Papa Eab und Mama Pauschal - beste Variante?

Hallo ihr Lieben!

Ich bin mit Söhnchen Nr. 2 schwanger :)
Ich bin einstweilen einfach Hausfrau und hab keinen Job. Das heißt, ich würde das Pauschale KBG bekommen. Mein Mann arbeitet (3300€ brutto). Wir wollen uns die Karenz gern teilen (trotz finanzieller Einbußen), also sodass er einige Zeit auch daheim bei uns wäre. Hat das jemand von euch auch so und wie habt ihr das aufgeteilt? Und kann er am Anfang in Karenz gehen und dann das einkommensabhängige Modell für sich nehmen? Wenn ich dann für mich beantrage, bekomme ich dann das Pauschale, hab ich mal gehört.


Wer kennt sich aus?
Danke schon mal :*

Kommentare

  • Das geht nicht - ihr seid beide an das gleiche Modell gebunden; ihr könnt nur das Einkommensabhängige oder das Pauschale beantragen. Je nachdem was der erste von euch beantragt - gilt das auch für den zweiten!
  • Die AK kann euch eine Günstigkeitsberechnung machen, dann sehr ihr was die beste Variante für euch ist
  • Also ich meine mann muss als Frau das EKBG beantragen und das wird dann abgelehnt, da man keinen Anspruch hat. In der Zwischenzeit (also während der Prüfung) bekommt man dann etwas weniger ausbezahlt. Es erfolgt dann ein Bescheid in dem die Frau abgelehnt wird und ins pauschale fällt und der Mann bekommt dann das EAKBG.
    Zumindest macht es eine Freundin von mir gerade so. Sie bekommt seit Geburt ca. 700 Euro pro Monat, während dieser Prüfungsphase. Wochengeldanspruch hatte sie keinen mehr.
  • Es ist fast so wie @Antje schreibt. Nur dass diese prüfungsphase nicht so lange dauert und man nicht weniger ausbezahlt bekommt.
    Wir machen es im Moment so. Ich habe das ea kbg beantragt und habe gleich auch das neue Formular, das man nach Ablehnung abgeben muss, mitabgegeben. Es dauerte die normalen 2 Wochen, die man immer warten muss, da man da ja noch Einspruch erheben kann. Anschließen bekamen wir den Bescheid, dass ich 1000 Euro im Monat bekomme für ein Jahr und mein Mann das ea.
  • Echt jetzt @antje und @sam200 Ich war auch der Meinung, dass beide dasselbe Modell nehmen müssen.
    Das geht nur, wenn man nicht arbeitet bzw in karenz ist und dann kbg beantragt, oder? Ich versteh das gerade gar nicht.
    Bekommt man zuerst weniger, dann das Pauschale (so hoch wie für ein Jahr) und der Mann kann dann trotzdem das eaKbg nehmen?
    Das heißt, man "verliert" nur in den ersten Wochen etwas Geld?
  • @Corni wenn man keinen Anspruch hat oder zuwenig dann bekommt man den Mindestsatz, glaub 33 Euro am Tag, also die ca 1000 die @sam200 erwähnt hat.
  • @itchify Das schon.
    Wusste aber nicht, dass dann der Mann schon das eaKbg nehmen kann.
    Hab gedacht, beim eaKbg müssen beide Anspruch haben, wenn beide in Karenz gehen wollen.

    Die Frage hat sich jetzt bei mir nicht gestellt, deswegen hab ich mich damit aber auch nicht so genau beschäftigt.
    Aber man lernt nie aus.
  • Julie79Julie79

    913

    bearbeitet 5. 01. 2019, 20:31
    @corni habe das auch schon so gehört. Es gilt was als erster Beantragt wurde auch wenn es bei der Frau dann abgelehnt wird (EKAH) bekommt das der mann dann trotzdem.
  • Hm. Dachte auch nicht, dass das geht. Aber interessant zu wissen!
  • Hat uns sogar die nette Dame bei der gkk so empfohlen :)
    ricz
  • @sam200 hab gedacht das könnte bei ihr jetzt so sein, da sie keinen wochengeldbezug hatte? Hattest du den?
    Aber so ist es ja noch besser 😍
  • Das heißt beide Elternteile könnten jeweils 1 Jahr zuhause bleiben und bis zu 1000€ pro Monat beziehen?🙈

    Oder hab ich da was falsch verstanden?
  • @gotamill nein beim eaKBG geht es immer maximal bis Ende 14. Monats
  • @Antje ja ich hatte wochengeld.

    @gotamill ich Glaube es gibt keine Variante mit 1000 EUR auf zwei Jahre 🤔
  • Glaub auch nicht dass es diese Variante gibt.
    Viele machen sich die Variante selbst: wenn man den Höchstsatz von 2000€ pro Monat ein Jahr lang bekommt und immer die Hälfte für ein zweites unbezahltes Karenzjahr zurücklegt - in meinem Freundeskreis haben das viele gemacht; hätt ich keine Kinderbetreuung hätt ich’s auch so gemacht ;)
  • Gibt man da sein Jahresgehalt oder sein Monatsgehalt an bei der Berechnung? 🙈
  • @gotamill die letzten 3 vollen Monate vor dem Mutterschutz netto ohne Urlaubs/Weihnachgsgeld durch 3 geteilt und dann noch mal 1,17 (für anteilige Urlaubs und Weihnachgsgeld). Das ist das Wochengeld. Von dem dann 80%, gedeckelt mit 2000 Euro.
    Wichtig: auch wenn der Papa erst zum 1. Geburtstag in Karenz geht werden bei ihm die 3 Monate vor dem Mutterschutz genommen.
    Baux87
  • Es gibt einen sehr guten Folder von der AK wo alle Varianten genau beschrieben sind; auch wenn Partner sich abwechseln
  • @itchify da muss ich widersprechen, bei meinem Mann wurden die letzten Monate vor seinem Bezug zur Berechnung herangezogen. Zumindest war dies 2017 noch so. Vielleicht hat dich nun etwas geändert?
  • Mein Mann war Juli und August 2017 in Karenz und bei ihm wurden die Bezüge aus dem Jahr 2016 genommen, also die letzten 3 vor dem Mutterschutz. Der gleiche Zeitraum wie auch bei mir.
    Eigenartig wie unterschiedlich das ist.
  • @sam200 bei uns war es auch 2017, aber sowohl vor und nach der Änderung steht es so:
    https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/ea-kbg.html
    "Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes (statt auf den Beginn der Schutzfrist wird auf einen achtwöchigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes abgestellt)."
  • Interessant. Werde heute vielleicht noch den Antrag und Bescheid checken, ob ich mich wirklich so irre vielleicht 🤔
  • Du hast vollkommen recht! Hab mich informiert, weil es ja jetzt dann bald ansteht bei uns, und es ist so wie du schreibst.
    itchify
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