Reisepass fürs Baby
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Kommentare
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Wenn dein baby nicht unbedingt dabei sein muss, würde ich an deiner Stelle deine Mutter mit den Dokumenten hinschicken.
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Der Normalfall ist es schon, dass das Baby mit sein sollte ...wenn es geht schicke ich auch immer meine Mama mit meiner Vollmacht ... aber bei sowas geht es glaube ich nicht ...ich werde einfach hi fahren...das schlimmste was passieren könnte ist halt, dass ich mit meinem Baby für eine Woche bei meinen Eltern bleiben muss, weil ich nicht mehr über die Grenze komme 😂😂
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Interessant find ichs schon dass es anscheinend nur in Slowenien geht. Funktioniert bei dir, direkt an der Grenze ja noch, aber was is wenn man das Kind irgendwo anders im Ausland bekommt?!
Halt uns auf jeden Fall am Laufenden wie es bei dir weitergeht
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Meine Kinder haben eine Doppelstaatsbürgerschaft und was die spanische Staatsbürgerschaft betrifft da kann man den Pass ganz normal in der Botschaft beantragen jedoch den Personalausweis nicht, das geht nur in Spanien (auch komisch).
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Also wir sind kroatische Staatsbürger und wir mussten bei der Botschaft eine Bestätigung holen, die nur für einmal HIN fahren gültig ist (putni list heißt das, weiß nicht wie man in Österreich dazu sagt). Da war ein Foto vom Zwerg und die Daten oben. Mit dem konnten wir aber eben nur HIN fahren und in Kroatien haben wir dann die Dokumente gemacht und sind mit denen dann wieder über die Grenze gekommen. Dort mussten außerdem mein Mann, mein Sohn und ich anwesend sein.
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Wir lassen die Pässe auch außerhalb Ö machen, da wir sonst 30€ Auslandsaufschlag haben im Konsulat je Pass.
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Jetzt beim zweiten bin ich schlauer und das Baby wird gleich doppelstaatsbürger mit Ö Pass!
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@Kristl warum kannst du nicht die doppelte geben?
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@kathi87 stimmt so nicht ganz. Ist der Vater ö und die Eltern verheiratet, ist das Kind automatisch mit Geburt auch ö. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der Vater binnen 8 Wochen die Vaterschaft anerkennen, dann ist das Kind auch Ö
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Vielleicht gibts da auch wieder Unterschiede - ich habe keine Ahnung.
Jetzt beim zweiten weiß ich dass jedenfalls weil ich jetzt auch nachgelesen und nachtelefoniert hab und demnach das zweite gleich die doppelte bekommt.
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260410.html
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Beim ersten hat mir das niemand gesagt, im Gegenteil auf jeder Behörde hieß es sofort „deutscher staatsbürger“.
Und wie gesagt am Standesamt wurde ihm aus den deutschen Gesetzestexten vorgelesen! Weiß das echt als wäre es gestern.
Das war Mai 2013
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Mein 2011 in Dtl geborener Sohn haben wir hier einbürgern lassen, schmackige 800€ hat das gekostet.
Wir haben bis jetzt von keinem Kind die Pässe oder Staatsbürgerschaftsnachweise gebraucht um Kbg zu beantragen. Steht ja eh auf der Geburtsurkunde.
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Oh dann kam die Änderung nach der Geburt unserer Tochter weil das war damals wirklich eine Totour!
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Die deutsche Staatsbürgerschaft haben wir auch vor einiger Zeit beantragt dass diese abgelegt wird.
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Weiß jemand wie ich für die große zum Ö Pass komme? Die Vaterschaft hat er ja damals gleich anerkannt. Gibts da Möglichkeiten? Zumal ihr deutscher Ausweis nächstes Jahr ausläuft wenn das zweite Baby kommt - wäre dann 1 Gang
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Einem unmündigen minderjährigen Fremden ist unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn
1.
dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig niedergelassen war (§ 2 Abs. 2 NAG),
2.
dessen Vater zum Zeitpunkt der Geburt Staatsbürger ist,
3.
dessen Vater die Vaterschaft gemäß § 144 Abs. 1 Z 2 ABGB anerkannt hat oder diese gemäß § 144 Abs. 1 Z 3 ABGB festgestellt wurde, und
4.
ein Fall des § 7 nicht vorliegt.
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Rechne dafür bitte 700-800€ ein. Soviel kostet die Einbürgerung trotz Rechtsanspruch darauf wegen Abstammung.
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Wie wird man Österreicher? 3 Möglichkeiten:
-Abstammung (Eltern Ö)
-Verleihung (Einbürgerung, meist hohe Kosten)
-Anzeige/Feststellung (jemand der beispielsweise 15 Jahre durchgehend von einer Behörde fälschlicherweise als Ö behandelt wurde, hat das Recht Ö zu werden, aber halt ohne Kosten. Siehe Fall Eugen Nerger aus Oö)
In Österreich haben wir das Blutsprinzip, man erwirbt also mit Geburt die Staatsbürgerschaft der Eltern. Im Gegensatz dazu gibt es das Grund und Boden Prinzip, beispielsweise in den USA. Jeder, der in den USA geboren wird, ist automatisch US Amerikaner.
So, ein kleiner Exkurs in das Staatsbürgerschaftswesen
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Mein Sohn hatte ein Recht auf die Staatsbürgerschaft, da der Papa Ö ist. Es war ein Rechtsanspruch darauf, aufgrund der Abstammung. Dennoch haben wir 800€ gezahlt!
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Dann war das Kind nicht automatisch Österreicher. Konnte aber erleichtert eingebürgert werden... Weiter oben hier om Thread steht der diesbezüglich Gesetzestext. In dem Fall ist das Kind Ö durch Verleihung weil durch Abstammung kein Tatbestand erfüllt war.
Heutzutage ist es aber einfacher... Bei ehelichen Kindern ist das Kind immer sofort auch Ö, egal welcher Elternteil Ö ist. Bei unehelichen Kindern muss der Vater die Vaterschaft binnen 8 Wochen anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen, damit sich die Ö Staatsbürgerschaft auch aufs Kind überträgt