. Geburtstag eures Kindes
  • Baux87 schrieb: »
    @Sarah_PJ wenn du 2 Jahre in Karenz bleiben willst, ist dein Karenzende der 19.11.2022

    Super, danke, verstanden! 👍
    Ich möchte vorerst eig nur 1 Jahr Karenz melden und danach verlängern (möchte mir zumindest die Option offen halten wieder arbeiten zu gehen. Einmal verlängern ist ja ok, Verkürzen ginge ja nur mit Zustimmung des AGs) - sorry hätte ich gleich erwähnen sollen.
    Baux87
  • Baux87 schrieb: »
    @Sarah_PJ wenn du 2 Jahre in Karenz bleiben willst, ist dein Karenzende der 19.11.2022
    Wenn sie überschneiden müsste es der 19.10 sein oder? Man hat als Eltern gemeinsam nur die 24 Monate soweit ich weiß. 🤔
  • @itchify bei der Karenz gehts ja nur ums Geburtsdatum oder?
    @Sarah_PJ frag sicherheitshalber bei der AK nach!
  • Stimmt, wäre somit der 19.10.2022. Danke!! 🤗
  • @itchify danke für die Info!!!
  • Hallo, ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran. Wir planen es ähnlich zu machen, und wie ich sehe war auch unser Geburtstermin ziemlich ähnlich. Theoretisch ist mir alles klar: Meine Tochter wurde am 14. November geboren und ich habe KBG für 12 Monate beantragt, welches am 13.November ausläuft. Danach möchte mein Mann 2 Monate in Karenz gehen, also vom 14.November bis 13.Jänner, wobei wir 1 Monat gemeinsam in Karenz sein werden. Ein Überlappungsmonat beim Wechsel ist ja erlaubt.

    Wie gehen wir da jetzt konkret vor?
    Ich habe mit meinem Arbeitgeber 12 Monate Karenz ausgemacht, würde aber wegen dem Überlappungsmonat auf 13 Monate verlängern. Verlängern ist ja erlaubt und wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich das nur meinem Arbeitgeber mitteilen und damit ist das erledigt, oder?

    Dann ist noch die Frage wie mein Mann das KBG beantragen soll. Füllt er einfach das gleiche Formular der Krankenkasse aus, das ich damals ausgefüllt habe und gibt dann die Bezugsdauer mit 14.November bis 13.Jänner an? Weiß dann die Krankenkasse automatisch, dass es sich um die 2 "Bonusmonate" handelt die man beim 12+2 Modell bekommt? Oder muss man das noch extra irgendwie kommunizieren?
  • @Birne

    Wenn ihr überlappend gehen wollt muss dein Mann ein Monat vorher gehen - somit verkürzt sich das gesamte KbG bis zum 13. Lebensmonat eures Kindes und nicht wie ohne Überlappung bis zum 14. Monat.

  • @Birne ja dein Mann muss das gleiche Formular ausfüllen- die Verbindung wird über die Sozialversicherungsnummern hergestellt; die werden ja von euch und dem Kind angegeben für welches ihr KBG bezieht.
  • Butterfliege schrieb: »
    @Birne

    Wenn ihr überlappend gehen wollt muss dein Mann ein Monat vorher gehen - somit verkürzt sich das gesamte KbG bis zum 13. Lebensmonat eures Kindes und nicht wie ohne Überlappung bis zum 14. Monat.

    Bist du dir da sicher? Das höre ich nämlich zum ersten mal. Wir wollen ja nur ein Monat überlappend in Karenz sein, nicht das KBG überlappend beziehen. Wir hätten uns das so gedacht: Ich bin 13 Monate in Karenz und bekomme 12 Monate das KBG, im Monat 13 + 14 ist dann mein Mann in Karenz und bekommt in diesen Monaten auch das KBG.
  • NeueMami32NeueMami32

    1,142

    bearbeitet 6. 06. 2021, 16:46
    @birne lass dich von der Arbeiterkammer beraten. Meines Wissens nach darfst du nicht gleichzeitig in Karenz sein (edit: Ausnahme natürlich, wenn ihr überlappt). Arbeitsrechtlich musst du in (un)bezahlten Urlaub sein, wenn ihr die vollen 14 Monate ausschöpfen wollt. Ansonsten bekommt ihr im überlappenden Monat beide KBG, dafür aber eben nur bis zum 13. Lebensmonat des Kindes.
  • @Birne ja das betrifft dich nur wenn ihr überlappend KBG wollt, du willst aber nur überlappend Karenz. Im 14. Monat des Kindes musst du dann Vollzeit arbeiten. Karenz verlängern geht.
    Wir haben das beim KBG Antrag wie von dir beschrieben gemacht. Man gibt eh den Partner an.
    Birne
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