Karenzgeld - Außerbetriebliche Lehre

Heidi9Heidi9

2

bearbeitet 1. 08. 2018, 17:55 in Karenz & Rechtliches
Hallo ich habe eine Frage

Ich mache eine sogenannte außerbetriebliche Lehre vom AMS. Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Karenzgeld habe.

Kann mir bitte wer helfen, kennt sich da jemand aus?
Danke im voraus

Kommentare

  • @Heidi9 Karenzgeld gibt es schon ewig nicht mehr, das heißt jetzt Kinderbetreuungsgeld. Und das bekommen alle, auch die die nicht arbeiten. Vielleicht haben sie gemeint dass du keinen Anspruch auf einkommensabhängiges KBG hast? Dann musst du das KBG Konto nehmen.
  • Danke für die rasche Antwort, natürlich KBG, aber wo muss ich das einreichen, bin ja bis zum Mutterschutz beim AMS gemeldet
  • Bei der jeweiligen gebietskrankenkasse oder über finanzonline.
  • itchifyHeidi9wölfin

    Kennst du das auch?

    4 Antworten von Eltern stehen hier schon. Erzähl, wie es bei euch ist, oder stell deine eigene Frage. Kostenlos und anonym.

  • @Heidi9 das machst du dann nach der Geburt wie @wölfin sagt :)
Schreib deine Antwort …Mit einem kostenlosen Konto, in einer Minute. Dein echter Name bleibt privat.

Hey! Kostenlos & anonym

Deine Erfahrung fehlt noch

Bisher 4 Antworten – deine könnte die nächste sein.

Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.

  • Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
  • Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
  • Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
  • Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.

Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.