Hallo,
ist es so korrekt, dass mich der Arbeitgeber (AG) nach der Karenz (2 Jahre) vollzeit zurücknehmen muss auch wenn er nicht so viel Arbeit hat um mich voll zu beschäftigen? Mein arbeitswille ist da. Nach einem monat könnte er mich dann kündigen oder?

Stimmt es auch, dass wenn er mich nach dem einen monat kündigt und ich dann zb 3 Monate Kündigungsfrist habe sollte ich da erneut schwanger sein, seine kündigung nicht „wirksam“ ist?? Da gibts was aber weis net so genau wie was wann da genau gilt.....
Und gleich noch eine frage: wie ist das zu verstehen mit der anrechnung der 10 monate wg urlaubsausmaß? Das check ich nicht was da gemeint ist...

Danke!!
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