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Kommentare
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Ich bin selber Ärztin und verdiene nicht schlecht für eine Frau! Möchte aber trotzdem 1,5 Jahre bei meinem Kind zu Hause bleiben.
Habe nun schon jahrelang in das System einbezahlt und bekomme dafür nur so wenig KBG?? Wenn ich nach 1 Jahr gehe und mein Kind quasi "allein" lasse, cashe ich voll ab? Was ist das für ein Sch....??? Nichts gegen einen guten Beruf wie zB Friseurin oder Verkäuferin, aber ich finde es unfähr, wenn ich genauso wenig ausbezahlt bekomme wie andere die weit weniger in das ganze System einbezahlt haben. Dass soll jetzt bitte nicht überheblich rüberkommen, aber warum kann ich mir mein eaKBG nicht auf die 1,5 Jahre ausbezahlen lassen??? Ich check es nicht... Ist dann halt bisschen weniger pro Monat aber verliere weniger!!! Oder versteht ich das falsch?
Gibt es eine Möglichkeit 1,5 Jahre zu gehen und nur für 1 Jahr bezahlt zu bekommen? Müsste man mit dem Arbeitgeber absprechen, unsichere Geschichte... Wäre für mich sicher ertragreicher als die paar Netsch die ich sonst bekommen würde...
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Das einzige das nötig ist, ist dass man einen Partner hat mit dem man zusammen wohnt und man sich im 2. Jahr mitversichern kann.
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Du kannst natürlich 1,5J Zuhause bleiben (bis zu 2J muss der Arbeitgeber genehmigen) und das eKBG beziehen. Geld bekommst du nur bis zum 1 Geburtstag deines Kindes. Du legst dir einfach ein Geld zur Seite und bist die anderen 6 Monate unbezahlt Zuhause (lebst dann vom ersparten)
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bei mir tuen sich immer wieder Fragen auf:
Kann ich beim Konto auch den Antrag ab einem Datum stellen, in dem ich noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber hatte? Da ich Grenzgängerin bin, hatte ich nie Wochengeld.
Und ich werd ab Februar schon wieder auf 20% Lohn bekommen, aber bleib noch mit Urlaub zu Haus. Ein paar Monate später wollt ich wieder mit 50% starten. Kann ich da trotzdem noch KBG beziehen? zum Beispiel bis das Kind 1,5 Jahre alt ist? Muss dann schauen, ab wann ich wieder auf 80/100% gehen kann.
Was wird beim Einkommen bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen? "Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug" (quasi mein Brutto) oder am Schluss vom Steuerbescheid nach Werbungskosten usw. "Das Einkommen im Jahr 2016 beträgt..." ?
Werden bei meinem Zuverdienst dann auch die Pensionkassenbeiträge mit abgezogen?
Ich danke für Antwort, denn ich muss den Antrag endlich mal stellen.
LG Annie
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Ich dachte, wegen der Termine hat hier vielleicht schon jemand Erfahrung.
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In meinem Fall hab ich kein Wochengeld sondern 5 Monate Lohnfortzahlung erhalten. Beantrage ich erst anschließend KBG verliere ich schon die 5 Monate. Daher die Frage, ob ich da mit Zuverdienst schon eher KBG beantragen kann. Im Anschluss genau das gleiche. Prinzipiell bin ich nur 4 Monate ohne Lohn, dann schon wieder auf 20%, aber anders kann ich meinen Arbeitsplatz nicht halten.
Ich les gerade, dass meine Lohnfortzahlung wohl als wochengeldähnliche Leistung zählt und das KBG dann auch ruhen muss. Verdammt! (https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/daten-und-fakten.html)
Oder gilt es nur für die Zeit wie auch das Wochengeld in Österreich gezahlt wird?
Und wie wollen die das auf dem Lohnzettel sehen? Was Mutterschaft oder was Arbeiten war?
Brauch ich da eine Bestätigung vom Arbeitgeber?
So fällt mir mein Frühchen in Rücken, sonst wär ich schon vor seiner Geburt in Mutterschaft gegangen und hätt dann auch eher KBG gekriegt und hätt dafür weniger gearbeitet.
Hach...
Aber jeder Monat hintenraus länger, bringt in Summe 150€ mehr beim Konto. Aber wenn ich die 5 Monate vorab verliere, dann ist schon wieder das eaKBG interessant. Aber da werd ich auf Grund der strengeren Zuverdienstgrenzen zurückzahlen müssen bei meiner 20% Stelle. Und generell ist nicht sicher, ob ich es erhalten werden. Hach ist das kompliziert.
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Hätte eine Frage für meine Schwester, kennt sich wer gut mit Wochengeldanspruch aus?
Meine Schwester bezieht derzeit noch ea KBG, im Monat Februar ist sie ohne Bezahlung mit ihrem Mann gemeinsam in Karenz. Ab 1.3.2018 geht sie Teilzeit arbeiten. Der neue Mutterschutz beginnt am 23.5. Sie hat also keine 3 volle Monate Gehalt.
Hat sie Anspruch auf Wochengeld?
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Dann muss sie echt mal auf der GKK oder AK nachfragen, wenn's da so verschiedene Aussagen gibt.
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Jetzt ist sie wieder schwanger und meint, dass sie, wenn sie jetzt in Frühkarenz geht Wochengeld von der Versicherung bekommt. Ich sage, dass das nicht geht. Hab ich so von der Homepage gelesen (Wochengeld nur, wenn man noch KBG bezieht). Vor allem kann sie ja nicht in Frühkarenz gehen wenn sie in Karenz ist, oder?
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Frühkarenz geht schon in Karenz aber bringt ihr ja dann nichts außer ein Arbeitsverbot ohne Geld, also ein Nachteil falls sie doch was geringfügig noch arbeiten will oder so.
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ansonsten wäre mir jetzt noch nichts aufgefallen 😬
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wie ist das wenn man dazwischen wieder arbeitet? müssen wahrscheinlich 3 od. 6 monate fixanstellung voll- od. teilzeit sein, od. zählt geringfügig auch dazu?
Und wisst ihr ob man beim 2.kind wieder alle Modelle zur Auswahl hat? oder muss man dann wieder das eKBG nehmen..
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bei jedem Kind beginnst du von Vorne. Da kannst du dir wieder aussuchen, was du machen möchtest.
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EaKBG kannst du wieder nehmen wenn du 6 Monate davor in arbeitsrechtlicher Karenz oder arbeiten warst aber der Schnitt ist halt von den letzten 3 Monaten also falls man da nur Teilzeit geht lohnt es sich evtl nicht.
Ohne Gewähr, ich würd genauer bei AK oder GKK fragen.
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Beim alten System wurde das Wochengeld vom KBG berechnet wenn man nahtlos von Karenz in Muschu übergeht und das restliche Geld ist halt „verfallen“ wenn man es doof geplant hat.
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html
@plainin ja durch das neue Wochengeld verfällt dir das alte KBG aber beim neuen KBG Konto kannst du ja einmal die Dauer ändern, also z. B. auf den Tag vom neuen Mutterschutz. Dann würde dir nix verfallen. Außer ich hab einen Denkfehler.
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Und wenn du keinen Anspruch auf Wochengeld hast, wirst auch das ea KBG nicht nehmen können.
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Hätte noch nicht gehört dass es 3 volle Monate sein müssen. Es steht überall der Schnitt der 3 Monate, aber besser absichern. Ich würd aber vielleicht doch in der Firma fragen ob du früher anfangen kannst ein Monat, geht ja um viel Geld wenn du EaKBG im Auge hast.
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das Jahr läuft ab Geburtstermin weg? oder ab Ablauf der Mutterschutzes?
Und wie viele Monate muss ich dann für die Karenz angeben (sagen wir theoretisch ab 25. Mai)?
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du musst 18 monate karenz vereinbaren
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Das eakbg zahlt sich dann aus wenn du ca 1200 netto im Monat davor verdient hast
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Wie ist das richtig zu beantragen? Wir wollen 2 Jahre zu Hause bleiben - 1 Jahr meine Frau mit KBG-Bezug, 1 Jahr ich mit KBG-Bezug.
Wie macht man das?
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