Schwanger als Studentin - Welchen Beihilfenaanspruch?

janiejanie

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bearbeitet 10. 01. 2019, 14:43 in Karenz & Rechtliches
Hallo, ich studiere momentan an der FH bis 31.3 und ab 1.4 bin ich beurlaubt bzw. werde mich abmelden da der ET am 13.4 ist und man kein toleranzsemester etc hat. Nun meine Frage, was für einen Anspruch habe ich ab der Geburt, an Beihilfen oder Zuschüssen, Familienbeihilfe, Wochengeld? Im Internet steht nix hilfreiches😟

Kommentare

  • Familienbeihilfe ab Geburt
    wochengeld vermutlich nicht, da du kein Einkommen hast, oder?
    Ab Geburt kannst du auch das kinderbetreuungsgeld beantragen - Höhe abhängig von bezugsdauer

    Je nachdem was du sonst noch an Einkünften hat, was dein Partner verdient falls der bei dir wohnt, etc kannst du eventuell auch wohnbeihilfe oder ähnliches beantragen. Wo wohnst du? Das ist dann je nach Bundesland unterschiedlich bzw kann dir sicher jemand Beratungsstellen in deiner Nähe nennen.

    Alles Gute für die restliche Schwangerschaft!
  • Hi, also ich kann dir nur von meiner Erfahrung berichten. Ich hab mich bewusst dagegen entschieden, mich beurlauben zu lassen weil sich mein Anspruch dadurch wegen der Altersgrenzen verkürzt hätte. Mein Sohn ist im Mai 2015 geboren und ich hab die Behilfe einfach weiter bezogen, nebenbei kleinere Prüfungen gemacht wie es eben ging. Die Schwangerschaft allein und die Kindererziehung danach bringen dir Toleranzsemester. Außer du hast ein Stipendium o.ä., damit kenn ich mich nicht aus... ansonsten wie @wölfin schreibt: Kbg und Familienbeihilfe (fürs Baby) ab Geburt. Falls du noch Familienbeihilfe beziehst bekommst du die währen der Beurlaubung ja nicht.
  • Wie schon erwähnt - pauschales Kinderbetreuungsgeld steht dir zu (Kinderbetreuungsgeldkonto) und Familienbeihilfe;
    Wochengeld vor der Geburt - dazu müsstest du gearbeitet haben
  • Ich habe auch auf einer FH studiert, da hätte es auch keine Möglichkeit des Toleranzsemesters gegeben, auch mussten alle Prüfungen gemacht werden wie im Plan vorgesehen - ein Aufschub oder nur einzelne Prüfungen ablegen wäre automatisch ein Ausschluss vom Studium gewesen bzw hätte man sich nur karenzieren lassen können um später dort weiterzumachen wo man aufgehört hat
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