Väterkarenz in der Praxis

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Kommentare

  • @incredibiles du hast dich freistellen lassen? Heißt das du wurdest abgemeldet oder unbezahlter Urlaub? Und wenn ihr gleichzeitig nicht gearbeitet habt wo warst du mitversichert?
  • @incredibiles du hast dich freistellen lassen? Heißt das du wurdest abgemeldet oder unbezahlter Urlaub? Und wenn ihr gleichzeitig nicht gearbeitet habt wo warst du mitversichert?
  • @incredibiles du hast dich freistellen lassen? Heißt das du warst abgemeldet oder unbezahlter Urlaub? Und wenn ihr beide nicht gearbeitet habt, wo warst du versichert?
  • @incredibiles du hast dich freistellen lassen? Heißt das du warst abgemeldet oder unbezahlter Urlaub? Und wenn ihr beide nicht gearbeitet habt, wo warst du versichert?
  • du hast dich freistellen lassen? Heißt das du warst abgemeldet oder unbezahlter Urlaub? Und wenn ihr beide nicht gearbeitet habt, wo warst du versichert?
  • @babsilein freigestellt bzw. unbezahlt Urlaub ! in den zwei Monaten war ich bei meinem mann mitversichert da er ja für die 2 Monate eKBG bezogen hat ^^ danach war ich wieder in karenz und weiter bei meinem mann mitversichert ( da ich ja nur ein jahr Geld bekommen habe - ( eKBG = 12 Monate )

    lg
  • Und dein Mann hat im 12.+13. Monat eKbg bezogen oder mittendrin in den 12+2 Monaten!?
  • incredibilesincredibiles

    1,341

    bearbeitet 21. 11. 2018, 14:22
    er hat die +2 Monate bezogen - also 13 und 14 ^^ ich 12 Monate , er 2 Monate ^^ ( 12+2 ) also nach meinen 12 Monaten , mit dem 1 Geb. von Lionel !
  • Man kann ja beim Arbeitgeber auch in Karenz sein, ohne Geld zu beziehen.

    Wir mache es so:
    01 - 10 Monate - Mama
    11 12 Monat - Papa (1 Monat war ich in unbezahlter Karenz, 1 Monat arbeiten)
    13 14 Monat - Mama
    14 - 24 Monat - Mama unbezahlt in Karenz


  • Und wieviele Stunden hast du das eine Monat gearbeitet? Das war dem Arbeitgeber recht, dass du nur für 1 Monat wieder gearbeitet hast?
  • itchify schrieb: »
    @Baux87 wie soll denn das gehen? Dann würde man ja ein Monat mehr bekommen, also z. B. 13+2. Oder geht ihr dann in Summe kürzer?

    Wir bekommen dadurch bis zum 13. Monat Kinderbetreuungsgeld. Das Maximum ist 14 Monate wenn beide in Karenz gehen und dann Geld beanspruchen- zumindest beim Einkommensabhängen.

    In Karenz bin ich eh noch ein paar Monate mehr - halt unbezahlt
  • @babsilein ja er hat sich gefreut das im starken Sommermonat jemand helfen kommt. Ich war Samstag und Sonntag je 8 Stunden arbeiten.
  • Hat jemand die Väterkarenz genutzt trotzdem die Mama sowieso daheim war? Also ich meine keinen (unbezahlten) Urlaub oder Überstundenabbau.Wir wollen nämlich die Zeit zum Reisen nutzen.
  • Ach... ich mag mal was sagen, weil ich es so wichtig hier in dem Thread finde mal gesagt zu haben: Die Väterkarenz ist da um Frauen und Männer ein Stück Gleichberechtigter in der Kinderbetreuung werden zu lassen. Also, dass der Papa auch mal den Blick der Frau hat (wenn auch manchmal nur für 2 Monate) und umgekehrt
    Was das für mich bedeutet?
    Zu sehen, dass ein Kleinkind sich nicht den ganzen Tag alleine spielt und brav wartet bis es Essen gibt. Mitzubekommen, dass ziemlich viel Haushalt zu tun ist neben einem Zwerg. Zu wissen wie rot der Popsch wird, wenn man vergißt zu wickeln und selbst mit den Schrei-Konsequenzen leben müssen. Zu spüren, dass 8-10 Stunden Tage alleine mit einem Zwerg ganz schön "einsam" sein können bzw man sich nach einer Erwachsenen Person beginnt zu sehnen. Zu genießen, dass man mit anderen Eltern oder auch kinderlosen Freunden mitten untertags ein "Date" hat. Einkaufslisten selbst erstellen und überlegen was gekocht wird. Endlich auch mal ein Kleinkind an sich hängen zu haben, dass zwar anspruchsvoll und auch anstrengend sein kann ("bitte lass endlich meine Hose aus"), aber einem durch sein Lächeln und sein Nähebedürfnis irgendwie auch ein wohliges Gefühl überkommt. Abends müde heimzukommen und gleich ein noch müderes Kind in die Hand gedrückt zu bekommen, obwohl man nichtmal noch die Schuhe ausgezogen hat.
    Das sind nur einige wenige Dinge wo ich froh bin, dass wir diese wechselseitig kennenlernen durften.

    Ich freue mich für jeden, der die "überschneidende Karenz" gemeinsam nutzt (wir haben das beim ersten Kind aufgrund meines Mutterschutzes wegen 2. Kind drei Monate genutzt) und auf Reisen geht oder die Zeit als Familie genießt). Ich wollte hier aber nur verdeutlichen, dass es bei der Väterkarenz eigentlich einen anderen Fokus gibt.
    riczdaarmaMaxi01Hase_89StieglitzVillacherinZero
  • @augustmami ja, bei uns hat es sich so ergeben, da das 13.+14. Lebensmonat großteils in die Ferien gefallen ist, und ich somit zwar angestellt war aber trotzdem frei hatte ;)

    Ich muss sagen, wir haben das schon genossen, auch länger Urlaub gemacht, viel zuhause erledigt, einiges mit Freunden unternommen... Wann hat man sonst so viel gemeinsam "frei"?
    Ja klar, die Vaterkarenz ist in erster Linie nicht zum urlauben gedacht ;) aber mein Mann sieht zum Glück größtenteils trotzdem, welche Arbeit ich alleine mit Kind zuhause leiste und unterstützt mich ohnehin.
    incredibiles
  • Hallo Ihr Lieben! Der Thread ist zwar schon ein bisschen älter, aber entspricht genau meiner Frage. Vielleicht liest das hier noch die ein oder andere :)
    Wir erwarten Ende Oktober unser erstes Baby und möchten auch gerne die Väterkarenz in Anspruch nehmen. Mein Mann muss das natürlich noch mit dem AG abklären (er wird jetzt mal beim Betriebsrat vorfühlen).
    Wir haben uns diese Woche bei der AK beraten lassen, aber ich blick noch immer nicht ganz durch. Vielleicht könnt ihr mir mit der Erfahrung aus der Praxis helfen.
    Wir nehmen das einkommensabhängige Modell. Insgesamt möchte ich wahrscheinlich so ca. 18 Monate in Karenz sein, wobei ich mir vorstellen kann in der späteren Karenz geringfügig (bei meinem AG) zu arbeiten.
    Mein Mann möchte 2 Monate in Karenz gehen, wobei wir uns 1 Monat überschneiden dürfen und ich einen Monat (Rest)Urlaub aufbrauche (eh der Klassiker ;) ).
    Wir möchten einfach mal wirklich ausreichend Zeit als Familie haben.
    Wann darf mein Mann nun in Karenz gehen? Uns wäre am Liebsten so spät wie möglich. Die Dame bei der AK meinte, es geht nur dass ich Monate 1-10 gehe (also KBG beziehe), dann 11, 12 gemeinsam (1 Monat überlappend, 1 Monat bezieht er und ich bin angestellt aber im Urlaub) und 13, 14 wieder nur ich. So ganz verstanden hab ich das nicht..
    Ginge das nicht, dass ich einfach 1-12 beziehe, dann 13 wir beide gemeinsam überlappend und Monat 14 dann mein Mann (+ich im Urlaub)? Und anschließend 15-18 bin ich wieder in Karenz (mit etw. geringfügiger Beschäftigung?
    Beziehen wir dann eigentlich wirklich bis zum 14. Lebensmonat KBG? Ich dachte immer, das geht nur bis Monat 12..
    Und gab es bei Euren AG größere Probleme mit dem Thema "Urlaub aufbrauchen"? Bei uns ist das immer etwas kompliziert, weil sich keiner arbeitsrechtlich und abrechnungstechnisch so genau auskennt.. Mein AG müsste mich an sich in diesem einen Monat anmelden, mein übliches Gehalt zahlen, wobei ich aber meinen Urlaub verbrauche und dann wieder abmelden? Stimmt das?

    Vielen lieben Dank für Eure Erfahrungen!!! Moonive
  • @moonive Also es ist so:
    Das EaKBG geht bis zum 12 Lebensmonat des Kindes (ab Ende Mutterschutz also 10 Monate, vorausgesetzt, es war kein KS) es sei denn, der Vater geht auch in Karenz, dann verlängert sich der Anspruch um zwei Monate, also bis zum 14 Lebensmonat des Kindes.
    Das könnte also auch der Grund sein, warum dein Mann nur die Monate 11 & 12 in Karenz sein kann. Wenn du das eaKBG bis Monat 12 beziehst (wie du es gern hättest) ist das Kind nämlich schon 14 Monate alt und der Bezug würde enden. Es sollte ja aber so sein, dass dein Mann ebenfalls eaKBG beziehen kann also muss das natürlich auch in den Bezugszeitraum fallen. Ich hoffe, ich hab das verständlich erklärt.

    Wenn du in Karenz bist, bist du beim AG nicht abgemeldet. Er muss dich also nicht wieder anmelden, wenn du aus der Karenz zurückkommst. Der Urlaub ist aber natürlich Ausmachungssache und dein AG kann dir diesen natürlich verweigern, wenn er gute Gründe dafür hat. Insofern kann es also sein, dass du in dem Monat nicht den kompletten Urlaub aufbrauchen darfst sondern schon auch arbeiten musst. Abgesehen davon ist auch fraglich, ob du überhaupt so viel Urlaub stehen hast. Es wären ja immerhin über 20 Urlaubstage die du da aufbrauchen müsstest, damit du das ganze Monat daheim bleiben kannst.
  • @Kaffeelöffel doch, man ist beim Arbeitgeber abgemeldet mit dem abmeldegrund "Karenz laut macht"

    @moonive ihr könnt entweder irgendwann mitten drin euren bezug wechseln oder am Ende. Achtung: Jeder Bezugs Teil muss mind 61 Tage dauern.
    Es geht aber natürlich auch am Schluss. Wenn ihr 1 Monat überschneiden wollt, geht es dann nur bis zum 13. Lebensmonat
    Heißt, ihr könnt das 12. Monat gemeinsam und im 13. dein Mann und du verbrauchst deinen Urlaub.
  • @moonive ja ihr bekommt Geld bis das Kind 14 Monate alt ist und der Papa kann die 2 Monate machen ab dem 1. Geburtstag.

    @Kaffeelöffel ich kenn viele die da Resturlaub abbauen. Man bekommt ja für den Mutterschutz auch Urlaub und für das eine Monat auch. Sind das alleine schon ca 10 Tage.
  • @Kaffeelöffel hat ein ks Auswirkungen auf die Bezugsdauer des eakbg?
  • @Ssandra man bekommt es genau so nur bis zum 1. Geburtstag, aber der Bezug beginnt später, da man ja dann 12 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz ist.
  • *macht sollte Muschu heißen...
  • Danke @Enjoy so hatte ich es in Erinnerung
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    10,257

    bearbeitet 3. 05. 2019, 07:51
    @itchify ja, ich weiß schon. Trotzdem muss.man erst mal so viel Urlaub haben und der AG muss einverstanden sein. Im MuSchu baut man gerade mal heiße 8,irgendwas Tage auf. Da fehlen auf ein volles Monat immernoch 16 (+/-). Ich weiß, das es ganz viele Frauen so machen. In einem kleinen Betrieb wie der, für den ich arbeite ist es oft schwierig. Uns bringt es auch was, wenn vorübergehend 2 Wochen wieder wer arbeitet der sich auskennt. Ich hätte keine Freude wenn ich die Person für das eine Monat zwar zahlen muss, sie mir aber keine Leistung bringt...
    wölfin
  • vielen Dank für Eure Antworten!!
    habe ich das richtig verstanden: die spätest mögliche Option ist im Lebensmonat 12 gemeinsam zu gehen und in 13 der Vater (+ich Urlaub).
    Was ist dann mit Monat 14? würde ich dann nochmals das Geld beziehen oder verkürzt sich die Bezugsfrist?
    und nur zum Verständnis: warum wäre 13+14 nicht möglich?

    Urlaub hab ich noch 27 Tage (MuSchu beginnt 30.08), würde mir 22 Tage zurück behalten, dann sollte ich für ein volles Monat auf jeden Fall genügend haben. Mit meinem Chef (gleichzeitig Geschäftsführer) habe ich schon besprochen, dass ich diese Tage später aufbrauche. Sowohl mir als auch ihm ist sowieso lieber, dass ich jetzt noch so lange wie möglich da bin um meinen Nachfolger(in) einzuschulen. In jedem Fall müsste mich die Firma zahlen, obwohl ich nicht da bin (ob ich den Urlaub jetzt noch verbrauche oder "während der Karenz"), nur ist während der Karenz ja ein voller Ersatz für mich da.
    Mein Problem ist eher die Dame, die unsere Personalverrechnung macht. Da wir eine sehr kleine Firma sind, haben wir selten Spezialfälle und da wird schnell mal gesagt, dass irgendwas nicht möglich ist, obwohl das nicht stimmt.
    Daher möchte ich es ihr auch so einfach wie möglich machen und schon genau sagen, wie der Ablauf für sie ist. Weiß das jemand? Verrechnungstechnisch?

    Danke!!
  • @moonive wenn ihr 1 Monat überschneidet verkürzt sich der Anspruch um 1 Monat. Also dein Mann könnte 13.+14. Lebensmonat kbg beziehen, wenn du bis zum 12. Lebensmonat kbg beziehst und danach nicht mehr. Aber soweit ich das verstanden hab ist euch die Version mit dem überschneiden lieber. Im 14. Lebensmonat gibt's in dem Fall nix mehr.
  • @moonive 13.&14. Monat gemeinsam geht nicht, weil ihr zusammen nur 14 Monate kbg Bezug habt. Wenn ihr 1 Monat gemeinsam bezieht, endet der Kbg Bezug mit 13 Monaten. Wenn ihr zwar beide daheim bleibt, aber du offiziell in Urlaub bist und nur dein Partner kbg bezieht, dann geht 13&14 schon "gemeinsam"
  • ahh, verstehe! ich meine ja, irgendwo gelesen zu haben, dass der Bezug sich bei Überschneidung verkürzt!
    also: Lebensmonat 12 gemeinsam (hier bezieht nur der Vater KBG? oder doch wir beide? sorry, steh hier auf der Leitung), dann Lebensmonat 13 (nur der Vater bezieht KBG, ich mein Gehalt da im Urlaub), Lebensmonat 14: nur ich bin daheim, bekomme aber kein KBG mehr ;)
    ist das korrekt?

    eine Spezialfrage noch dazu: wenn das Kind Mitte des Monats zur Welt kommt, wird dann Karenz und Bezug des KBG jeweils danach berechnet oder geht es immer um Kalendermonate?
    Also wäre der Vater dann (als Bsp) den ganzen Oktober/November in Karenz oder wäre es dann von Mitte Oktober bis Mitte Dezember? Oder ist das flexibel, solange die mind. 61 Tage eingehalten werden
  • LisaLisaLisaLisa

    2,198

    bearbeitet 3. 05. 2019, 11:57
    @moonive in lebensmonat 12 bekommt ihr beide kbg. LM 13/14 so wie du schreibst.
    Das kbg wird in monaten ab den geburtstag vom baby taggenau berechnet, nicht in kalendermonaten. Die vaterkarenz fangt auch taggenau an. Zb baby am 9.9. auf die welt gekommen - papakarenz fängt am 9.8. an. (so ist das bei uns).
  • sulmtalersulmtaler

    280

    bearbeitet 3. 05. 2019, 12:09
    In der Broschüre von der Arbeiterkammer steht, dass es auch so möglich ist:

    Kinderbetreuungsgeld Mutter: bis 1. Geburtstag
    Karenz Mutter: bis 13. Lebensmonat

    Kinderbetreuungsgeld und Karenz Vater: 13.+14. Lebensmonat

    Im 14. Lebensmonat lebt das Arbeitsverhältnis der Mutter wieder auf. Im 13. Lebensmonat wären somit Mutter und Vater gleichzeitig daheim (Geld bekommt nur der Vater).
    Ab dem 15. Lebensmonat kann die Mutter wieder in Karenz gehen bis 1 Monat vor dem 2. Geburtstag, da sich die Karenz durch das Überschneidungsmonat um 1 Monat verkürzt.
  • So wie @sulmtaler sagt.

    @Kaffeelöffel Wieso fehlen 16 Tage? Maximal 10 können fehlen, für das Arbeitsmonat bekommst du ja auch 2. Und glaub eher die Minderheit der Firmen freut sich über wen der für 2 Wochen wieder da ist, doch ein bissl braucht für die Infrastruktur (PC aufsetzen..) und Handover meetings, dafür voll bezahlt werden muss und gleich wieder weg ist. Das Argument mit Urlaub muss bezahlt werden versteh ich auch nicht, das muss er ja auch wenn er vorher/später genommen wird.
  • @lisalisa vielen Dank für die Info! Dann kenn ich mich aus, dass das taggenau berechnet wird!

    aber das ist ja sehr interessant. also wäre die Variante, wie du @sulmtaler beschreibst auch möglich? also ganz am Schluss die Väterkarenz zu platzieren.
    hier wäre dann der 13. Lebensmonat ein Karenzmonat von mir ohne Bezug des KBG ?

    Gar nicht so einfach alles. Wie gesagt, auf der AK wurde mir gesagt, es geht nur, dass 11 gemeinsam ist, 12 Vater und 13, 14 wieder ich...
    Habe das Gefühl, das ist alles noch nicht so ganz klar geregelt (bzw. die "Experten" kennen sich selbst nicht so im Detail aus)
  • @moonive ja stimmt so wie @sulmtaler geschrieben hat. Es könnte sein dass die bei der AK die Frage falsch verstanden haben. So wie die Auskunft war ist das die letztmögliche Variante wenn ihr euch beim KBG Bezug abwechseln möchtet (du-er-du). Aber du kannst ja auch wie üblich nur einmal KBG wechseln (du-er). Deine Karenz nach den 14 Monaten hat mit dem KBG nichts mehr zu tun.
  • vielen lieben Dank Euch allen für die geduldige Beantwortung der Fragen!! <3<br>
    Ich glaub, jetzt ist mir mal alles klar! Vielleicht haben die Dame auf der AK und ich wirklich aneinander vorbeigeredet..
  • @moonive folgende variante ist möglich wenn ihr euch wben überschneiden wollt und gleochzeitig kgb beziehen wollt:
    12. LM beide zuhause, beide bekommen kbg
    13. LM mann zuhause und bezieht kbg, du gehst arbeiten (bzw urlaub wenn der chef zustimmt) und hast gehalt, kein kbg
    14.-max 23. LM mann ist wieder arbeiten, du bist in karenz, aber ohne kbg bezug, musst dich mit deinem mann mitversichern.

    Vielleicht zum verständnis: karenz und kbg sind 2 unterschiedliche dinge. Das ek-abhängige kbg ist genau geregelt, eben bis zum 1. geburtstag des kindes kann die frau das geld beziehen (12 monate, wovon man anfangs wochengeld bekommt wenn das mehr ist). Der vater kann dann im 13. und 14. LM kbg beziehen oder eben im 12. (gleichzeitig mit der frau) und 13..
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    10,257

    bearbeitet 3. 05. 2019, 13:58
    @itchify keine Ahnung wie du auf 10 kommst. Wenn du ein ganzes Monat nicht arbeitest musst du um Schnitt 22 U-Tage nehmen. Pro Monat werden 2,irgendwas Tage aufgebaut. Mal 4 Monate ergibt das 8,... Wenn du die 2 vom Arbeitsmonat noch dazu nimmst sind es immernoch nur 10,... fehlen laut meiner Rechnung immernoch 12 Tage um das Monat voll zu machen. Oder rechnen wir mit anderem Urlaubsanspruch?

    Wie gesagt, ich als AG wär nicht so begeistert. Wenn der Urlaub z.B. vor dem MuSchu genommen wird und es ist so ausgemacht, kann ich es dem entsprechen budgetierten. Mittendrin ist für uns oft doof (es gibt bei uns unter anderem Quartalsmäßige Budgets). Wenn der AG zustimmt, ist eh alles super. Deshalb hab ich ja geschrieben, es ist Ausmachungssache. So wie jeder Urlaub.
  • In der Broschüre "wenn ein Baby kommt" von der Arbeiterkammer sind ganz hinten verschiedene Varianten graphisch dargestellt. Die Broschüre gibts auch auf der AK-Homepage zum Download!
  • LisaLisaLisaLisa

    2,198

    bearbeitet 3. 05. 2019, 14:13
    Die broschüre wollt ich auch gerade empfehlen 😊Da sind alle varianten abgebildet, habs dir rausgesucht:341f78e0-6da5-11e9-9eb3-490c26e20054.jpeg343ac910-6da5-11e9-9eb3-490c26e20054.jpeg

    Hoffe mit der abbildung wirds verständlicher was möglich ist 😊👍
    MaryJane
  • @Kaffeelöffel du hast oben was von 20 geschrieben, kommt halt auch aufs Monat an. Vom kurzen Februar bis viele Feiertage drin oder ein normales Monat kann ja alles dabei sein. Ich hatte eigentlich nur ganz wenig alten Urlaub übrig aber bin über Termin gegangen, Kaiserschnitt, Novemberkind also in Monat 13+14 wo ich Vollzeit war war Weihnachten drin, das nach dem Komma wird aufgerundet, also war auf einmal so viel Urlaub da. Aber ja man muss eh schauen wie es für die Firma passt. Ich bin prinzipiell schon ein Fan davon dass die Papas Kind und Haushalt in der Väterkarenz mal wirklich alleine schaukeln müssen damit sie sehen wie das ist :) uns hat das gut getan fürs gegenseitige Verständnis.
    Kaffeelöffelwölfin
  • Ich hätt noch eine Frage dazu. Ich möchte bis inkl. 13 Lebensmonat in Karenz gehen. Mein Mann 13. und 14. (das 13. LM ist das Überschneidungsmonat).

    Kind ist am 10.04.2019 geboren.

    Ich muss die Karenz beim Arbeitgeber bis 9.5.2020 melden und mein Mann ab 10.04.2020 bis 09.06.2020. Und ich kann dann wieder ab 10.06.2020 in Karenz gehen (Kinderkrippenplatz bekommen wir erst im Herbst 2020). Das ist die Variante wie an der 1.Stelle bei der Abbildung 2 Kommentare weiter oben.

    Ist das so richtig oder hab ich hier irgendwo einen Denkfehler?

    Danke!
  • @sulmtaler soweit ich das lese ja aber mein Kind ist ähnlich geboren und ich bekomm KBG nur bis 2 Tage vorm Geburtstag. Dachte vielleicht wegen dem Schaltjahr? Muss nochmal nachfragen ob das nur ein Fehler war. Dann würd es sich auch beim Papa um einen Tag verschieben.
  • @itchify das ist eigenartig. KBG (einkommensabhängig) hab ich bereits über finanzonline angesucht. Und da war als Ausfüllhilfe bereits der 9.4.2020 (also nur 1 Tag vorm Geburtstag) angegeben als Anspruchsende für einen Elternteil. Mir ist es wichtig zu wissen, ob ich in der Arbeit Karenz bis 9.5.2020 melden muss?!?
  • @sulmtaler online war es bei mir auch so, in der Bestätigung stand aber ein Tat davor. Bei dir ist es glaub ich nicht so tragisch (musst dich sowieso bei ihm mitversichern) , beim Papa dann aber weil er ohne KBG Bezug sich dann auch für einen Tag bei dir mitversichern muss. Aber ich werd bei mir mal nachfragen ob es wirklich ein Fehler war.
  • @itchify Das wär interessant warum das bei dir so ist. Ich hab erst vor kurzem angesucht und noch keine Bestätigung bekommen.

    Mir gehts nur darum, dass ja immer nur einer in Karenz sein darf und es nur ein Überschneidungsmonat geben darf (in meinem Fall das 13.LM). Aber wenn das dann nur bis zum 8.5. geht?!? Meinst du das wär dann vielleicht so?

    Ich muss jetzt nämlich dringend mal die Karenzmeldung beim Arbeitgeber abgeben.

    Mitversicherung trifft bei uns nicht zu (wir sind beide doppelt versichert und da greift die andere Versicherung).
  • @sulmtaler "Bezugsdauer:
    Längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes"
    Also ich fürchte da zählt eben der Schalttag. Aber das mit dem überschneiden betrifft ja die Karenz beim AG und nicht das KBG, weiß nicht ob dort in Tagen oder Monaten gerechnet wird.
  • Vaju schrieb: »
    Ach... ich mag mal was sagen, weil ich es so wichtig hier in dem Thread finde mal gesagt zu haben: Die Väterkarenz ist da um Frauen und Männer ein Stück Gleichberechtigter in der Kinderbetreuung werden zu lassen. Also, dass der Papa auch mal den Blick der Frau hat (wenn auch manchmal nur für 2 Monate) und umgekehrt
    Was das für mich bedeutet?
    Zu sehen, dass ein Kleinkind sich nicht den ganzen Tag alleine spielt und brav wartet bis es Essen gibt. Mitzubekommen, dass ziemlich viel Haushalt zu tun ist neben einem Zwerg. Zu wissen wie rot der Popsch wird, wenn man vergißt zu wickeln und selbst mit den Schrei-Konsequenzen leben müssen. Zu spüren, dass 8-10 Stunden Tage alleine mit einem Zwerg ganz schön "einsam" sein können bzw man sich nach einer Erwachsenen Person beginnt zu sehnen. Zu genießen, dass man mit anderen Eltern oder auch kinderlosen Freunden mitten untertags ein "Date" hat. Einkaufslisten selbst erstellen und überlegen was gekocht wird. Endlich auch mal ein Kleinkind an sich hängen zu haben, dass zwar anspruchsvoll und auch anstrengend sein kann ("bitte lass endlich meine Hose aus"), aber einem durch sein Lächeln und sein Nähebedürfnis irgendwie auch ein wohliges Gefühl überkommt. Abends müde heimzukommen und gleich ein noch müderes Kind in die Hand gedrückt zu bekommen, obwohl man nichtmal noch die Schuhe ausgezogen hat.
    Das sind nur einige wenige Dinge wo ich froh bin, dass wir diese wechselseitig kennenlernen durften.

    Ich freue mich für jeden, der die "überschneidende Karenz" gemeinsam nutzt (wir haben das beim ersten Kind aufgrund meines Mutterschutzes wegen 2. Kind drei Monate genutzt) und auf Reisen geht oder die Zeit als Familie genießt). Ich wollte hier aber nur verdeutlichen, dass es bei der Väterkarenz eigentlich einen anderen Fokus gibt.

    Möchte nochmal den alten Beitrag von @Vaju aufgreifen, denn genau aus diesen Gründen hat sich jetzt doch noch was getan und mein Mann nimmt nun doch Väterkarenz und ich geh im Herbst 2 Monate arbeiten.

    Freu mich sehr, vor allem wird es unserer Partnerschaft sehr gut tun in die Rolle des anderen zu schlüpfen. Wir streiten nämlich sehr viel, weil ich mich sehr unverstanden fühle und das Gefühl hab mein Mann vieles nicht sieht... Bzw er mir im Haushalt oft noch zusätzliche Arbeit macht, wo ich mich eh abrackere dass ich alles unter einen Hut bekomme.
    wölfinitchifyVajuMaxi01
  • @Villacherin Ich wünsche euch eine.schöne Zeit mit getauschten Rollen. Auf das ihr einander danach besser versteht! Alles gute und berichtet danach!
    Villacherin
  • Meinem Partner war es sehr wichtig in Karenz zu gehen, und das möglichst lange. Er arbeitet im sozialen Bereich und sein Chef hat ihm aus privater Sicht auch sehr zu einer Karenz geraten.

    Im Juli soll der Kleine kommen. Da geht der Vater dann in Papamonat. Ich bin 7 Monate in Karenz, die letzten zwei Wochen davon nimmt er sich Urlaub, dann geht er 7 Monate in Karenz. Durchs 50:50 gibt es dann auch den Partnerschaftsbonus.

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