Alleinerziehende Mütter oder Schwanger und Single

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Kommentare

  • Ja ich denk es kommt echt drauf an wie der mann benimmt. Würd meiner jetzt arschig srin zb,könnt er mich auch kreuzweis,aber wenn ma es im guten schafft will man ja seinem ex nicht unbedingt was schlechtes.
  • Äh sorry, ja, die Männer haben’s da oft wirklich arg, weil ihnen fast kein Geld mehr bleibt. Aber wisst ihr, wer es noch arg hat? Die Alleinerziehenden Mütter, denen gar keine Zeit mehr für sich bleibt... beide Partner sind für das Kind verantwortlich. Wenn die Eltern nicht 50-50-obsorge ausmachen, dann muss einer eben zahlen um seinen Teil beizutragen.
    ka_pünktchen18wölfinSDL611Siglinde90KathiS
  • und wer redte von den müttern?
    die müssen schließlich für 2 aufkommen.
    StieglitzKathiS
  • So war das absolut nicht gemeint.... 😱
    Es steht den Müttern ja absolut zu, sie müssen ja die Kinder versorgen
    Wir hatten nur letztens grad wieder eine Diskussion zu dem Thema und er meinte halt, das er ja dann auch nimma leben könnt wenn er uns quasi *soviel* zahlen müsst u dass das was ich ihm da vorgerechnet hab sicher nicht stimmt. Deswegen wollt ich es genau wissen von den Experten hier. Vorallem wenn der Ernstfall bei mir Eintritt, will ich natürlich auch über die Runden kommen,mit zwei Kindern. Ich dachte halt, möglicherweise hat er in dem Punkt recht
  • Edit
    BiKa schrieb: »
    Ja ich denk es kommt echt drauf an wie der mann benimmt. Würd meiner jetzt arschig srin zb,könnt er mich auch kreuzweis,aber wenn ma es im guten schafft will man ja seinem ex nicht unbedingt was schlechtes.

    Soll heißen: wer zb der meinige jetzt der Vollarsch u würd sich blöd anstellen u nicht zahlen soll oder sonst irgendwas im Falle einer Trennung, wärs mir blunzen ob er noch selbst leben könnt, schafft man aber eine freundschaftliche Trennung u versteht sich gut, würd es mir ws doch am Herzen liegen das es ihm auch gut geht, er ist immerhin der Vater meiner Kinder. Ich hoff ich hab das verständlich ausgedrückt 😂 es is noch ziemlich früh heute 😂😂
    sanxtay
  • Es kommt am Ende aber trotzdem darauf an wie man sich trennt.

    Kenne genug Familiengeschichten wo sich Paare trennen und der Mann für 2-3 Kinder voll aufkommt und sie dennoch jedes Wochenende holt. Bei Anschaffungen mit hilft, etc.
    Aber Angst haben den Kontakt erschwert zu bekommen, wenn sie nur andeuten wurden dass sie im Monat weniger zahlen wollen.
    Die Frauen bekommen Alimente und Unterhalt nach geschmissen und gehen jedes WE auf Party.
    Das hab ich nicht Mal mit Partner.

    Ein Mann der sich regelmäßig kümmert, sollte meiner Meinung nach auch das Recht in Anspruch nehmen weniger zu zahlen.

    Hab ich allerdings ein Aloch als Ex und der bekommt sich nicht ein. Ja klar mach ich den nackig 🤷

    ka_pünktchen18susearya
  • Ich bin mir jetzt gar nicht sicher ob man überhaupt auf Alimente teilweise verzichten könnte oder ob das erst ab einem bestimmten Alter relevant ist. Denn das steht ja dem Kind zu und meines Wissens nach darf die Mutter einer Reduktion nicht zustimmen.
    Irgendwie hab ich das vom rechtsseminar noch im HinterkopfY
    Was ich noch ergänzen möchte und da bin ich mir sicher: wenn der Mann pfuscht und das eben schon in der Zeit gemacht hat in der man als paar zusammen war, wird das sogar auch in die Berechnung für den Unterhalt als Einkommen aufgenommen. Find das ja echt ein Wahnsinn.
    KathiS
  • dachte immer das wird an das Einkommen angepasst und dass der Mann erst Unterhalt zahlen muss wenn die Frau keinen Job hatte und über 5 Jahre zu Hause war?!

    und ich kenn einen der zahlt 90 Euro pro Kind und er hat 3 also 270 insgesamt, der geht übrigens auch immer Party machen und sauft und muss keinen Unterhalt zahlen (an keine der 2 Frauen)
    also er ist happy haha
  • Die Alleinerziehenden, die übermäßig Geld nachgeschmissene und ‚jedes we auf Party gehen‘, halte ich aber für die Ausnahme. Ich kenne zumindest keine einzige.

    Es ist auch so, dass wenn der Vater dir betreuungspflichten zu einem höheren maß übernimmt, er weniger bezahlen muss, ich hab oben schon die 50-50-Variante erwähnt. In der Realität sind die meisten Mütter dabei übrigens glücklich wenn die Betreuung zumindest 60-40 (Mütter-Vater) geteilt wird.
    Kinderbetreuung wird in unserer Gesellschaft als weniger wertvoll angesehen, als Geld. Darum sind die Männer die armen, weil sie jahrelang blechen müssen.
    wölfinka_pünktchen18KathiS
  • @sanxtay ja das mit dem Unterhalt der Frau Check ich auch nicht wie das funktioniert
  • also ich wurde beim jugendamt gefragt ob wir uns einen betrag ausgemacht haben oder ob sie es berechnen sollen. und mit 260 euro kann i wohl keine party schmeissen, da muss ich schaun das es sich mit der wohnung ausgeht.
    glaub das ist eher selten der fall. ich kenn niemanden der sich da bereichern kann.
    StieglitzKathiS
  • Achsooo jetzt verstehe ich erst das es um Unterhalt für die Frau geht 😂🤦
    Da bin ich sowieso der falsche Ansprechpartner, da ich der Meinung bin Unterhalt für die Frau ist unangemessen, da heute 99% der Frauen selbst auch arbeiten und eine Ausbildung gemacht haben, das ist ja vom alten Schlag wo die Frauen nur Hausfrauen waren und somit angewiesen aufs Geld.
    Ich weiß das meiner schon schwer über die Runden kommen würd mit Allimente zahlen und dann auch noch Unterhalt für mich einklagen? No Go in meinen Augen, das man für die Kinder zahlt ist logisch und bin ich auch dafür, aber das mein Ex für mich zahlen müsste.. naja 🤷
    da gehen die Meinungen bestimmt auseinander und ich möchte jetzt auch bitte keinen Streit bzw Diskussion lostretten
    suseTati3177
  • @antje ja das stimmt so.. Die Kinder dürfen nicht unter das Minimum fallen das lt Berechnung rauskommt.. Mehr darf natürlich bezahlt werden.
    Es ist immerhin das Geld des Kindes und eigentlich nicht das der Mutter. Das Kind kann dann mit 18 auch den Unterhalt einfordern der weniger bezahlt wurde.
  • @ka_pünktchen18 hab e geschrieben allimente sind klar und logisch, wenn wir uns trennen muss ich ja auch essen usw fürs Kind bezahlen und eine größere Wohnung, als single könnt ich mir eine 1Zimmer Wohnung ganz günstig mieten, das geht als Mama nicht, also sind die Allimente auch ein Beitrag zur Miete, essen, Kleidung, Medikamente usw usw. Ich halte nur nichts vom Unterhalt für die Frau, möchte da niemanden zu nahe tretten oderso
  • Ich möcht nur anmerken, dass das mit keinen Unterhalt für die Mutter bezahlen, auch ein Bissl schwierig ist. In einem anderen Fred hier wird grad einer jungen Frau nahe gelegt, auf die Ausbildung zu verzichten und stattdessen das Kind zu bekommen. Kindererziehung erschwert es Frauen einen guten Job zu bekommen, ist nunmal so. Also so eindeutig find ich es auch nicht, dass ein Mann keinen Unterhalt für die Mutter zahlen soll 🤔 Schwierig
    wölfinka_pünktchen18KathiSSiglinde90
  • @Stieglitz klar ist es Situationsbedingt wenn der Mann ein Top Verdiener ist und sie immer auf die Kinder geschaut hat und ihr leben für die Familie etwas pausiert oder geändert hat ist das was anderes, aber in den meisten Fällen verdient der Mann normal & die Frau vielleicht etwas weniger, bekommt aber ja Allimente und kindergeld und wenn sie damir gut leben kann und er auch halbwegs, ist das fair. Ihn komplett auszunehmen find ich nicht ok.
  • StieglitzStieglitz

    530

    bearbeitet 16. 01. 2019, 11:21
    Es ist aber auch nicht fair es als „Normalfall“ hinzunehmen, dass die Frau „etwas weniger verdient“. Das kommt ja nicht von irgendwo...

    @Feelinara
    delphia680AsunaKeinNutzernamericzTalia56dinkelkornKathiSSiglinde90
  • @antje was ich zumindest weiß ist dass man auf eine Erhöhung verzichten kann. Also wenn das Kind in die nächste Altersstufe kommt muss (war so vor 15 Jahren...) die Mutter selber sich drum kümmern dass der Satz erhöht wird. Und wenn sie das nicht tut bleibts wie vorher. Also auf eine Erhöhung verzichten kann sie, indem sie sich einfach ned darum kümmert.

    Aber grundsätzlich verzichten - weiß nicht... Da muss man sich schon gscheid gut verstehen 🤔
  • @Feelinara ich finde unterhalt zb gerechtfertigt, wenn die Frau jahrelang bei den kindern daheim war, den haushalt geschmissen hat, dafür gesorgt hat, dass ihr Männchen immer was gutes zu Essen bekommen hat, etc und deshalb nicht arbeiten war. Die hat dann im Falle einer Trennung viel schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt, verdient viel weniger mangels Berufserfahrung und hat ihren Mann ja während der Beziehung auch in seiner Karriere unterstützt, indem sie ihm den rücken frei gemacht hat. Da find ich es auch OK, dass die Frau unterhalt bekommt.


    Aber ich geb dir Recht, in einer modernen Beziehung wo beide arbeiten und im Idealfall beide zur Kindererziehung und im Haushalt beitragen, ist unterhalt nach einer Trennung überflüssig.

    Alimente - klar, die sind ja für's Kind. Auch im einer funktionierenden Beziehung sollten beide elternteile für alles was ein Kind so braucht zahlen. Und wenn ein Elternteil mehr Zeit in die Kinderbetreuung investiert ist es nur fair, dass der andere dafür mehr zahlt.
    KathiS
  • @wölfin besser hätt ichs nicht beschreiben können, geb dir da zu 100% Recht! 😊
  • Also bei uns wars so, mein Ex hat keinen Cent zur Wohnsituation beigetragen. Jahrelang. Nichts für das Kind. Jahrelang.
    Ich hab die Betreuung übernommen und danach die Fremdbetreuung gezahlt. Alles.
    Theoretisch hätt ich selbst Unterhalt bekommen können, aber ich war noch so unglaublich naiv nach der Trennung...
    In solche Situationen muss man einfach mal kommen im Endeffekt und bangen wie man jeden Tag das Essen aufn Tisch stellt.
    Aus heutiger Sicht würd ich auch Unterhalt für mich berechnen lassen, sollte er laut Gesetz auch mir zustehen. Da gehts auch um das fehlende Einkommen was du als Frau haben könntest. Wenn du Vollzeit 2.000€ netto verdienst und in Karenz aufeinmal nur 440€ bekommst, ist das eine extreme Lücke. In einer normalen Partnerschaft wird sowas aufgefangen, weil Frau nunmal das Kind betreuut.
  • Ich war jetzt jahrelang zuhause, auch auf Wunsch meines Mannes u wenn es nach ihm geht sollt ich jetzt auch weiterhin zuhause sein...was ich aber absolut nicht will, mir fällt schon derart die Decke auf dem Kopf. Aber ich hab keinen Beruf in den ich zurückkehren kann. Also ich bin mit Sicherheit auf Unterhalt angewiesen bis ich mich bzw die Kids selbst erhalten könnt
    Aber nachher is man immer schlauer. Ich hätt sicherlich einiges anders gemacht jetzt so im Nachhinein betrachtet ( aber niemals hätt ich auf meine Kinder verzichtet...die sind jede Entbehrung wert)
  • Hallo Mamis!
    Weil hier oft gefragt wird was einem Finanziell alls alleinerziehend alles zusteht......
    Sucht auf alle Fälle beim AMS wegen KINDERBETREUUNGSFÖRDERUNG an! Das gilt natürlich auch für diejenigen die nicht alleinerziehend sind und hier im Thread mitlesen! Viele wissen gar nicht das es diese Möglichkeit gibt!
    Wollte es euch nur wissen lassen!
  • xstrizix schrieb: »
    Hallo Mamis!
    Weil hier oft gefragt wird was einem Finanziell alls alleinerziehend alles zusteht......
    Sucht auf alle Fälle beim AMS wegen KINDERBETREUUNGSFÖRDERUNG an! Das gilt natürlich auch für diejenigen die nicht alleinerziehend sind und hier im Thread mitlesen! Viele wissen gar nicht das es diese Möglichkeit gibt!
    Wollte es euch nur wissen lassen!

    https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-
    delphia680Magda3006
  • delphia680delphia680

    13,992

    bearbeitet 19. 01. 2019, 18:43
    @xstrizix weil du sagtest auch nicht alleinerzieher können das beantragen- weißt du ob da das Gehalt des Ehepartners als Grundlage genommen wird? Weil ich beziehe ja dzt nur KBG/FBH..
  • Leider bekommt man das nur wenn man beim AMS arbeitslos gemeldet ist. Wenn man in sein bestehendes Arbeitsverhältnis zurück geht, bekommt man nichts. Auch wenn man um arbeiten zu können zb eine private Kinderkrippe braucht und zahlen muss ohne die man ab dem 2.Geburtstag nicht arbeiten gehen könnte. War bei mir leider so.
  • @sushy Sorry aber die Info ist nicht richtig!

    Hier die Info lt. AMS!!!!
    In welchen Situationen unterstützen wir Sie?

    Sie nehmen an einer AMS-Maßnahme teil.
    Sie haben eine neue Arbeitsstelle gefunden.
    Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich trotz Arbeit grundlegend verschlechtert.
    Ihre Arbeitszeit hat sich wesentlich geändert und daher brauchen Ihre Kinder eine neue Betreuungseinrichtung oder Betreuungsform.
    Ihre bisherige Kinderbetreuung fällt aus.

    Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

    Ihr Kind lebt im gemeinsamen Haushalt.
    Ihr Kind ist jünger als 15 Jahre, ein behindertes Kind jünger als 18 Jahre.
    Sie verdienen monatlich nicht mehr als 2.300 Euro brutto.

    Bitte beachten Sie: Als Einkommen zählen auch

    Renten und Pensionen
    Alimente und Unterhaltsleistungen
    Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
    Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
    Gründungsbeihilfe
    Kombilohn-Beihilfe
    Übergangsgeld
    Zahlungen an Pflegeeltern für die Kinderbetreuung
    Pflegekarenzgeld.

    @delphia680 Ich kann dir nur von mir selber berichten!
    Ich bin NICHT alleinerziehend! Lebe mit dem Papa meiner Zwerge zusammen, aber wir sind nicht verheiratet.
    Ich hab kurz bevor meine erste Karenz zu Ende war und ich wieder arbeiten ging um die Förderung angesucht. Es war nur mein Einkommen relevant!
    Hab ca. eine Woche nach Ansuchen schon Bescheid bekommen das sie mir was dazu zahlen. Hab den Betrag monatlich überwiesen bekommen. Und glaub alle 3 Monate musste ich eine Bestätigung von der Krippe bringen und einen Zettel von der Arbeit ausfüllen lassen.
    Ab den Zeitpunkt als ich dann in Karenz mit Kind 2 ging hab ich nichts mehr bekommen (natürlich logisch denn da wäre normalerweise ja die Betreuung nicht nötig gewesen).
    Letzte Woche war ich wieder beim AMS um anzusuchen weil ich ab Mitte März wieder arbeiten gehe und hab gestern schon wieder die Bestätigung erhalten das sie mir was dazu zahlen.
    Hab nie irgendwas von meinem Patner vorweisen müssen!
  • sushysushy

    452

    bearbeitet 19. 01. 2019, 19:46
    @xstrizix ich weiß was drin steht. ich hab sehr lange mit ihnen diskutiert dass ich alle Kriterien erfülle und es mir auch zustehen würde . leider hab ichs nicht bekommen. Freu mich für jede mama die die Unterstützung bekommt. Wahrscheinlich ist es von einer AmS Stelle zur anderen unterschiedlich. Mir wurde gesagt sie haben nicht die Mittel dazu es jeder zu zahlen. Sie hat mir auch bestätigt dass es mir theoretisch zustehen würde aber i bekomms net :(
  • Auf jeden Fall sollte es jeder versuchen. Ist nicht wenig was man bekommen kann
  • Ich hab die Beihilfe auch bekommen obwohl ich nicht beim AMS gemeldet war.
    sushy
  • also ich hab die betreuungsbeihilfe beantragt, als meine große zur tagesmutter ging und ich wieder arbeiten war. je nach einkommen der mutter (das vom vater ist nicht relevant) @delphia680, bekommst du dann einen gewissen %satz gefördert.

    was man aber vl wissen sollt - die vom AMS sind bei dem thema mega unfreundlich und lästig und ich hab mit denen echt oft diskutiert, weil von einen auf den andren antrag wieder was ned gepasst hat. da muss man hald hartnäckig bleiben, weils schon wirklich viel geld is !
    delphia680
  • @sushy Ja leider wird es wirklich so sein das es stark darauf ankommt welches AMS es ist und höchstwahrscheinlich auch in welchem Bundesland! (Bin übrigens aus dem Südburgenland)
    Aber auf alle Fälle ansuchen, hartnäckig bleiben und nichts gefallen lassen! Mehr wie nein sagen können sie nicht.
  • Ich hab die Beihilfe damals auch bekommen. Das Einkommen meines Mannes wurde nicht herangezogen @delphia680 und ich hab nach der Karenz wieder bei meinem AG gearbeitet.
    delphia680
  • NanilenaNanilena

    809

    bearbeitet 19. 01. 2019, 21:20
    Wow!! warum weis ich das erst jetzt! Also versteh ich es richtig? Ich bin derzeit Karenz, gehe ab April wieder 20 Stunden arbeiten in die alte Firma, und ich darf es beantragen? Kinderbetreuungsbeihilfe oder?

    Edit: ich arbeite gleich viel wie zuvor und habe jetzt aber 3 Kinder die betreut werden müssen../
  • @Nanilena ja genau. du beantragst das ab dem zeitpunkt, ab dem du wieder arbeitest :)
    baby16
  • Nanilena schrieb: »
    Wow!! warum weis ich das erst jetzt! Also versteh ich es richtig? Ich bin derzeit Karenz, gehe ab April wieder 20 Stunden arbeiten in die alte Firma, und ich darf es beantragen? Kinderbetreuungsbeihilfe oder?

    Edit: ich arbeite gleich viel wie zuvor und habe jetzt aber 3 Kinder die betreut werden müssen../

    Genau. Beim AMS anrufen, fragen ob du persönlich hinkommen sollst das beantragen oder ob du es online beantragen musst?
  • Danke ihr lieben für die Info 🤗
  • Ich hab da mal eine Frage an euch.

    mein ex Freund hat mich gestern angerufen und mir gesagt er will jetzt das gemeinsame Sorgerecht für David haben.

    Aber mir haben soviel abgeraten das zu machen das ich da jetzt ganz unsicher bin. Ich hätt da jetzt prinzbell nichts dagegen weil es ja sein Kind auch ist und ich es ihm ja von Anfang gegeben hätte.

    Aber welche Nachteile hätt ich da jetzt dann wen er das Sorgerecht hat?
  • Ich glaube du dürftest nicht mehr alles alleine entscheiden 🤔
  • @melina du darfst nichtmehr ohne seine Unterschrift wegziehen oder das Kind zB im Kiga anmelden. Du brauchst für jeden Scheiß (überall wo du unterschreiben musst) auch seine Unterschrift.
  • @melina ich würd mich an deiner stelle genau beim jugendamt informieren.
    ich habe meinen sohn wohl im kindergarten angemeldet, sind in urlaub gefahren, umgezogen/umgemeldet ohne dass der kindsvater irgendwas unterschreiben musste
  • @minimi kann ich die Beihilfe auch beantragen wenn ich schon arbeite? Habe im Dezember eine neue Stelle angefangen und wusste von der Beihilfe auch nichts.
    Es steht nämlich bevor man eine neue Stelle antritt
  • @wuhselwuh also was ich weiß, kannst du das jederzeit beantragen :) und dann musst du alle 6 monate den folgeantrag stellen.
  • @minimi danke, dann werde ich es einmal versuchen :)
    minimi
  • @melina wenn er beim Jugendamt das gem.Sorgerecht beantragt, dann geht das meist auch durch, ausgenommen es gibt einen Grund, weshalb es sich neg aufs Kind auswirken sollte

    Die Entscheidung triffst also eig nicht du - es stejt dem Vater ebenfalls zu, wie der Mutter.
  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich brauchte für jeden Dreck bisher seine Unterschrift.
  • Hm, ja ich denke auch das er es sowieso bekommt. Wir haben nächste Woche einen Termin beim Jugendamt und ich denke da ich kann ich dann nicht viel dagegen reden das er es nicht bekommt.

    Im grunde will er es wahrscheinlich nur das ich dann nicht so einfach wieder nach Linz ziehen kann..
  • Bzgl Kinderbetreuungsbeihilfe, möchte ich nur kurz einwerfen, beantragen kann sie jeder/ jede. Jedoch besteht KEIN Rechtsanspruch darauf.
  • Tati3177 schrieb: »
    Bzgl Kinderbetreuungsbeihilfe, möchte ich nur kurz einwerfen, beantragen kann sie jeder/ jede. Jedoch besteht KEIN Rechtsanspruch darauf.

    Genau! Aber auf alle Fälle versuchen zum Beantragen.
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