Ende der Karenz und nun? 🤷🏼‍♀️

Hallo an alle,
Vielleicht kann mir irgendjemand weiter helfen 😊
Also ich bin noch bis Jänner 20 in Karenz, dann ist mein Sohn 2.
Wir sind von Wien nach NÖ umgezogen und ich bekomme frühestens wenn er 2,5 ist einen Kindergartenplatz.
Kennt sich jemand mit Karenzverlängerung aus ? Ist das überhaupt möglich? Wo muss ich das beantragen?
Bei meinem 1 Sohn hab ich das gehaltsbezogene Modell genommen für 1 Jahr und war danach 1 Jahr ohne Einkommen zuhause, geht das jetzt auch?
Fragen über fragen 🙈

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
Lg

Kommentare

  • Du kannst in Absprache mit deinem Arbeitgeber deine Karenz verlängern. Allerdings verlierst du deinen Kündigungsschutz.
  • Und hast kein Einkommen und musst dich mitversichern lassen.
  • @piaisabel die karenz kannst du verlängern, das musst du mit dem Arbeitgeber klären. Du verlierst dann aber Kündigungsschutz und Anspruch auf Eltern-Teilzeit.
    Karenz darf auch länger als der kbg-Bezug dauern. Du musst dich in der Zeit selbst versichern oder beim partner mitversichern.

    Ob du die Dauer des kbg-Bezuges ändern kannst, weiß ich nicht. Geht wenn dann nur im pauschalmodell und in Summe wäre es gleich viel Geld. Ev. bei der Krankenkasse fragen?

    Dass dein Partner nach dir in karenz geht ist keine Option?
  • KBG Bezug kann man 1x ändern, wenn du verlängern willst, musst du aber erst mal zurückzahlen, was du quasi dann zu viel bezogen hast!
  • Ich werde das selbe „Problem“ haben. Da ich meine Ansprüche auf ETZ und den Kündigungsschutz nicht verlieren möchte, werde ich schauen, dass ich für das halbe Jahr eine Tagesmutter oä finde und weniger arbeite, ab Kindergarten dann mehr. Kündigungsschutz hat man nur 2 Jahre, Karenz kann man einmalig verlängern unabhängig vom kbg Bezug. Wenn du das eakbg genommen hast, ist ein Wechsel aufs Pauschale vermutlich nicht sinnvoll.
  • Wieso verliert man den Anspruch auf Elternteilzeit wenn man Karenz verlängert? Das macht keinen Sinn. Anspruch auf elternteilzeit hast du bis zum 7. Geburtstag des Kindes.
    daarmaSternchen0212
  • Ich mach’s auch so wie MamaLama!!!

    Hab mich bei der AK beraten lassen und die haben mir abgeraten, die Karenz zu verlängern, da man den Kündigungsschutz und den Anspruch auf ETZ verliert! Man muss mind. 12Stunden/ Woche zurückkommen!

    ABER man kann sich das Jahr sehr wohl als unbezahlten Urlaub nehmen und sich schriftlich den Kündigungsschutz/ETZ Anspruch geben lassen. Mir persönlich ist das einfach zu unsicher, da ich mit Ende des Jahres einen anderen Vorgesetzten haben werde und da nicht verhandeln mag, so bin ich auf der sicheren Seite!!!

    Kinderbetreuung wird entweder über eine Krippe oder Tagesmutter geregelt!
  • Den Anspruch auf Elternteilzeit verliert man doch nicht, wenn man Karenz verlängert. Der besteht unabhängig von einer Karenz.
    Das wär mir neu. Ich verlängere jetzt auch noch und komm mit Oktober 2020 in Elternteilzeit zurück.
    Sternchen0212
  • @piaisabel weil ich gerade selbst in der Situation bin hab ich heute mal herum telefoniert. Verlängerung geht bis max. 91 Tage vor Ablauf. Danach hast du keine Chance mehr auf Karenzverlängerung. Soweit ich das auch verstanden habe musst du den Differenzbetrag der GKK zurückzahlen und bekommst ihn dann wieder ausbezahlt (weil sich ja dann dein Tagessatz verändert und du bis zum 1. Datum quasi „zuviel“ erhalten hast)
    Hoffe ich kommte bissl helfen
  • @Sandra_Bi du verwechselst zwei Sachen, Kinderbetreuungsgeld und Karenz haben nichts miteinander zu tun.
    Und die elternteilzeit is wieder unabhängig von den beiden.
    Man muss alle drei Sachen separat anschauen!
  • @kea oh Mann 🤦🏻‍♀️ da sollst nochmal den Überblick behalten
  • @piaisabel du kannst mit deinem Arbeitgeber alles ausmachen. Er kann dir auch freiwillig die Karenz verlängern und auf sein Kündigungsrecht in dem Zeitraum verzichten.
    Frag mal vorsichtig an in der Arbeit wie sie dazu stehen. Vielleicht brauchen sie dich eh grad nicht...?
  • @Sandra_Bi ja es is wirklich schrecklich kompliziert
  • Also ich hab auch um 6 Monate verlängert, da Kind ja erst mit 2,5 Jahren in den Kindergarten darf.
    Hab schon fix meine Elternteilzeit mit Stundenwunsch/Tage unterschrieben.
    Bis Kind 7 Jahre ist

    Mir hätte keiner gesagt das ich keinen Kündigungsschutz mehr habe.
  • @kea, weil nur 2 Jahre Karenz rechtlich gedeckt sind mit dem Kündigungsschutz. Alles andere ist good will vom AG. Prinzipiell kann man solange gehen wie man mag - vorausgesetzt der AG ist dabei.
    Sternchen0212
  • @MamaLama das is schon richtig für die Karenz aber hat nix mit elternteilzeit zu tun.
    Sternchen0212
  • Mir wurde von der AK gesagt, dass ich wenn ich länger als 2 Jahre in Karenz gehe, den Kündigungsschutz und den Anspruch auf ETZ verliere, es sei denn ich mache die ETZ mit meinem AG aus. (Hab dazu im Netz jetzt nix konkretes gefunden auf die Schnelle) Klar kann ich 3 Jahre in Karenz gehen und dann ETZ beanspruchen, mein Kündigungsschutz ist aber weg, den gibt Dir kein AG schriftlich.
    Inesco
  • Kann es vielleicht damit zu tun haben dass man für ETZ 3 Jahre ununterbrochen direkt davor im Betrieb sein muss? Karenz zählt dazu, vielleicht die verlängerte/der unbezahlte Urlaub nicht?
  • Ich denke, es liegt daran, dass man nach den 2 Jahren eben keinen Kündigungsschutz hat. Also kann man eben gekündigt werden und es kommt gar nicht zur Teilzeitbeschäftigung. Sonst hätte man ja immer Kündigungsschutz während einer Karenz, die länger als 2 Jahre dauert
  • Hallo!

    ich will mich wegen diesem Thema demnächst auch noch bei der AK schlau machen - wie lange wäre denn der Kündigungsschutz nach der Karenz? weiß das jemand?
  • Flipp schrieb: »
    Hallo!

    ich will mich wegen diesem Thema demnächst auch noch bei der AK schlau machen - wie lange wäre denn der Kündigungsschutz nach der Karenz? weiß das jemand?

    4 Wochen, außer du bist dann in Elternteilzeit (geht ja nicht bei allen Firmen), dann bis zum 7 LJ des Kindes.
  • wenn ich das einkommensabhängige nehme, bei der firma bekannt gebe, dass ich 1,5jahre mit option auf 2 jahre gehen möchte, verliere ich den kündigungsschutz bei der möglichen verlängerung auf 2 jahre nicht oder? kann mir die firma dann die mögliche verlängerung von 1,5 auf 2 jahre verweigern? wenn ja bzw wenn da was schwierig oder kompliziert werden könnte, beantrage ich gleich die 2 jahre.
  • @-babs- soweit ich weiß darfst du ohne Einverständnis einmal verlängern aber fürs verkürzen braucht man das Einverständnis vom AG.
  • @-babs- ich hab vor kurzem mit der arbeiterkammer wegen karenzverlängerung telefoniert. Sie meinten bis zum tag vor dem 2. geburtstag (außer du überschneidest einen monat mit deinem partner, dann ists nur bis zum 23. monat) hast du anspruch auf karenz, das darf der ag nicht verweigern. Wobei man nur einmal verlängern darf.
  • @Morgana hallo. Vielleicht kannst du mir auch helfen. Weißt du eine Quelle in der der Kündigungsschutz in der Elternteilzeit klar beschrieben ist? Also der Part bis zum 7. Lj. Ich find da irgendwie nix (help.gv) bzw bin ich zu doof zum suchen. Danke
  • @MiniMe2015

    Ende des Kündigungs- und Entlassungsschutzes

    Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes.

    Kündigung, weil ich in Elternteilzeit gehen möchte?

    Zwischen dem 4. und dem 7. Geburtstag Ihres Kindes haben Sie Motivkündigungsschutz: Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin darf Sie nicht vor die Tür setzen, weil Sie die Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Eine solche Kündigung können Sie bei Gericht bekämpfen.
  • @Morgana danke dir. Hier steht aber auch das was mich bisher verwirrt hat. Nämlich dass der Kündigungsschutz nur bis 4 Wo nah dem 4. geb dea Kindes andauert und nicht bis zum 7. Lj...

    "...Kündigungs- und Entlassungsschutz vor. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Teilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Teilzeitbeschäftigung und dauert bis zum Ablauf von 4 Wochen nach dem Ende der Teilzeitbeschäftigung, längstens jedoch bis 4 Wochen nach dem Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes."
  • Ah okay, danke @ohmy. Also eine andere Art Kündigungsschutz.
  • Hallo @piaisabel - ich hab es grad in anderen Beiträgen gepostet und dachte, vielleicht ist es auch was für dich:
    Nach ende Kinderbetreuungsgeld hab ich die Karenz verlängert, indem ich in Bildungskarenz gestartet bin. Wichtig war mir, dass sich alles mit meinem kleinen Spatz vereinbaren lässt - sie ist sehr auf mich fixiert und es ist schwer, sie in Fremdbetreuung zu geben. Mit dem Kurs bekomme ich derzeit alles gut unter einen Hut und hab mein fixes Einkommen behalten. Frag am besten mal an, meine Betreuerin (Verena) war echt nett und kompetent: https://www.babypause-verlaengern.at/verena/

    Alles Liebe Verena
  • @Niki1990 und genau solche Werbungen werden irgendwann einmal Schuld sein, wenn es die Möglichkeit Bildungskarenz nach Eltern Karenz nicht mehr gibt - "Vollzeit Mama sein" trotzdem "regelmäßiges Einkommen" "Karenz verlängern".... Sorry das ist nicht die Idee der Bildungskarenz! Auch dass man sich Geld spart, weil man keine Betreuung braucht, ist relativ, denke das Angebot von der Seite ist nicht kostenlos!?
    @Admin....Werbung?!
    Kaffeelöffelvonni7Maxi01wölfinmelly210
  • @lolle

    Ja aber wenn man einen Kurs besucht in der Bildungskarenz, wo ist dann das Problem?
  • Hallo @lolle - Jede Mama kann ja selbst entscheiden, ob sie dies in Anspruch nimmt oder nicht. Für mich hats gepasst und ich finds schade, dass du meine Euphorie nicht teilst!
  • @Niki1990 das Problem ist, meiner Meinung nach, die Art und Weise wie das von dieser Seite vermittelt wird... nicht die Bildungskarenz an sich!
  • @lolle Achso, jetzt verstehe ich, wie du das meinst. Ich muss dir nämlich sagen, dass du mich mit deiner Aussage wirklich etwas verärgert hast. Weil wenn man von was begeistert ist, darf man es ja weitersagen, das ist für mich der Sinn von Foren! Und ich hab heut Abend auch schon ein paar nützliche Infos hier für mich gefunden aus anderen Posts von Mamis.

    Jeder hat seine eigene Meinung dazu, das ist ok. Aber ich bin sicher, dass viele den Vorteil darin sehen, so wie ich!

    LG und schönen Abend!
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