Neues Kindergeldkonto 2017

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Kommentare

  • Hier gibts die Details, wird zwar halbiert, aber nur für einen gewissen Zeitraum: http://www.wgkk.at/portal27/wgkkversportal/content?contentid=10007.767112&viewmode=content
  • @Snemmel Das ist aber schon veraltet. Die Pauschalvarianten gibt es seit März nicht. Vielleicht stimmt es dann mit den Kindergeldkonto wie oben schon erwähnt wurde ein bestimmter Betrag abgezogen wird. Weil die 5 Untersuchungen vom Kind macht ja deine Freundin @kathi_kaboom
  • Ich bin ganz aufgeregt was die Regelung betrifft...
    Ich bin selber Ärztin und verdiene nicht schlecht für eine Frau! Möchte aber trotzdem 1,5 Jahre bei meinem Kind zu Hause bleiben.
    Habe nun schon jahrelang in das System einbezahlt und bekomme dafür nur so wenig KBG?? Wenn ich nach 1 Jahr gehe und mein Kind quasi "allein" lasse, cashe ich voll ab? Was ist das für ein Sch....??? Nichts gegen einen guten Beruf wie zB Friseurin oder Verkäuferin, aber ich finde es unfähr, wenn ich genauso wenig ausbezahlt bekomme wie andere die weit weniger in das ganze System einbezahlt haben. Dass soll jetzt bitte nicht überheblich rüberkommen, aber warum kann ich mir mein eaKBG nicht auf die 1,5 Jahre ausbezahlen lassen??? Ich check es nicht... Ist dann halt bisschen weniger pro Monat aber verliere weniger!!! Oder versteht ich das falsch?
    Gibt es eine Möglichkeit 1,5 Jahre zu gehen und nur für 1 Jahr bezahlt zu bekommen? Müsste man mit dem Arbeitgeber absprechen, unsichere Geschichte... Wäre für mich sicher ertragreicher als die paar Netsch die ich sonst bekommen würde...
  • @zarros1008 ja du kannst 1 Jahr auszahlen lassen aber trotzdem 2 Jahre in Karenz gehen (mit Kündigungsschutz) musst dir halt Geld weglegen und dich beim Vater mitversichern lassen
  • Du kannst bis zum 2. Geburtstag zu Hause bleiben und hast in dieser Zeit Kündigungsschutz. Man muss sich das Geld dann eben selber einteilen für das 2. Jahr.
    Das einzige das nötig ist, ist dass man einen Partner hat mit dem man zusammen wohnt und man sich im 2. Jahr mitversichern kann.
  • @zarros1008 deine Karenzdauer, hat nicht zwingend etwas mit dem Bezug vom KBG zu tun.
    Du kannst natürlich 1,5J Zuhause bleiben (bis zu 2J muss der Arbeitgeber genehmigen) und das eKBG beziehen. Geld bekommst du nur bis zum 1 Geburtstag deines Kindes. Du legst dir einfach ein Geld zur Seite und bist die anderen 6 Monate unbezahlt Zuhause (lebst dann vom ersparten)
  • @zarros1008 Solltest eh den Maximalbetrag vom eaKBG bekommen. Also die 66 Euro pro Tag, sprich ca 2000 Euro im Monat. Dann bleibst 1,5 Jahre daheim, legst dir halt was auf die Seite. Wenn danach wieder 60% arbeiten gehst und noch ein Kind bekommst geht sich das meist mit den 2000 Euro (je nach deinem Ausbildungsstand, Dienstjahren) auch wieder aus.
  • @zarros1008 wie oben beschrieben: Kein Grund zur Aufregung, man kann ohne Probleme länger bleiben, als man bezahlt bekommt. Mach ich selbst auch so.
  • Hey,

    bei mir tuen sich immer wieder Fragen auf:

    Kann ich beim Konto auch den Antrag ab einem Datum stellen, in dem ich noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber hatte? Da ich Grenzgängerin bin, hatte ich nie Wochengeld.

    Und ich werd ab Februar schon wieder auf 20% Lohn bekommen, aber bleib noch mit Urlaub zu Haus. Ein paar Monate später wollt ich wieder mit 50% starten. Kann ich da trotzdem noch KBG beziehen? zum Beispiel bis das Kind 1,5 Jahre alt ist? Muss dann schauen, ab wann ich wieder auf 80/100% gehen kann.

    Was wird beim Einkommen bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen? "Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug" (quasi mein Brutto) oder am Schluss vom Steuerbescheid nach Werbungskosten usw. "Das Einkommen im Jahr 2016 beträgt..." ?

    Werden bei meinem Zuverdienst dann auch die Pensionkassenbeiträge mit abgezogen?

    Ich danke für Antwort, denn ich muss den Antrag endlich mal stellen.

    LG Annie
  • @Annie mach dir am besten einen Termin bei der Arbeiterkammer aus, die können dich perfekt beraten! 😊
  • @Tnghts Da war ich schon, wegen Infos zum eaKBG. Nun hab ichs mal mit dem Konto über längere Phase gegen gerechnet und auch wegen Zuverdienst, ist das Konto bestimmt besser. Ist mir irgendwie peinlich, da nochmal aufzukreuzen.

    Ich dachte, wegen der Termine hat hier vielleicht schon jemand Erfahrung.

  • @Annie beim Konto ist die Summe ja immer gleich also wenn du 50% dann wieder verdienen willst warum machst du die Dauer nicht kürzer und dafür höher und legst dir was zur Seite? Oder hab ich einen Denkfehler?
  • AnnieAnnie

    188

    bearbeitet 5. 12. 2017, 22:21
    @itchify Das wäre es nur, wenn man vom Tag der Geburt an beziehen würde. Bis zum ersten Geburtstag sind es die 33 €. Vom Tag der Geburt bis zum 851. Tag dann die 14 €. Da man nun nicht vom Geburtstag an bezieht, verliert man da schon den entsprechenden Tagsatz. So ist es dann teilweise besser einen geringen Tagessatz zu wählen, aber dafür länger.

    In meinem Fall hab ich kein Wochengeld sondern 5 Monate Lohnfortzahlung erhalten. Beantrage ich erst anschließend KBG verliere ich schon die 5 Monate. Daher die Frage, ob ich da mit Zuverdienst schon eher KBG beantragen kann. Im Anschluss genau das gleiche. Prinzipiell bin ich nur 4 Monate ohne Lohn, dann schon wieder auf 20%, aber anders kann ich meinen Arbeitsplatz nicht halten.

    Ich les gerade, dass meine Lohnfortzahlung wohl als wochengeldähnliche Leistung zählt und das KBG dann auch ruhen muss. Verdammt! (https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/daten-und-fakten.html)
    Oder gilt es nur für die Zeit wie auch das Wochengeld in Österreich gezahlt wird?

    Und wie wollen die das auf dem Lohnzettel sehen? Was Mutterschaft oder was Arbeiten war?
    Brauch ich da eine Bestätigung vom Arbeitgeber?

    So fällt mir mein Frühchen in Rücken, sonst wär ich schon vor seiner Geburt in Mutterschaft gegangen und hätt dann auch eher KBG gekriegt und hätt dafür weniger gearbeitet. ;)
    Hach...

    Aber jeder Monat hintenraus länger, bringt in Summe 150€ mehr beim Konto. Aber wenn ich die 5 Monate vorab verliere, dann ist schon wieder das eaKBG interessant. Aber da werd ich auf Grund der strengeren Zuverdienstgrenzen zurückzahlen müssen bei meiner 20% Stelle. Und generell ist nicht sicher, ob ich es erhalten werden. Hach ist das kompliziert.
  • @Annie Ich denke bei dir ist das wirklich ein Sonderfall und ich würde mir einen Termin bei der AK oder der GKK ausmachen.
  • Hallo.
    Hätte eine Frage für meine Schwester, kennt sich wer gut mit Wochengeldanspruch aus?
    Meine Schwester bezieht derzeit noch ea KBG, im Monat Februar ist sie ohne Bezahlung mit ihrem Mann gemeinsam in Karenz. Ab 1.3.2018 geht sie Teilzeit arbeiten. Der neue Mutterschutz beginnt am 23.5. Sie hat also keine 3 volle Monate Gehalt.
    Hat sie Anspruch auf Wochengeld?
  • @sunshine2013 Ja hat sie aber da wird bei ihr halt leider nur der März und April genommen. Also wenn sie 1000 pro Monat verdienen würde dann werden die 2x1000 durch 90 Tage dividiert und das ist dann ihr Tagsatz + Zuschlag für SZ. Habe diese Info vor ca einen halben Jahr von der GKK bekommen aber bei mir hat’s dann mit den Arbeiten e nicht geklappt. Hatte mich nur mal vorab informiert.
  • @Michi3456 Dankeschön für die Info. Das hilft ihr weiter.
  • @sunshine2013 meines Wissens hat sie keinen Anspruch! Lt der Auskunft von der GKK an mich müssen 3 volle Monate vor dem Mutterschutz Einkünfte vorhanden sein 🤔
  • Hm das wär halt blöd. @tamara1987
    Dann muss sie echt mal auf der GKK oder AK nachfragen, wenn's da so verschiedene Aussagen gibt.
  • Hm anscheinend sagt da jeder was anderes 🤔. Am Besten soll sie selber anrufen.
  • Ja ich denke das beste ist selbst hingehen/anrufen und informieren ☺️😇
  • Vielleicht kann mir wer helfen. Meine Schwägerin ist in Karenz, schon ohne KBG Bezug. Karenz hat sie bis Jänner 2019 vereinbart.
    Jetzt ist sie wieder schwanger und meint, dass sie, wenn sie jetzt in Frühkarenz geht Wochengeld von der Versicherung bekommt. Ich sage, dass das nicht geht. Hab ich so von der Homepage gelesen (Wochengeld nur, wenn man noch KBG bezieht). Vor allem kann sie ja nicht in Frühkarenz gehen wenn sie in Karenz ist, oder?
  • itchifyitchify

    5,230

    bearbeitet 29. 04. 2018, 21:19
    @jakobmama wenn sie kein KBG bezieht bekommt sie normalerweise auch kein Wochengeld außer sie ist arbeitslos gemeldet oder sowas. Wovon meint sie denn dass die Höhe berechnet wird? Vor 2017 gab es das mit Günstigkeitsrechnung vom Lohn/Wochengeld vor der 1. Karenz.
    Frühkarenz geht schon in Karenz aber bringt ihr ja dann nichts außer ein Arbeitsverbot ohne Geld, also ein Nachteil falls sie doch was geringfügig noch arbeiten will oder so.
  • @itchify Danke. So habe ich das auch gelesen, werde versuchen es ihr schonend beizubringen.
  • Gibt es eurer Meinung nach auch Nachteile bei der EK-abhängigen Variante? Außer das man das Geld halt nur für 1 Jahr bekommt? Und sich dann ggf. beim Partner mitversichern muss...
  • @soso das man beim weglegen wirklich sehr konsequent sein muss wenn man länger als ein Jahr daheim bleiben möchte ...
    ansonsten wäre mir jetzt noch nichts aufgefallen 😬
  • @soso ja wenn du ein 2. Kind planst dann bekommst du kein Wochengeld. Nur wenn du am Tag des neuen Mutterschutz noch KBG beziehst. Das geht sich mit den 12 Monaten meist nicht aus.
  • @itchify das hab ich auch schon gehört...
    wie ist das wenn man dazwischen wieder arbeitet? müssen wahrscheinlich 3 od. 6 monate fixanstellung voll- od. teilzeit sein, od. zählt geringfügig auch dazu?

    Und wisst ihr ob man beim 2.kind wieder alle Modelle zur Auswahl hat? oder muss man dann wieder das eKBG nehmen..
  • bearbeitet 2. 05. 2018, 19:13

    bei jedem Kind beginnst du von Vorne. Da kannst du dir wieder aussuchen, was du machen möchtest.
  • @soso ja es ist dann wieder der Schnitt der 3 Monate davor. Bei geringfügig gibt es Wochengeld nur wenn man sich selbst versichert und auch dann ist es nicht viel. Ich würde evtl nur 1 Jahr Karenz abgeben und dann verlängern. Verlängern darf man nämlich einmal aber verkürzen nicht und vielleicht ist es dann mit dem Geld knapp und man will doch Teilzeit.
    EaKBG kannst du wieder nehmen wenn du 6 Monate davor in arbeitsrechtlicher Karenz oder arbeiten warst aber der Schnitt ist halt von den letzten 3 Monaten also falls man da nur Teilzeit geht lohnt es sich evtl nicht.
    Ohne Gewähr, ich würd genauer bei AK oder GKK fragen.
    soso
  • @itchify ich wär mir da jetzt nicht sicher mit, man erhaltet Wochengeld fürs 2. Kind wenn ich KBG beziehe? Wochengeld erhalte ich doch nur wenn ich arbeiten gehe... Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege aber ich bin mir fast sicher das es so ist... KBG wird dann bis zur Geburt vom 2. Fürs 1. Bezahlt und ab Geburt des 2. Kindes nur noch fürs 2., also wenn ich Bsp KBG für 30 Monate beantrage und aber das 2. Kind vorher zur Welt kommt, verfällt der Rest der Zeit... hoffentlich nicht allzu kompliziert geschrieben
  • @plainin Also ich kenn die version auch nur so wie du sie beschrieben hast. Beim neuen System muss man zwischen den Kindern arbeiten gehen, damit man wieder Wochengeld bekommt.

    Beim alten System wurde das Wochengeld vom KBG berechnet wenn man nahtlos von Karenz in Muschu übergeht und das restliche Geld ist halt „verfallen“ wenn man es doof geplant hat.
    plainin
  • @plainin und @Giulia1991 also hier steht es so:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html

    @plainin ja durch das neue Wochengeld verfällt dir das alte KBG aber beim neuen KBG Konto kannst du ja einmal die Dauer ändern, also z. B. auf den Tag vom neuen Mutterschutz. Dann würde dir nix verfallen. Außer ich hab einen Denkfehler.
  • Hi, habe auch eine frage dazu. Wenn ich zwischen der karenz (habe das eakbg gewählt und bleibe aber statt bis zum 1.geburtag noch 3 monate länger -also quasi 3 monate "unbezahlt" - in karenz) und dem mutterschutz nur 2 monate arbeiten gehe, kann ich trotzdem das eakbg wählen? Also so,dass das geld eben aus den 2 monaten berechnet wird? Oder MUSS man 3 monate (oder sind es 6monate?)davor arbeiten gehen um das eakbg auswahlen zu können?
  • itchifyitchify

    5,230

    bearbeitet 3. 05. 2018, 16:43
    @nzmal sollte gehen würde ich sagen aber ist halt nur 2/3 so hoch wie wenn du 3 Monate gehst weil ja das Wochengeld dann auch anteilig ist und von dem wird es ja berechnet.
  • Ich sehs wie @itchify . Du musst fürs einkommensabhängige zwar 6 Monate arbeiten, aber eine (arbeitsrechtliche) Karenz ist Erwerbsarbeit in dem Fall gleichgestellt.
  • @itchify @Dodolein alles klar, danke für die schnellen antworten :) Und wisst ihr vielleicht wies dann mit dem wochengeld aussieht? Hat man da trotzdem anspruch?
  • Also meiner Schwester wurde vor kurzer Zeit von der GKK die Auskunft gegeben dass sie volle 3 Monate braucht um Wochengeld zu erhalten. Am besten dort nachfragen, aber die geben scheinbar auch oft widersprüchliche Auskünfte.
    Und wenn du keinen Anspruch auf Wochengeld hast, wirst auch das ea KBG nicht nehmen können.
  • @sunshine2013 hm na dann werde ich dort mal nachfragen und hoffe, dass die mir keine falsche auskunft geben. Wäre schon super wenn man auch für 2 monate wochengeld bekommt..wie soll man dènn 4 monate ohne geld auskommen :o
  • @nzmal 4 Monate musst du jedenfalls nicht ohne auskommen. Wenn man kein Wochengeld bekommt läuft das KBG ab Geburt ;)
    Hätte noch nicht gehört dass es 3 volle Monate sein müssen. Es steht überall der Schnitt der 3 Monate, aber besser absichern. Ich würd aber vielleicht doch in der Firma fragen ob du früher anfangen kannst ein Monat, geht ja um viel Geld wenn du EaKBG im Auge hast.
  • @itchify ah na das klingt dann schon besser wenn man dann trotzdem was bekommt. Will nur auf nummer sicher gehen mit den 2 monaten FALLS ich dieses monat schwanger werden sollte. Danach würde sich das mit 3 monaten davor arbeiten eh ausgehen :)
  • steh grad etwas auf der Leitung :# vielleicht könnt ihr mir das beantworten... ich würd mich für die eaKBG Variante entscheiden, und würde wahrscheinlich im Jänner nach 1,5 J. wieder arbeiten gehn.

    das Jahr läuft ab Geburtstermin weg? oder ab Ablauf der Mutterschutzes?
    Und wie viele Monate muss ich dann für die Karenz angeben (sagen wir theoretisch ab 25. Mai)?
  • @soso das kbg kriegst du erst nach ablauf des mutterschutzes bzw wochengeldes. im prinzip bekommst du nur 10 monate kbg weil 2 monate ja noch wochengeld bekommst.

    du musst 18 monate karenz vereinbaren :)
    soso
  • Kennt sich hier jemand aus betreffend dem Erfordernis des gemeinsamen Haushalts von Kind und KBG Bezieher? Wenn nun der Vater (nach der Mutter) auch eaKBG beziehen will, er aber nicht die gleiche Meldeadresse wie das Kind hat, reicht es dann aus, wenn das Kind vor Antragstellung an der gleichen Adresse gemeldet sein wird?
  • Hat sich schon geklärt:)
  • viele lieben Dank @ohmy
  • So jetzt doch noch eine frage dazu. Bekommst man wochengeld und eakbg nur wenn man 40 stunden pro woche arbeitet oder reichen 25-30 stunden auch?
  • @nzmal Nein müssen keine 40 Stunden sein. Wochengeld bekommst du immer wenn du die letzten 3 Monate vor Beginn MS arbeiten warst bzw Einkünfte hattest.
    Das eakbg zahlt sich dann aus wenn du ca 1200 netto im Monat davor verdient hast
    nzmal
  • Ist hier jemand unterwegs der sich die Karenz exakt 50:50 aufteilen will oder aufgeteilt hat?

    Wie ist das richtig zu beantragen? Wir wollen 2 Jahre zu Hause bleiben - 1 Jahr meine Frau mit KBG-Bezug, 1 Jahr ich mit KBG-Bezug.

    Wie macht man das?
  • Weiß jemand wie lange es dauert bis man den Bescheid bekommt vom Bezug des KBG? Und wann die erste Auszahlung erfolgt?
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