Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2

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Kommentare

  • @Michi3456 puh, das weiß ich nicht..
    ja bestimmt gut mal informieren, wobei man leider oft unterschiedliche Auskünfte erhält, so ist es mir beim ersten Kind gegangen zumindest..
  • @Michi3456 Ich glaub auch, dass da die aufrechte Karenz zählt. Nur für das neuerliche Wochengeld braucht man soweit ich weiß eben die 3 Monate. Aber wird dann das neue eaKBG vom neuen, oder vom alten (oder von beiden und das bessere zählt) berechnet?
    Wann und wo ist dieses Infofrühstück der AK?
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 3. 01. 2017, 08:25
    INFO GKK:

    es wird das eakbg und meine 3 wo vom entgelt zur berechnung des wochengeldes herangezogen.


    edit: vergessen zu fragen, aber wird wohl so sein, dass sie vom eakbg nur 80% (hab ich irgendwo gelesen, weiß aber nicht, ob ich mich irre) rechnen, dh es ist sinnvoll, wenn ich in den 3 wo so viel wie möglich verdiene.

    neue überlegung: regelmäßige überstunden und regelmäßige prämien zählen ja zum nettoeinkommen und werden deshalb berücksichtigt. aber bei einer anstellung von 3 wo ist ja nichts regelmäßiges dran. dh wir können nur das bruttoeinkommen so festlegen, dass ich nicht all zu große einbußen hab beim wochengeld. oder hat sonst noch jemand einen tipp?
    Angie_1984
  • Prämien und Sonderzahlungen werden zudem auch nicht 100% angerechnet.
  • @_Kathrin_ Ich bin auch bei meinem Mann angestellt und habe damals erfahren, dass man u.a. auch aufpassen muss, dass der Verdienst angemessen sein muss; dass also kein Vorteil durch die Ehe entstehen darf. Und generell muss man bei einer "richtigen" Anstellung auch aufpassen, dass es nicht zu kompliziert wird, weil ja auch Verpflichtungen für deinen Mann als Arbeitgeber entstehen... diese kann man aber ein wenig umgehen, wenn er dich zB als freie Dienstnehmerin anstellt, oder überhaupt auf selbstständiger Basis. Müsst ihr euch alles gut durchdenken und überlegen. Bei weiteren Fragen kannst mir gern eine PN schicken ;)
    _Kathrin_
  • naja.... er hat ja keine angestellten in dem sinne sondern dann nur mich. danals in meinem alten job hatte ich ein brutto von 2600€ vollzeit. dann hab ich die branche gewechselt und hab nur mehr 30 std gearbeitet mit umgerechnet ungefähr dem selben stundenlohn. also werden wir uns wieder daran orientieren, denk ich. somit kann niemand etwas sagen.

    und ja, er stellt mich eh richtig an.... er hat gestern schon sehniert.... homepage, visitenkarten, fachartikel,.... also ja, arbeit hätten wir genug... und dann kommt da noch seine einkommenssteuererklärung vir der mir graust. denn ich, frau chef wie er immer so lieb sagt, muss ja zunächst alle unterlagen zusammensuchen.
  • Dann sollte der Stundenlohn eh passen. Darf auch ein bissl mehr sein, aber eben nicht 5 Mal so viel als er einer anderen zahlen würd ;)

    Bei der Anmeldung muss er halt aufpassen bzgl. Anmeldefristen bei der GKK und dann muss er ja auch dem Arbeitsinspektorat eine Meldung schicken, weil er ja eine schwangere Arbeitnehmerin hat. Zudem musst du als Schwangere die Arbeitszeiten und Tätigkeiten die machen darfst genau berücksichtigen.
    Als richtige Angestellte bist du nicht wirklich kündbar, eben aufgrund der Schwangerschaft, es sei denn er "wirft" dich in der Probezeit wieder raus, was aber auch gut begründet sein muss und nicht einfach ist. Behält er dich, besteht nach der Karenz eine Behaltefrist...und und und...würde ich mir alles wirklich gut ansehen. Also auch aus Arbeitgebersicht ;)

    Wie regelst du das mit deinem alten Arbeitgeber? Soweit ich weiß, darf man ja nur geringfügig während einer aufrechten Karenz bei jemand anderem arbeiten. Oder hat sich da was geändert? Oder hörst du dort sowieso auf und bleibst bei deinem Mann angestellt?
  • @Angie_1984

    ja da gibts viele überlegungen.

    denken eher an ein befristetes arbeitsverhältnis oder einvernehmliche auflösung. beides geht ja.

    mein arbeitgeber und ich haben ohnehin eine einvernehmliche auflösung nach der 2.karenz geplant und da mein mann beim selben AG sozusagen beschäftigt ist, wirds da keine probleme geben. weil die 3 wo können und wollen sie mich nicht drinnen haben, wie gesagt meinen arbeitsplatz bzw meinen job gibts es auch nicht mehr und sie sind mit allem einverstanden, wenn ich nicht mehr komme. also von dieser seite her passts.

  • Na dann sollt alles funktionieren =)
  • falls noch jemand überlegt, hab hier einen brutto/netto rechner für Arbeitnehmer UND Arbeitgeber gefunden, wo alles gut aufgeschlüsselt ist:

    http://www.bruttonetto-rechner.at/?gclid=CP6qg97updECFQzhGwod7GgPEQ
    Angie_1984
  • @Angie_1984 Das sind die Termine zum Infofrühstück. Es gibt auch was das nur das KBG neu betrifft. Da find ich leider den Folter nimma.
    Angie_1984
  • @michi3456 Danke dir! Ich hoffe in Wien/NÖ wird es was ähnliches geben. Langsam wären verbindliche Infos/Beratungen echt hilfreich.
  • Schau mal auf die Homepage von der ArbeiterKammer oder ruf mal an. Ich denk schon das jedes Bundesland sowas anbietet.
    Angie_1984
  • haben jetzt einen termin bei einer steuerkanzlei vereinbart, die auch die einkommenserklärung für meinen mann und die ganze lohnabrechnung etc für mich machen wird. wir gehen eh gleich konkret mit einem fragezettel hin.

    danke auf alle fälle für eure tipps und anregungen.
    Angie_1984
  • @_Kathrin_ darf ich Fragen was der Steuerberater bzgl. der Anstellung meinte?
    @Angie_1984 Bist du schon länger bei deinem Mann angestellt? Gab es da irgendwelche Probleme bzw. muss man auf irgendetwas achten?
    Meine Frau arbeitet seit längerem auch geringfügig bei mir. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich Sie eventuell auch Vollzeit anstellen könnte (hier wäre Sie von der Arbeitszeit flexibler). Bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber gibt es fixe Arbeitszeiten und so kurzfristig werden wir keine Kinderbetreuung bekommen.
  • @wolfi86 es ist bei uns wg frühzeitigem muschu nicht mehr relevant. wenn du eine konkrete frage hast, wir sind nächsten mo beim steuerberater aber mehr wg einkommenssteuer und einnahmen-ausgaben gschichtln für meinen mann
  • @wolfi86 Etwas über ein Jahr. Bin aber als freie DN bei ihm. Man muss nur aufpassen, dass man nicht extrem überbezahlt und so quasi als Ehepartner ungerechtfertigt Vorteile verschafft.
  • Hallo ich habe fleißig mitgelesen bin mir aber nicht mehr sicher. Wenn ich das einkKBG beziehe und das 2. Kind vor dem 2 Geburtstag des ersten kommt dann bekommt man gleich viel einkKBG aber kein Wochengeld? Danke
  • @Zaphyros man bekommt dann weder Wochengeld noch EaKBG so hab ich das verstanden. Weil das EaKBG ja vom Wochengeld berechnet wird und das wäre in diesem Fall 0.
    _Kathrin_
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 21. 01. 2017, 12:29
    mich betrifft es zwar nicht mehr, aber trotzdem geb ich folgende info an euch weiter:

    ich hätte ja ca 3 wo arbeiten müssen zw eakbg und muschu, wäre ich jetzt nicht in den frühz. muschu gegangen.

    laut AK (letzte woche) wird das wogeld so berechnet:

    es wäre mein eakbg von dez und jän zur gänze hergenommen worden. die 3 wo vom märz wären in den feb transfiriert worden sprich 25 tag vom verdienst+3 tage tagessatz vom eakbg. davon wäre dann das wogeld berechnet worden, weil ja immer 3 volle nettoeinkommen hergenommen werden müssen zur berechnung und der märz nicht "vollständig" ist. daher das wort "mischberechnung".
    zudem wird eine günstigkeitsrechnung durchgeführt vom einkommen bis zu 1 jahr vor der geburt und der höhere betrag wird hergenommen + (in meinem fall) 17%

    wenn wogeld anspruch besteht, gibts auch wieder das eakbg, das davon berechnet wird. es gilt nach wie vor, dass das kbg (egal welches modell) einem einkommen aus unselbstständiger tätigkeit gleichgestellt ist.

    hoffe, ich konnte helfen.
    Jamie91
  • An alle die mit dem Gedanken spielen, dass die Frau 3-4. Monate vor dem Mutterschutz arbeiten geht - bei einem anderem Arbeitgeber als bei dem Sie in Karenz ist - möchte ich kurz mitteilen, dass das so gut wie unmöglich ist.
    Von einer Firma hatten wir die fixe Zusage bekommen, dass meine Frau auf für ein Projekt in diesem Zeitraum dort arbeiten könnte. Hier hat der Steuerberater aber sofort abgewunken, weil in solchen Fällen eine genaue Betriebsprüfung durch die GKK folgen wird.
    Auch wenn der man selbsständig ist - wie es bei mir der Fall ist - wird entschieden davon abgeraten die Frau bei sich für 3. Monate Vollzeit anzustellen.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 30. 01. 2017, 08:23
    @wolfi86

    was ist jetzt so schlimm an einer betriebsprüfung, wenn alles korrekt abläuft und es kein scheinarbeitsverhältnis ist?
    natürlich muss eine lohnverrechnung, anmeldung, meldung arbeitsinspektorat wg schwangerschaft, arbeitsplatz und tätigkeitsbeschreibung, arbeitszeitaufzeichnungen,.... erfolgen.

    also solang sie wirklich bei dir arbeitet, ist es ja völlig wurscht was überprüft wird, wenn alles korrekt ausgeführt wird + mschg gesetze eingehalten werden.

    versteh also deinen abratenden hinweis nicht.
  • @wolfi86 Ich bin da auch der Meinung wie @_Kathrin_ . Wenn alles korrekt gemeldet wurde und die Firma bei der man derzeit in Karenz ist damit einverstanden ist.
    Oder wird davon abgeraten weil man ev. Die GKK austrickst das man zu Wochengeld kommt?
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 1. 02. 2017, 12:02
    @Michi3456 "austricksen" gefällt mir auch nicht, denn der AG und die AN müssen steuern zahlen und es MUSS ein echter geldfluss - sprich überweisung - stattfinden.

    wir hätten es uns mal ausgerechnet, wäre es zu einer anstellung für 3 wo gekommen: 1000€ steuern/abgaben

    ich glaub der gkk ist es egal bei welchem AG man beschäftigt ist, hauptsache es werden die steuern bezahlt... sag ich jetzt mal so salopp.
  • Austricksen kann man hier wirklich nicht sagen, denn man zahlt eh genug ein auf Dienstgeber- und Dienstnehmerseite. Und nur weil man verwandt ist, kann einem ja kein Nachteil entstehen. Wenn ich das gleiche bei einem "fremden" Unternehmen mache und für 3 Monate vor neuerlichem Mutterschutz wieder arbeite (so wie viele das tun) würde nie jemand meinen, es würde getrickst. @Michi3456 Du hast es aber sicher eh nicht so gemeint, nehm ich an =)
    _Kathrin_
  • Naja, eine leicht seltsame Optik hätte das ganze schon. Die betreffende Person wird für ein paar Wochen angestellt, obwohl der DG weiß dass sie schwanger ist und bald in Mutterschutz gehen wird. Bedarf hat er anscheinend auch nur für die paar Wochen da den Job davor und danach niemand macht. Also selbst wenn von der Anmeldung usw her alles korrekt abläuft würde es mich nicht wundern wenn die gkk da genau hinsieht noch dazu wenn zwischen DG und DN ein Naheverhältnis besteht. Denn unterm Strich bleibt es ein umgehungsgeschäft damit die betreffende Person doch eaKBG beziehen kann. Hätte ich so etwas vor, würde ich es zumindest nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren.
  • @puma ich verstehe deine sichtweise als außenstehende.
    aber wäre der DG nicht verwandt, dann wäre es ok?
    es gibt nämlich viele ANinnen die bei 2 AG gleichzeitig teilzeitbeschäftigt sind
  • @_Kathrin_ die "zweitbeschäftigungen" sind aber in der Regel nur geringfügig bzw. so, dass die zuverdienstgrenze zum kbg nicht überschritten wird. Außerdem dauert das DV meist länger als 3 Wochen und würde wohl nicht abgeschlossen werden wenn die Person wieder schwanger ist. Durch den kurzen Zeitraum sieht das für mich "komisch" aus, egal ob DG und DN verwandt sind oder nicht.
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 1. 02. 2017, 13:43
    Es gibt auch Branchen/Tätigkeiten, wo man sowieso nur für kurze Zeit angestellt wird (bzw. in meinem Fall waren das immer freie Dienstverträge bzw. auf selbstständiger Basis) und niemand groß Fragen stellt, oder Böses unterstellt, unabhängig vom Naheverhältnis. Aber kaum erwirbt man damit auch Rechte wie (ea)KBG, Wochengeld oder ALG-Anspruch, hätte es eine schiefe Optik, sobald man sich näher steht, oder sei es Glück, dass man jemanden "Blöden" gefunden hätte. Das kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich finde nicht, dass man das pauschal als austricksen bezeichnen kann. Es gibt wie immer und überall schwarze Schafe. Aber davon kann ich nicht ausgehen. Das muss man, wenn überhaupt, im Einzelfall prüfen.

    Es gibt genügend einmalige Tätigkeiten, die nur kurze Zeit dauern und davor bzw. danach niemand mehr macht (zB sehr häufig im Bereich der Forschung & Entwicklung, Journalismus, Lektorat, Datenauswertung, Nachhilfe, Marketingmaßnahmen, Buchhaltung/Steuererklärung, Projektarbeit im Sozialbereich, Pflege, Beratung, Therapie, Supervision, Organisation diverser Dinge/Events/Firmengründung etc. etc. es gibt sicher weitaus mehr, das sind nur ein paar Tätigkeiten die ich zB bisher gemacht habe). Warum dafür keine Schwangere nehmen? Trauen sich die meisten Unternehmer halt nicht, wenn sie sie nicht zumindest schon länger kennen. Das ist eine andere Geschichte.

    Ich finde es aber ziemlich daneben, gleich mal von einem Gefälligkeitsgeschäft bzw. Tricksen auszugehen, nur weil ein Naheverhältnis besteht. Es gibt auch noch ehrliche und faire Unternehmen, die einem einfach eine Chance geben bzw. von deinen Diensten einfach kurzfristig noch vorm mutterschaftsbedingten Ausfall profitieren können und wollen. Ich sehe da nichts Verwerfliches dran, wenn alles sauber abläuft und tatsächlich eine gegenseitige Leistung erbracht wird. Warum sollte man dies still und heimlich machen und nicht hier diskutieren dürfen??
    _Kathrin_karibu
  • @puma aber wenn die gattin "schwarz" die buchhaltung macht zb, ist es ja auch nicht ok.

    ich bin völlig bei dir, wenn es um scheinanstellungen geht - aber echte befristete arbeitsverhältnisse, die nur einem zweck dienen (zb buchhaltung oder wg eines projektes oder wegen einer expertise) sind rechtlich erlaubt, auch in der SS.
  • @_Kathrin_ natürlich ist Schwarzarbeit nicht ok. Ich habe hier ja auch niemanden verurteilt sondern nur geschrieben dass es mich nicht wundern würde, wenn die GKK in so einem Fall genauer prüft.

    So wie @Angie_1984 schreibt kann man nicht alle Fälle über einen Kamm scheren. Wenn es immer wieder befristete DV oder Projektanstellungen gibt, wird wohl nix dabei sein.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 1. 02. 2017, 14:23
    @puma um auf den ursprungspost von @wolfi86 zurückzukommen - es ist auch ok, wenn die gkk da genauer prüft. nur werden sie bei einer echten anstellung nichts finden. wenn alles rechtens ist, wars das.
    darum hab ich es ja so befremdlich gefunden, dass abgeraten wird von einer echten anstellung. denn dann dürfte er nicht nur seine frau, sondern auch keinen anderen AN anstellen für eine befristete zeit zb ab 6 mo arbeiten ALG Anspruch etc

    alles was nicht rechtens ist, brauchen wir gar nicht diskutieren.

    aber zb bei einem projekt oder einem vortrag ist ja für gewöhnlich ein projektplan vorhanden, notizen, emails,.... und ich glaub auch nicht, dass die gkk die arbeitsleistung überprüfen kann, denn das betrifft ja nur AG und AN. die interessiert, ob alles formell korrekt abläuft und keine rechtsforschriften verletzt werden.
  • @Angie_1984 Ich habe diese ScheinAnstellung gemeint. Wenn jemand 100% angemeldet ist aber nichts bzw vielleicht nur ein paar Stunden arbeitet. Dürfte anscheinend öfters in FamilienUnternehmen vorkommen weil sonst würde nicht a Stb davon abraten die eigene Frau drei Monate vor Mutterschutz im eigenen Betrieb arbeiten zu lassen. Wenn man das gut begründen kann ist es sicher kein Problem aber ansonsten könnt ich mir schon vorstellen das hier die GKK Zweifel hat ob auch wirklich was geleistet wurde oder nur am Papier.
    Angie_1984
  • Ich kann nur das weitergeben, was mir zwei Steuerberater unabhängig voneinander gesagt haben. Da geht es nicht nur darum, dass die Frau auch wirklich arbeitet, sondern auch darum, dass man das Arbeitsverhältnis auch mit einem nicht Familienmitglied abgeschlossen hätte. Da wird auch hinterfragt, wer die Arbeiten vor der Einstellung gemacht hat und und und.
    Eine Betriebsprüfung seitens der GKK ist nie sehr angenehm, auch wenn man alles korrekt gemacht hat. Aber letzten Endes kann das jeder für sich entscheiden.
    Übrigens ist es sehrwohl rechtens, dass die Frau „Schwarz“ (also ohne Entgelt) in der Firma arbeitet. Sowas nennt sich eheliche Beistandspflicht. Bis vor ein paar Jahren konnte man sogar rechtliche Probleme bekommen, wenn man die Frau angemeldet hat diese dann aber „nur“ die Buchhaltung bzw. organisatorische Tätigkeiten machte.
  • @wolfi86 aufgrund arbeitsrechtlicher sicht und besonders wg versicherungsrechten kann ich mir das nicht vorstellen.
    stell dir vor deine frau ist nicht angemeldet und die decke sturzt ein, deine frau hat schwerste verletzungen.... oder der pc explodiert, als sie für dich gearbeitet hat. nana sorry, "schwarz arbeiten" geht gar nicht auch nicht aus ehelicher beistandspflicht.

    stell dir vor du hättest eine baufirma und deine frau arbeitet auf der baustelle für dich. es findet eine betriebsprüfung statt und du kannst dir sicher sein, dass sie als schwarz-arbeiterin gesehen wird und du zahlst dann strafe.
    nicht anmelden und trotzdem arbeiten geht gar nicht, nicht nur, weil ihr entgelt zusteht, sobald sie für sich arbeitet sondern eben auch wg der versicherung.

    @Angie_1984 was sagst du dazu?
    @naoma darf ich dich dazu auch befragen?

    vor allem weiß ich aus erster hand aus der familie, in der mein cousin ein sehr erfolgreiches familienunternehmen führt, dass arbeiten+anmelden von familienmitgliedern absolut kein problem ist. bsp: cousin besitzt firma mit 5 standorten, onkel macht buchhaltung, tante putzt in allen filialen,...

    und gerade bei einem projekt oder gründung eines neuen standortes etc ist das arbeitsaufkommen ganz anders zu argumentieren.
    du hast ja selbst gemeint, dass du sie für ein projekt anstellen würdest - das ist ja begründung genug?
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 2. 02. 2017, 09:00
    @_Kathrin_ Doch, doch das stimmt was @wolfi86 sagt. Steht im ABGB ;) Aber das heißt nicht, dass die Ehefrau nicht beim Mann entgeltlich arbeiten darf. In Bezug auf eigene Ansprüche später, muss man sich das sowieso gut überlegen, ob man unentgeltlich im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht arbeitet und hängt sicher auch davon ab, welche Rechtsform das Unternehmen des Ehemannes hat und ob überhaupt und falls ja wie man daran beteiligt ist...
    Man muss eben auf mehr Dinge aufpassen und wirklich darauf achten, dass man als Ehefrau keinen ungerechtfertigten Vorteile erhält, die eine fremde Angestellte nicht hätte. Und was immer einfacher ist, v.a. auf Unternehmerseite ist eben ein freier Dienstvertrag oder Honorarbasis, weil damit kaum bis keine Verpflichtungen außer dem Entgelt zu erbringen sind.
    Warum die Steuerberater abraten ist mir schon klar, aber die Frage die sich stellt ist mMn eher, betrachten sie bei ihrem Rat ausschließlich die Unternehmer-Seite, oder können sie auch die AN-Seite berücksichtigen. Meine Erfahrung mit Steuerberatern ist nämlich, dass sie so in ihrer Welt des Unternehmertums "gefangen" sind (und meist selbst auch quasi freiberuflich tätig), dass sie da andere Aspekte außer Acht lassen. Also ein Gesamtbild was für EUCH am Besten und was überhaupt möglich ist, muss man sich ansehen. Das kann bestimmt nicht jeder Steuerberater, weil das eben keine Standardfrage ist.
    _Kathrin_
  • danke @Angie_1984

    aber in wolfis bsp, wenn er ein projekt plant und dafür rein theoretisch auch eine fremde person einstellen würde, ist es ja nur "von vorteil" wenn seine frau diese arbeiten erledigt. natürlich selbes entgelt - keine überbezahlung nur aufgrund des näheverhältnisses. zumal ich mich waage daran erinnern kann, dass sie ja bereits (oder ist es schon beendet?) bei ihm geringfügig gemeldet ist/war. da war es ja offensichtlich auch kein problem? klar die abgaben des AG sind minimal und seine frau bezahlt da auch keine steuern, aber im endeffekt ist der weg ja schon geebnet für die beiden?
    nur als frage: wenn wolfi 60-70 std pro wo arbeitet, dann wäre es für mich als außenstehende sehr einleuchtend, wenn seine frau die büroarbeiten erledigt. vor allem was rechnungen schreiben, buchhaltung etc anbelangt und das über eine geringfügige beschäftigung hinausgeht. eheliche beistandspflicht hört sich für mich nach unentgeltlicher, unregelmäßiger arbeit an - wie schaut das im versicherungsfall aus? wenn ihr was passiert, ist es ja kein arbeitsunfall... aber sobald "geld fließt" und die arbeit regelmäßig ist, schaut es ja nach AV aus. oder wie wird dieser begriff sonst ausgelegt?

    wir haben das ja nicht mehr weiter verfolgt, da ich ja im frühz muschu nicht arbeiten darf. aber unser steuerberater hat gesagt, dass es kein problem darstellt. wir haben dann nur mehr wg einer beschäftigung in meinem 2. karenzjahr bzw danach gesprochen, wo ich kein eakbg mehr beziehe. wobei die wohn/arbeitssituation dann wieder ganz was anderes ist. darum interessiert mich das thema so.
  • @_Kathrin_ Das ist alles sehr komplex und nur im Einzelfall wirklich beurteilbar. Aber hier http://www.hoferleitinger.at/news.php?n=741 wird das Grundsätzliche eigentlich sehr gut beschrieben. Da wird das Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit genauer erklärt und mit Beispielen versehen.
    _Kathrin_
  • @_Kathrin_ .... falls dich als Assistentin dann von deinem Mann einstellen lässt (hat er sich jetzt schon niedergelassen?) darfst nicht auf die Ausbildungskurse vergessen..... jetzt nur mal so off topic als Erinnerung, wirst aber wahrscheinlich eh am Radar haben.... sind da inzwischen bissl heikler als früher...
  • Zum Thema Ehepartner anstellen gab es auch einen Kurierartikel vor kurzem:
    https://m.kurier.at/wirtschaft/anstellung-des-ehepartners-als-steuerfalle/245.880.188
    _Kathrin_Angie_1984
  • @itchify in der einleitung fängts schon geil an =)) naja wer eine scheinanstellung anstrebt, soll sich nicht wundern, wenn er auffliegt. dasselbe gilt für schwarzarbeiten und lohndumping. selbst schuld kein mitleid.

    hat uns sehr gut gefallen - vor allem im hotel- und gastgewerbe ist das ja sooo oft der fall, dass es über das sporadische unregelmäßige aushelfen hinausgeht.



  • Wir haben das so gelöst : bin 20 Stunden angemeldet und die werden auch nach kollektiv bezahlt. In diesen Stunden bin ich in der Firma, da Tochter bei tagesmutter ist. Eine vollanstellung wäre durch die enormen lohnnebenkosten kaum zu tragen. Und von der kinderbetreuung nicht lösbar. In Österreich ist man als AG der letzte im Glied und wird nur zur Kasse gebeten das es den An an nichts fehlt. Ich finde die eheliche beistandspflicht in Ordnung. So kann ich das administrative bzw. Buchhaltung zu Hause machen wie es die Zeit erlaubt.
    Man sollte aber schon bei der Wahrheit bleiben. Unsere Kontrollen sind immer gut verlaufen und sowohl vom Finanzamt als auch von der Krankenkasse hat es nie eine Beanstandung gegeben. Vor mir war meine Schwiegermutter beschäftigt bis zu ihrem pensionsantritt. Also alles erklärbar und realistisch ehrlich.
    _Kathrin_suse
  • claudsch1980 schrieb: »
    @Happy89 bin gern behilflich
    Wenn es sich um wenige Wochen nicht ausgehen sollte kannst du - sofern dein Arbeitgeber zustimmt - karenzverlängerung (unbezahlter urlaub) vereinbaren.
    Du verlierst dadurch nicht den Kündigungsschutz da du ja schwanger in einem aufrechten Dienstverhältnis bist.
    Auch der Anspruch auf Elternteilzeit ist unabhängig davon.
    Aber wie gesagt es muss dein Arbeitgeber zustimmen.
    Wenn du jedoch nicht arbeiten gehst musst du aufpassen wegen dem WochenGeld Anspruch, das wäre das einzige was zu bedenken wäre.

    Hi @alle
    @claudsch1980

    Ich muss am 12.11.18 wieder arbeiten gehen. Wenn ich jetzt angenommen im april 2019 noch ein kind bekomme, es sich also nicht mit Mutterschutz vor karenzende ausgeht, sondern ich eben für 3 Monate Arbeiten gehen müsste, hab ich also 2 Möglichkeiten? Mit Zustimmung des Arbeitgebers die Karenz verlängern.
    Oooooder tatsächlich arbeiten gehen?

    Mein Problem ist, dass mein Chef einer Verlängerung nicht zustimmen wird, denk ich. Weil es ein 5 mann Betrieb ist und sie meine Stelle bereits nachbesetzt hAben, habe ich keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Ich müsstr also 38,5h zu einer 2h entfernten Arbeit fahren. Das ist nicht zumutbar.. Ich denke mein chef wird darauf setzten, dass icj das auch für diese 3 Monate nicht nicht machen werde. Er will erwirken, dass ich kündige. Ich könnte auch im 7 Monat nicht Vollzeit dort arbeiten mit nem 2 Jahre alten Kind daheim :/

    Habe ich nun nur die Möglichkeit auf einen Mutterschaftsaustritt und falle um meine Kündigungsfristen (weil mehr als 5 Jahre bei der Firma) um, sowie auf meine Chance auf Wochengeld (weil ja keine 3 Monate arbeiten vor MS) und sogar auf das Arbeitslosengeld?? (Weil ich mich ja wieder schwanger nicht dem ams melden kann?)

    Welche Möglichkeiten habe ich?
    Ich kann unmöglich 3 oder 4 Monate vollzeit zurück. Will nicht meine 2 jährige ganztags zur Tagesmutter geben für 4 Monate..
    Bin ratlos..
  • Oder hätte ich eine Chance auf einen "golden handshake"? Er bezahlt mir einen Teil von dem was ich ihm sonst kosten würde, wenn ich (ohne einen Arbeitsplatz zu haben) zurückkomme..? Weil wenn man Krankenstand, urlaub, pflegeurlaub, dienstgeberbeiträge (meine verminderte leistung weil ich seit 2 jahren draußen wöre und wieder schwanger wär's ü) wäre ich ihm ja auch nicht viel geholfen..
  • Ich dachte mir ich eröffne keinen zweiten Thread sondern frage einfach hier.

    Ich habe bis 31.7. das eaKBG erhalten, bin jetzt noch bis 31.10. in Karenz und gehe dann bei meinem alten AG 3 Monate arbeiten (25-30Std/Woche) und komme dann wieder in den Mutterschutz. Habe ich dann Anspruch auf Wochengeld und das eaKBG oder gelten da die 6 Monate, die man arbeiten muss vor dem Mutterschutz? Angestellt bin ich ja während der Karenz ja eigentlich trotzdem. Und falls ja wie wird das dann berechnet?
  • AsunaAsuna

    3,872

    bearbeitet 26. 10. 2018, 17:25
    @nzmal bei uns ist es ähnlich. Also Wochengeld kriegst du sicher.

    Ich hatte bis 03.09. KBG und bin seit 17.09. krank geschrieben. Regulärer Muschu beginnt mit 02.01., somit nimmt die GKK die Monate 10, 11 und 12 zur Berechnung vom Wochengeld. Monat 12 aber zB rechnen sie nichtmehr, weil da die Firma nurmehr halbes Entgelt zahlt wegen dem Krankenstand.
    Du arbeitest dann ja aber und bekommst volles Entgelt, also nimmt die GKK den durchschnittlichen Lohn der drei Monate VOR dem Monat der Antragstellung. Da kanns dir halt passieren, dass sie einen Monat rechnen wo du kein KBG mehr bekommen hast und das reduziert dementsprechend. Wegen eaKBG kenn ich mich aber nicht aus.
    nzmal
  • @nzmal Karenzzeit gilt für eaKBG, du darfst in den 6 Monaten nur keine Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Weiterbildungsgeld beziehen soweit ich weiß.
    Das eaKBG sind wieder 80% vom Wochengeld, also von deiner Teilzeit dann.
    Genommen werden die 3 letzten vollen Kalendermonate. Wann gehst du denn in MuSchu?
    nzmal
  • Danke für eure Antworten.

    @itchify das klingt super, dann kann ich hoffentlich das eaKBG nehmen. Ich bin ab 31.1. im Mutterschutz, also arbeite ich genau einen Tag der 3 Monate nicht. Ich hoffe das macht nicht so einen großen Unterschied.
  • @nzmal ich fürchte das macht einen großen Unterschied :( dadurch wird Okt, Nov, Dez gerechnet wo wie ich das verstehe. und im Oktober hattest du noch kein Einkommen, also wäre es ein Drittel weniger. Aber vielleicht fragst du bei AK/GKK noch nach.
    Asuna
  • @nzmal das reißt dir leider einen Monat weg :/
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