Schwanger als Kellnerin

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Kommentare

  • Aha will sie dich freistellen
  • Wenn es ihre Entscheidung wäre ......
    sie hat gesagt sie würde mich gerne Krankschreiben.

    Am Dienstag muss ich wieder hin.
  • @biazi, wenn sie die Empfehlung gibt, würde ich darauf hören. ..
    Du hast es ja echt nicht leicht im Job und ich glaube auch nicht, dass du zu jenen schwangeren gehörst die das System ausnutzen...
    Halt uns auf dem laufenden wie es dir geht und ob dein Chef endlich einsieht, dass du dich ein bisschen schonen solltest...
  • @biazi
    Ich schleich mich da auch mal kurz rein... hab auch in der Gastro gearbeitet... bitte schon dich soviel wie möglich! Bin mittlerweile auch in frühzeitiger zuhause und lieg schon seit 4 wochen! :-/
    Sag Bescheid wenn du was weißt!
  • Ja ihr habt ja recht. ..
    am 5.5. Hab ich dann bei einem privat Fa die nächste Untersuchung, wenn der auch sagt, es ist besser wenn ich Zuhause bleiben dann werde ich das auch tun.
    @kuchen08 in welcher Woche bist du?
  • @biazi
    In der 25.ssw...
    Hab auch viel gearbeitet, muss aber sagen es war ein kampf gegen mich selbst einfach nix zu tun! ;-)
  • @kuchen08 Okay verstehe.
    Und warum?
    Hat dich der Arzt freigestellt oder dein Arbeitgeber?
    Mein Arbeitgeber würde mich nämlich nie freistellen, weil er meint er muss mich ja dann auch zahlen fürs nichts tun
  • @biazi
    Das krankenhaus... hätte aber mein fa auch gemacht... bin operiert worden wegen einer Verkürzung vom Gebärmutterhals... die Ärzte im kh haben nur reingeschrieben dass ich mich körperlich komplett schonen muss und mit dem ist dann meine mum zur BH und der Amtsarzt hat des bestätigt... dann hab ich zwei zettel bekommen.. einen für die arbeiterkammer und einen für die firma...
  • @biazi, laut meinem Chef damals muss, wenn du komplett freigestellt wirst, die gkk nach 2 Monaten den Lohn weiter zahlen. ..
    Das sind aber meines Wissens nur 80 Prozent vom Gehalt. ..
    Eines von unseren Zimmermädchen hat sich immer nur 3 wochen krankschreiben lassen und das während der ganzen Schwangerschaft. .. somit musste mein Chef immer das Gehalt weiter zahlen. ..
  • @Lingi so geht es natürlich auch, wenn nichts mehr geht, aber den Weg möchte ich nicht unbedingt gehen, wenn es sich vermeiden lässt.

    @kuchen08 ja dann ist es klar, dass du freigestellt wurdest.

    Bin gespannt, was der FA nächsten Woche sagt.
  • @biazi
    Wenn du im raucherbereich arbeiten musst darfst du das gar nicht mehr... schau mal hier... da steht alles ganz genau...
    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Beschaeftigungsverbot.html
  • Ich weiß was ich darf und was nicht.
    Nur leider interessiert es niemanden ....
    ich hatte bis zur meiner Ss ein ziemlich freundschaftliches Verhältnis zu meine Arbeitgeber. ...aber seit sie wissen, dass
    Ich schwanger bin ...ist es sehr distanziert...

    ich arbeite nach wie vor Im Raucherbereich und arbeite auch mindestens zweimal in der Woche 13 Stunden pro Tag.

    Ich bin alleine und hab auch keine Kollegen.
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 27. 04. 2015, 14:55
    Liebe @biazi, deinem Kind zu zuliebe (Rauch ist sehr schädlich für das Ungeborene): geh in Krankenstand, ab zur Arbeiterkammer, Arbeitsinspektorat.....es dankt dir niemand!! Bin keine Kellnerin aber hatte einen sehr stressigen, stehenden, laufenden Job. Ich weiß wovon ich spreche...auch ich hatte ein freundschaftliches Verhältnis zu meiner Chefin, mit der SS war alles anders und zum "Dank" wurde ich nach 8Jahren und einer FG gekündigt. Bitte schau auf dich! Das aller wichtigste bist im Moment Du und dein Baby - alles andere ist egal. Alles, alles Liebe
  • Vielen Dank für eure Erfahrungsberichte.
    Ihr habt recht. Nächste Woche werde ich den FA bitten mich frei zu stellen
    maja12345
  • Hallo biazi!
    Ich bin auch Kellnerin und mittlerweile in der 22 ssw und ich arbeite noch, allerdings im Rahmen des Mutterschutzes.

    Du hast 2 verschiedene Möglichkeiten dich freistellen zu lassen.

    1. generelles Beschäftigungsverbot
    Dein Arbeitgeber ist VERPLFICHTET deine Schwangerschaft unverzüglich beim "Amt für Arbeitsschutz" zu melden (in manchen Regionen nennt sich das anders; in Köln zB "Bezirksregierung").
    Zum Melden der Schwangerschaft MUSS er ein Formular ausfüllen in dem mögliche Gefährdungen beim Arbeitsplatz für Dich aufgelistet sind. Sollte er deinen Arbeitsplatz nicht im Sinne des Mutterschutzgesetzes gestalten können, muss ER ein BV aussprechen. Du bekommst dein Gehalt weitergezahlt, dein Chef kann es sich aber über die Bundesknappschaft (wo er Mitglied ist) wiederholen. Er streckt dein Gehalt also quasi nur vor.

    2. individuelles Beschäftigungsverbot
    Das läuft dann über deinene FA. Hier bin ich mir nicht ganz sicher, über welche Stelle dein Chef sich das gezahlte Gehalt erstatten lassen kann. Evtl Krankenkasse.

    Du kannst dich bei verschiedenen Stellen KOSTENLOS informieren und beraten lassen:

    1. Jugendamt
    2. Amt für Arbeitsschutz (heißt in deiner Region vielleicht anders- google es einfach mit deinem Wohnsitz)
    3. Pro Familia
    4. Nicht ganz kostenlos: Du hast auch die Möglichkeit einen kostenlose Rechtsberatung über deine Gewerkschaft (wahrsch. NGG) in Anspruch zu nehmen. Wenn du kein Mitglied bist kannst du auch kurzfristig eintreten (und dann später wieder austreten), das kostet nicht viel.

    Nimm eine der kostenlosen Beratungsstellen in Anspruch und informier dich gut. Danach kannst du mit deinem Chef sprechen. So hab ichs auch gemacht.

    Ich finde Krankschreiben lassen nicht so gut, wenn du nach der SSW vielleicht wieder da arbeiten willst. Und auch deinen KollegInnen gegenüber ist es natürlich fairer, wenn du nicht plötzlich ausfällst. Sollte sich dein Arbeitgeber aber weiter so idiotisch verhalten, ist das natürlich als letztes Mittel notwendig.

    Erinner Deinen Chef mal daran, dass Dein Baby später seine Rente zahlen wird;)

    Viel Erfolg!
  • DANKE Für Diese Tips.

    Ich habe keine Kollegen. Ich bin alleine in meiner Arbeit.
    Deswegen muss ich ja auch im Raucherbereich arbeiten ....
    aber ich werde nächste Woche mit dem FA sprechen und fragen, was er für sinnvoll hält
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 28. 04. 2015, 14:06
    Liebe @biazi, Du MUSST nicht im Raucherbreich arbeiten weil du es nicht DARFST und es schädlich ist. Freundschaft hin oder her - auf dich nimmt auch niemand Rücksicht....
  • Ja und genau das ärgert mich ja auch
  • Und was sagt das Arbeitsinspektorat und die AK? Es geht um die Gesundheit.....
  • Ak sagt ich soll zum Arbeitsinspektor ...
    ich arbeite die Woche noch heute Mittwoch Donnerstag und Samstag dann hätte ich sowieso Urlaub ....
    die vier Tage mache ich noch ....wird eh nicht viel los sein bei dem Wetter
  • Bin ab heute im Krankenstand.
    Am Dienstag hab ich FA Termin mal sehen ob er mich freistellt.
  • Alles, alles Gute:-*
  • Bin wieder im Krankenstand hatte Blutungen. Muss jetzt mal bis 17.6. Zuhause bleiben und dann stellen wir einen Antrag auf Freistellung.
  • alles Gute @biazi und bitte schone dich!!
  • Ich bin jetzt schon seit Mai zuhause.
    Es wurde einfach keine Rücksicht genommen und so konnte ich nicht mehr arbeiten, da es mir körperlich auch nicht besonders gut ging.
    Mein FA hats gesagt wir überbrücken es mit Krankenstand hat bis jetzt gut funktioniert und nächste Woche beginnt der Mutterschutz.
    Also für alle schwangeren Kellnerinnen,
    Ich konnte in meinem Betrieb nicht bis zum Schluss arbeiten, nur bis ins 5 Monat und das War schon ein Kampf.
  • Hi,

    ich bin bereits 28 Wochen Schwanger, arbeite in Gastronomie ( 30 Stunden). Seit der beginn der 22SSW arbeite ich nur nich 4 Stunden am Tag. Kann mich der Arbeitgeber zwingen in der restliche Zeit mein privater Komputer zu verwenden und Tätigkeiten auszuüben die nich in Dienstzettel vereinbart wurden bzw. Grafikdesign?

  • @duckiduck1 Hallo!
    Also grundsätzlich formuliert der KV es so: der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer beauftragen vorübergehend auch andere, seiner Qualifiktaion und Erfahrung entsprechende, zumutbare Tätigkeiten auszuüben.
    Wenn du sowieso viel weniger als 30 Stunden die Woche arbeitest seh ich da jetzt nicht das Problem.
    Das mit dem privaten PC würd ich nicht unbedingt einsehen. Wenn sie will das du das machst soll sie die einen Laptop zur Verfügung stellen.
    Aber solange es in deiner normalen Arbeitszeit von 30 Stunden passiert und das Mutterschutzgesetz eingehalten wird kann die dich sehr wohl bitten andere Aufgaben zu erledigen.

    Warum musst du das mit deinem privaten PC machen? Kannst du dafür nicht in die Arbeit fahren? Dann wär die Problematik gelöst.

    Liebe Grüße
  • @duckiduck1 Aja was mich noch interessieren würde: was passiert mit deinem restlichen Stunden? Ich gehe davon aus du arbeitest für gewöhnlich 6 Stunden am Tag. Das heißt, du würdest jede Woche 10 Minusstunden aufbauen...
    Oder hattest du viele Überstunden die du jetzt abgebaut hast?
  • @Kaffeelöffel wenn ich es richtig in Erinnerung hab darf man nur 4 Stunden durchgehend stehen arbeiten... war zumindest bei mir so 🤔
  • @Tnghts Ah, ja das macht Sinn. Und die restlichen Stunden? "Verfallen" die dann quasi einfach wenn der AG keine schwangeren-freundliche Alternative anbieten kann?
    Ich hätte nur Angst, das sie jetzt zig Minusstunden aufbaut. Die müssen ja irgendwann auch wieder eingearbeitet werden im Normalfall. Ich schätze die würden am Stundenkonto bis zur Rückkehr bestehen bleiben und dann eben eingearbeitet werden müssen. Aber da fragt man am Besten die AK. Da bin ich nicht so sattelfest.
    napirai
  • @Kaffeelöffel ich kann nur von mir persönlich reden... ich bin ab der 20. SSW nur noch 4 Stunden täglich arbeiten gegangen, hab aber trotzdem mein normales Gehalt bekommen. Ohne Abzüge, ohne Minusstunden...

    Ich Google das mal 😊
  • @Kaffeelöffel

    Von der Seite der WKO:

    Vorsicht!
    Verboten sind Arbeiten, die von werdenden Müttern überwiegend im Stehen verrichtet werden, nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche, sofern sie länger als vier Stunden dauern. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen benützt werden könnten.

    Beispiel:
    Die stehende Beschäftigung von schwangeren Mitarbeiterinnen nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche im Service- und Küchenbereich von Hotel- und Gastgewerbebetrieben oder im Verkauf in Einzelhandelsbetrieben ist mit maximal 4 Stunden täglich begrenzt. Die tägliche normal Arbeitszeit ändert sich dadurch allerdings nicht.

    Tipp!

    Der Arbeitgeber kann die schwangere Mitarbeiterin allerdings anderweitig einzusetzen, wenn dies arbeitsvertraglich gedeckt ist oder er mit der schwangeren Mitarbeiterin eine neue (erlaubte) Tätigkeit für die Zeit ihrer Schwangerschaft vereinbart.

  • @Kaffeelöffel

    Von der AK:

    Arbeiten, die überwiegend im Stehen verrichtet werden: Ab Beginn der 21. Schwangerschaftswoche darf die Dienstnehmerin stehende Arbeiten nur mehr 4 Stunden lang täglich leisten. Für die übrige Zeit muss der Dienstgeber eine Beschäftigung, die im Sitzen verrichtet werden kann, zuweisen.
  • Super! Danke. Jetzt bin ich auch wieder schlauer ;)
    Also bei dir @duckiduck1 wären die leben stehenden Bedingungen meiner Ansicht nach erfüllt. Vielleicht fragst wirklich nochmal wegen dem privaten PC nach. Aber wenn du (korrigiere mich bitte wenn ich das jetzt falsch aufgefasst habe) sowieso 4 Stunden täglich in der Arbeit bist kannst ja die restlichen 2 Stunden die Arbeit auch am Arbeits-PC verrichten.
    Alles Gute!
  • @Kaffeelöffel @ThghtsDanke für die Auswendige Antworte!

    Alles was ihr geschrieben habt stimmt. Ich habe heute zum Unterschreiben ein AFA Dokument bekommen wo drinnen steht, dass es kein Ersatzarbeit in Betrieb Möglich ist, und als Empfehlung steht Freistellung.

    Ich hatte das Gefühl, dass sie mich zwingen Bürotätigkeiten zu erledigen und das noch mit privatem Komputer bzw. von mir Grafik Design Leistungen zu erwarten in die restliche Dienstzeit ist ungerecht. All in all ich bin als Servicekraft und keine Bürofachfrau angestellt mit dementsprechenden Gehalt...

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